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190324 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg (Alt: 1912670, FF: Amt 61)

Nummer
190324
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190324
Zielbeschluss über die Entwicklung des Geländes
für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg (Alt: 1912670,
FF: Amt 61)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan bezeichneten Fläche im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg die weitere bauliche Entwicklung für das
Universitätsklinikum Bonn zu gewährleisten, wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien den Beschluss über die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6618-1 vorzulegen, der den rechtskräftigen Bebauungsplan 7818-36
(Venusberg – Uni Klinik) vom 27.11.1964 ersetzen soll. Der Planentwurf ist durch das
UKB zu erstellen.
3. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Bedeutung der universitären Infrastruktur
und der Gesundheitsversorgung für die Bundesstadt Bonn mit hoher Priorität versehen.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 1. Lesung 9
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Mehrheit gg. Linke bei
Enth. AfB mit
Protokollnotiz
7
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
30.10.2019 1
9
Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) hat gegenüber der Verwaltung zunächst für einen
Zeitraum bis 2023 Bedarf für Neu- und Rückbauten angemeldet und zwar sowohl für
eigene Zwecke wie auch für das ebenfalls hier angesiedelte Deutsche Zentrum für
Neurodegenerative Erkrankungen. Das Klinikgelände auf dem Venusberg soll auch
über diesen Zeitraum hinaus baulich fortentwickelt werden, um damit den
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 6

Seite 2
Anforderungen an eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Klinikbetriebes gerecht
zu werden.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7818-36 vom 27.11.1964 umfasst im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Venusberg den Bereich zwischen Sigmund-Freud-Straße, Ernst-Abbe-
Straße, Robert-Koch-Straße (einschließlich Auenbruggerhaus), Rheinhöhenweg,
Dottendorfer Allee und Karl-Landsteiner-Straße sowie angrenzende Waldflächen westlich
der Karl-Landsteiner-Straße. Das Plangebiet ist von einer militärischen Altlast betroffen,
die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7618-090 verzeichnet ist.
Bei dieser Altlast handelt es sich um eine hier von ca. 1894 bis 1945 betriebene Kaserne
mit zwei Schießanlagen und einer Flak-Stellung. Ab 1947 erfolgte die Umnutzung des
Kasernengeländes zum Standort des Universitätsklinikum Bonn.
Der Bebauungsplan setzt ein Sonderbaugebiet mit einer zulässigen Bauhöhe von maximal
200 m über NN und eine Baumassenzahl von 2,0 fest. Die überbaubaren
Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Da insbesondere die
festgesetzte Baumassenzahl durch in der Vergangenheit erteilte Befreiungen überschritten
ist und weitere bauliche Entwicklungen daher eingeschränkt sind, sollen die
Planfestsetzungen an die tatsächlich vorhandene bauliche Ausnutzung angepasst und
weitere angemessene bauliche Erweiterungen für die Zukunft ermöglicht werden.
Einschätzung des Vorhabens
Das UKB ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Universitätsstadt Bonn und dient zugleich in
unverzichtbarem Umfang der Gesundheitsversorgung für die Stadt und ihre Umgebung.
Die bereits heute hohen Patienten-, Beschäftigten-, Besucher- und Lieferverkehre sollen
dabei durch Maßnahmen des Mobilitätsmanagements mit der Maßgabe der
Verkehrsreduzierung und vorrangigen Nutzung des Umweltverbundes gebiets- und
umgebungsverträglich geregelt werden.
Weiteres Verfahren
Da die bereits heute bzw. künftig zulässige Grundfläche auf dem UKB-Gelände den
Schwellenwert von 20.000 qm nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch deutlich
überschreitet, soll das Verfahren nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung sondern
als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt werden. Das Plangebiet liegt teilweise
im Landschaftsschutzgebiet. Die Belange des Landschaftsschutzes werden im weiteren
Planverfahren mitberücksichtigt.
Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB vorbereiten und die entsprechenden Beschlüsse in die politischen
Gremien einbringen. Hierzu werden durch das UKB Pläne hinsichtlich Dichte und Leitidee
der zukünftigen Entwicklung erarbeitet.
Prioritätensetzung
Auf Grund der hohen Bedeutung des UKB für die Bundesstadt Bonn soll das Verfahren mit
hoher Priorität bearbeitet werden.Seite 2 von 6

Seite 3
Kosten für die Stadt:
Alle Planungskosten sind durch das UKB zu tragen. Hierüber ist eine
Planungsvereinbarung abzuschließen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 EB aus dem Planungsausschuss (öffentlich)Seite 3 von 6

Bundesstadt Bonn Amt 61-4
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6618-1
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Venusberg
Herausgeber:
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn
-Kataster- und Vermessungsamt-
Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des
Herausgebers.Seite 4 von 6

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 61 - Schriftführung Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912670EB3
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
04.11.2019
Betreff
Zielbeschluss über die Entwicklung des Geländes für das
Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Venusberg
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
30.10.2019 Ziffer 1-3: Mehrheit
gegen Linke und BBB
Ziffer 4: einstimmig
bei Enth. Linke und
BBB
Beschluss
1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan
bezeichneten Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg die
weitere bauliche Entwicklung für das Universitätsklinikum Bonn zu
gewährleisten, wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien den
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1
vorzulegen, der den rechtskräftigen Bebauungsplan 7818-36
(Venusberg – Uni Klinik) vom 27.11.1964 ersetzen soll. Der
Planentwurf ist durch das UKB zu erstellen.
3. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Bedeutung der universitären
Infrastruktur und der Gesundheitsversorgung für die Bundesstadt
Bonn mit hoher Priorität versehen.
4. Bei der Erstellung des Entwurfs des neuen Bebauungsplans Nr.
6618-1 und dessen Umsetzung im weiteren Beschluss- und
Umsetzungsverfahren ist darauf zu achten, dass sich die Bebauung
nicht in das Waldgebiet des Kottenforstes, u.a. über die Karl-
Landsteiner-Straße hinaus, erstreckt und nicht zur Rodung von
Baumbestand führt.
- - -
Der Beschluss geht zurück auf die Verwaltungsvorlage (Ziffern 1 bis 3,
DS-Nr.: 1912670) und einen mündlich von Herrn Stv. Moll –CDU- für dieSeite 5 von 6

Fraktionen von CDU, Grünen und FDP gestellten Ergänzungsantrag
(fettgedruckt).
- - -
Ein von Herrn Stv. Schmitt –BBB- mündlich gestellter Änderungsantrag
die Ziffer 1 um den Zusatz „Die Komplette Fläche die im
Landschaftsschutzgebiet liegt wird aus dem B-Plan herausgenommen“,
wurde mit Mehrheit gegen BBB und Linke abgelehnt.
- - -
An der Aussprache beteiligten sich Herr Stv. Schmitt –BBB-, Herr Stv.
Moll –CDU-, Herr Stv. Schmitt –BBB- und Herr Stv. Lohmeyer –Grüne-.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de