190325-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Baumpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen im Bereich Elisabethkirche
Kerndaten
- Nummer
- 190325-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190325-1 ST Bürgerantrag : Baumpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen im Bereich Elisabethkirche Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen des Bürgerantrages nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu 1.: Die Verwaltung beabsichtigt, folgende Standorte zu bepflanzen: - Grünanlage An der Elisabethkirche gegenüber Schumannstraße 88 und 94 (2 Stück), - Diezstraße vor Haus-Nr. 6 (1 Stück), - An der Elisabethkirche vor Haus-Nr. 24 (1 Stück), - Oskar-Walzel-Straße, nördlicher Abschnitt (4 Stück; einschließlich der noch zu entfernenden Bäume: 8 Stück). Die Zusage zur Bepflanzung von Straßenbaumstandorten erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die noch zu prüfenden Standorte leitungsfrei sind. Im Frühjahr 2019 wurden bereits 3 Ersatzbäume auf der Wiesenfläche auf Höhe An der Elisabethkirche 22-26 gepflanzt. Die Ersatzpflanzung der oben benannten Standorte ist für die Pflanzperiode Herbst 2020 / Frühjahr 2021 vorgesehen. zu 2.: Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Das sofortige Nachpflanzen nach Baumfällungen ist aus organisatorischen und umfangreichen planerischen Gründen in vielen Fällen nicht möglich. Zunächst müssen nach der Baumfällung sämtliche Wurzelstubben aus dem Erdreich gefräst werden. Hierzu kommt ein Spezialunternehmen 1x pro Jahr und fräst alle Wurzelstubben im Stadtgebiet aus. Einzelmaßnahmen wären hier äußerst unwirtschaftlich. Die meisten vorhandenen Baumstandorte sind zudem derzeit unzureichend groß bemessen. Hier muss im Vorfeld geprüft werden, ob die Standorte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erweitert werden können. Die Standortsanierung eines Baumstandortes umfasst also zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Erdaustausch von mind. 12 m³, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine bis zu 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt. Detaillierte Ausführungen zu Baumersatzpflanzungen können auch der DS-Nr. 1911642 entnommen werden. zu 3.: Der gesamte Baumbestand wird regelmäßig alle 15 Monate kontrolliert und nach Bedarf fachgerecht gepflegt. Die Baumpflegearbeiten werden immer nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. Möglichst langfristiger Erhalt steht bei allen Bäumen im Vordergrund, dieses ist unabhängig von Mittelbereitstellungen durch Dritte für Neubaumaßnahmen. Baumfällungen werden auf das notwendige Maß beschränkt. Vorab teilt die Verwaltung mit, dass im nördlichen Abschnitt der Oskar- Walzel-Straße im kommenden Winter 4 Baumhasel zur Verkehrssicherung entfernt werden müssen, da diese Bäume mittlerweile vollständig abgestorben sind. zu 4.: Das Strauchwerk wird in der Regel alle 3-4 Jahre (in Einzelfällen auch in längeren Abständen) auf den Stock gesetzt, d.h. bis in etwa Kniehöhe zurück geschnitten. Durch diese fachlich korrekte Maßnahme werden die Gehölze zum Stockausschlag gezwungen, um sie auch in den unteren Bereichen der Gehölze nachhaltig dicht zu halten und einer Verkahlung vorzubeugen. zu 5. (4/2): Grünpflegearbeiten werden grundsätzlich untereinander abgestimmt. Es gibt unterschiedliche Geräte für unterschiedliche Arbeiten, jedoch keine, welche nur bis zu einer bestimmten Höhe Arbeiten durchführen können. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn : Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung dargestellte Vorgehensweise und regt an, die Antragstellerin entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de