190323 · Große Anfrage
Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Seilbahn (Alt 1912642)
Kerndaten
- Nummer
- 190323
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 21.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 190323 Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Seilbahn (Alt 1912642) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme Fragestellung Hat die Verwaltung seit 2017 eine eigene überschlägige Kosten/Nutzen/Analyse für die Seilbahn erstellt? Wenn ja? Ist beabsichtigt diese Analyse den Ratsgremien vorzustellen? Liegen der Verwaltung bereits erste Ergebnisse der im standardisierten Bewertungsverfahren erstellten Nutzen-Kosten-Untersuchung vor? Wenn ja, seit wann liegen diese Ergebnisse vor? Wenn ja, wem und von wem wurden diese Ergebnisse bereits zur Verfügung gestellt? Wann ist damit zu rechnen, dass die Ergebnisse allen Ratsgremien zur Verfügung stehen? Begründung Gremien Sitzung Ergebnis Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt (e) Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 Ursprünglich wurde die Verwaltung im Jahre 2017 (DS 1711646AA2) beauftragt, eine eigene überschlägige Kosten/Nutzen/Analyse des Projektes Seilbahn durchzuführen. Die Antragsteller interessiert, ob diese eigene überschlägige Bewertung erstellt wurde. Ein Jahr später wurde dann im Rahmen der Verteilung von Fördermitteln für den neuen ÖPNV Bedarfsplan festgestellt, dass für eine mögliche Förderung der Seilbahn eine volkswirtschaftliche Nutzen/Kosten/Analyse in Anlehnung an das Verfahren der Standardisierten Bewertung erforderlich ist. Hierzu wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Fragesteller/in: Stv. Sebastian Kelm, Stv. Felix Kopinski, Stv. Dr. Carsten Euwens, AM Valentin Brückel und Die Sozialliberalen Bzv. Christoph Grenz (Piraten) 09.09.2019Seite 1 von 2 Seite 2 Eine solche standardisierte Bewertung dient dazu, die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des betreffenden Investitionsvorhaben und damit die Förderfähigkeit durch öffentliche Zuwendungsgeber nachzuweisen und den Aufgabenträgern die ihn treffenden finanziellen Auswirkungen in Form einer Folgenkostenrechnung aufzuzeigen. Den Fragestellern als kleiner Fraktion ist eine frühzeitige Kenntnis der Untersuchung wichtig, um genügend Zeit zur Befassung mit der Thematik zu haben und verantwortungsvoll an der Abstimmung teilzuhaben und ggf. Änderungsanträge stellen zu können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gerade bei komplexen Themen zum einen die Bschlussvorlagen kurzfristig, teilweise erst als Dringlichkeitsbeschlussvorlage vorgelegt werden und zum anderen, dass in anderen Ratsfraktionen bereits eine umfassende Kenntnis vorhanden und damit Befassung möglich war. Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilungsvorlage DS 1911822 unter dem 06.06.2019 angekündigt, die Ergebnisse „unmittelbar nach der Sommerpause“ vorzustellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de