190324 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg (Alt: 1912670, FF: Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190324
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190324 Zielbeschluss über die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg (Alt: 1912670, FF: Amt 61) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan bezeichneten Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg die weitere bauliche Entwicklung für das Universitätsklinikum Bonn zu gewährleisten, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 vorzulegen, der den rechtskräftigen Bebauungsplan 7818-36 (Venusberg – Uni Klinik) vom 27.11.1964 ersetzen soll. Der Planentwurf ist durch das UKB zu erstellen. 3. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Bedeutung der universitären Infrastruktur und der Gesundheitsversorgung für die Bundesstadt Bonn mit hoher Priorität versehen. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 1. Lesung 9 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 Mehrheit gg. Linke bei Enth. AfB mit Protokollnotiz 7 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 1 9 Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) hat gegenüber der Verwaltung zunächst für einen Zeitraum bis 2023 Bedarf für Neu- und Rückbauten angemeldet und zwar sowohl für eigene Zwecke wie auch für das ebenfalls hier angesiedelte Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen. Das Klinikgelände auf dem Venusberg soll auch über diesen Zeitraum hinaus baulich fortentwickelt werden, um damit den Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 6 Seite 2 Anforderungen an eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Klinikbetriebes gerecht zu werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7818-36 vom 27.11.1964 umfasst im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg den Bereich zwischen Sigmund-Freud-Straße, Ernst-Abbe- Straße, Robert-Koch-Straße (einschließlich Auenbruggerhaus), Rheinhöhenweg, Dottendorfer Allee und Karl-Landsteiner-Straße sowie angrenzende Waldflächen westlich der Karl-Landsteiner-Straße. Das Plangebiet ist von einer militärischen Altlast betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7618-090 verzeichnet ist. Bei dieser Altlast handelt es sich um eine hier von ca. 1894 bis 1945 betriebene Kaserne mit zwei Schießanlagen und einer Flak-Stellung. Ab 1947 erfolgte die Umnutzung des Kasernengeländes zum Standort des Universitätsklinikum Bonn. Der Bebauungsplan setzt ein Sonderbaugebiet mit einer zulässigen Bauhöhe von maximal 200 m über NN und eine Baumassenzahl von 2,0 fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Da insbesondere die festgesetzte Baumassenzahl durch in der Vergangenheit erteilte Befreiungen überschritten ist und weitere bauliche Entwicklungen daher eingeschränkt sind, sollen die Planfestsetzungen an die tatsächlich vorhandene bauliche Ausnutzung angepasst und weitere angemessene bauliche Erweiterungen für die Zukunft ermöglicht werden. Einschätzung des Vorhabens Das UKB ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Universitätsstadt Bonn und dient zugleich in unverzichtbarem Umfang der Gesundheitsversorgung für die Stadt und ihre Umgebung. Die bereits heute hohen Patienten-, Beschäftigten-, Besucher- und Lieferverkehre sollen dabei durch Maßnahmen des Mobilitätsmanagements mit der Maßgabe der Verkehrsreduzierung und vorrangigen Nutzung des Umweltverbundes gebiets- und umgebungsverträglich geregelt werden. Weiteres Verfahren Da die bereits heute bzw. künftig zulässige Grundfläche auf dem UKB-Gelände den Schwellenwert von 20.000 qm nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch deutlich überschreitet, soll das Verfahren nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung sondern als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt werden. Das Plangebiet liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet. Die Belange des Landschaftsschutzes werden im weiteren Planverfahren mitberücksichtigt. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorbereiten und die entsprechenden Beschlüsse in die politischen Gremien einbringen. Hierzu werden durch das UKB Pläne hinsichtlich Dichte und Leitidee der zukünftigen Entwicklung erarbeitet. Prioritätensetzung Auf Grund der hohen Bedeutung des UKB für die Bundesstadt Bonn soll das Verfahren mit hoher Priorität bearbeitet werden.Seite 2 von 6 Seite 3 Kosten für die Stadt: Alle Planungskosten sind durch das UKB zu tragen. Hierüber ist eine Planungsvereinbarung abzuschließen. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 EB aus dem Planungsausschuss (öffentlich)Seite 3 von 6 Bundesstadt Bonn Amt 61-4 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Venusberg Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn -Kataster- und Vermessungsamt- Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.Seite 4 von 6 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 61 - Schriftführung Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912670EB3 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 04.11.2019 Betreff Zielbeschluss über die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn (UKB) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 Ziffer 1-3: Mehrheit gegen Linke und BBB Ziffer 4: einstimmig bei Enth. Linke und BBB Beschluss 1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan bezeichneten Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg die weitere bauliche Entwicklung für das Universitätsklinikum Bonn zu gewährleisten, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 vorzulegen, der den rechtskräftigen Bebauungsplan 7818-36 (Venusberg – Uni Klinik) vom 27.11.1964 ersetzen soll. Der Planentwurf ist durch das UKB zu erstellen. 3. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Bedeutung der universitären Infrastruktur und der Gesundheitsversorgung für die Bundesstadt Bonn mit hoher Priorität versehen. 4. Bei der Erstellung des Entwurfs des neuen Bebauungsplans Nr. 6618-1 und dessen Umsetzung im weiteren Beschluss- und Umsetzungsverfahren ist darauf zu achten, dass sich die Bebauung nicht in das Waldgebiet des Kottenforstes, u.a. über die Karl- Landsteiner-Straße hinaus, erstreckt und nicht zur Rodung von Baumbestand führt. - - - Der Beschluss geht zurück auf die Verwaltungsvorlage (Ziffern 1 bis 3, DS-Nr.: 1912670) und einen mündlich von Herrn Stv. Moll –CDU- für dieSeite 5 von 6 Fraktionen von CDU, Grünen und FDP gestellten Ergänzungsantrag (fettgedruckt). - - - Ein von Herrn Stv. Schmitt –BBB- mündlich gestellter Änderungsantrag die Ziffer 1 um den Zusatz „Die Komplette Fläche die im Landschaftsschutzgebiet liegt wird aus dem B-Plan herausgenommen“, wurde mit Mehrheit gegen BBB und Linke abgelehnt. - - - An der Aussprache beteiligten sich Herr Stv. Schmitt –BBB-, Herr Stv. Moll –CDU-, Herr Stv. Schmitt –BBB- und Herr Stv. Lohmeyer –Grüne-.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de