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190325-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Baumpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen im Bereich Elisabethkirche

Nummer
190325-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190325 Bürgerantrag : Baumpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen im Bereich Elisabethkirche

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190325-1 ST
Bürgerantrag :
Baumpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen im
Bereich Elisabethkirche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen des Bürgerantrages nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
zu 1.:
Die Verwaltung beabsichtigt, folgende Standorte zu bepflanzen:
- Grünanlage An der Elisabethkirche gegenüber Schumannstraße
88 und 94 (2 Stück),
- Diezstraße vor Haus-Nr. 6 (1 Stück),
- An der Elisabethkirche vor Haus-Nr. 24 (1 Stück),
- Oskar-Walzel-Straße, nördlicher Abschnitt (4 Stück; einschließlich
der noch zu entfernenden Bäume: 8 Stück).
Die Zusage zur Bepflanzung von Straßenbaumstandorten erfolgt unter
dem Vorbehalt, dass die noch zu prüfenden Standorte leitungsfrei sind.
Im Frühjahr 2019 wurden bereits 3 Ersatzbäume auf der Wiesenfläche
auf Höhe An der Elisabethkirche 22-26 gepflanzt.
Die Ersatzpflanzung der oben benannten Standorte ist für die
Pflanzperiode Herbst 2020 / Frühjahr 2021 vorgesehen.
zu 2.:
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen,
dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen
Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren
können. Das sofortige Nachpflanzen nach Baumfällungen ist aus
organisatorischen und umfangreichen planerischen Gründen in vielen
Fällen nicht möglich. Zunächst müssen nach der Baumfällung sämtliche
Wurzelstubben aus dem Erdreich gefräst werden. Hierzu kommt ein
Spezialunternehmen 1x pro Jahr und fräst alle Wurzelstubben im
Stadtgebiet aus. Einzelmaßnahmen wären hier äußerst unwirtschaftlich.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte sind zudem derzeit
unzureichend groß bemessen. Hier muss im Vorfeld geprüft werden, ob
die Standorte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
erweitert werden können. Die Standortsanierung eines Baumstandortes
umfasst also zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

Seite 2
Erdaustausch von mind. 12 m³, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen,
Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen,
die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte
Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor
– die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus
Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Entwicklungs- und
Unterhaltungspflege, eine bis zu 4-jährige Wässerung und nach
Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt. Detaillierte Ausführungen zu
Baumersatzpflanzungen können auch der DS-Nr. 1911642 entnommen
werden.
zu 3.:
Der gesamte Baumbestand wird regelmäßig alle 15 Monate kontrolliert
und nach Bedarf fachgerecht gepflegt. Die Baumpflegearbeiten werden
immer nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. Möglichst
langfristiger Erhalt steht bei allen Bäumen im Vordergrund, dieses ist
unabhängig von Mittelbereitstellungen durch Dritte für
Neubaumaßnahmen. Baumfällungen werden auf das notwendige Maß
beschränkt.
Vorab teilt die Verwaltung mit, dass im nördlichen Abschnitt der Oskar-
Walzel-Straße im kommenden Winter 4 Baumhasel zur
Verkehrssicherung entfernt werden müssen, da diese Bäume
mittlerweile vollständig abgestorben sind.
zu 4.:
Das Strauchwerk wird in der Regel alle 3-4 Jahre (in Einzelfällen auch in
längeren Abständen) auf den Stock gesetzt, d.h. bis in etwa Kniehöhe
zurück geschnitten. Durch diese fachlich korrekte Maßnahme werden die
Gehölze zum Stockausschlag gezwungen, um sie auch in den unteren
Bereichen der Gehölze nachhaltig dicht zu halten und einer Verkahlung
vorzubeugen.
zu 5. (4/2):
Grünpflegearbeiten werden grundsätzlich untereinander abgestimmt. Es
gibt unterschiedliche Geräte für unterschiedliche Arbeiten, jedoch keine,
welche nur bis zu einer bestimmten Höhe Arbeiten durchführen können.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn :
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung
dargestellte Vorgehensweise und regt an, die Antragstellerin
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.Seite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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