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190323 · Große Anfrage

Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Seilbahn (Alt 1912642)

Nummer
190323
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
21.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190323-1 ST Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Seilbahn (Alt: 1912642ST2, FF: Amt 61)

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Große Anfrage
öffentlich
190323
Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Seilbahn (Alt
1912642)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme
Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
Hat die Verwaltung seit 2017 eine eigene überschlägige Kosten/Nutzen/Analyse für die
Seilbahn erstellt?
Wenn ja? Ist beabsichtigt diese Analyse den Ratsgremien vorzustellen?
Liegen der Verwaltung bereits erste Ergebnisse der im standardisierten
Bewertungsverfahren erstellten Nutzen-Kosten-Untersuchung vor?
Wenn ja, seit wann liegen diese Ergebnisse vor?
Wenn ja, wem und von wem wurden diese Ergebnisse bereits zur Verfügung
gestellt?
Wann ist damit zu rechnen, dass die Ergebnisse allen Ratsgremien zur
Verfügung stehen?
Begründung
Gremien Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt (e)
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
30.10.2019
Ursprünglich wurde die Verwaltung im Jahre 2017 (DS 1711646AA2) beauftragt, eine
eigene überschlägige Kosten/Nutzen/Analyse des Projektes Seilbahn durchzuführen.
Die Antragsteller interessiert, ob diese eigene überschlägige Bewertung erstellt wurde.
Ein Jahr später wurde dann im Rahmen der Verteilung von Fördermitteln für den neuen
ÖPNV Bedarfsplan festgestellt, dass für eine mögliche Förderung der Seilbahn eine
volkswirtschaftliche Nutzen/Kosten/Analyse in Anlehnung an das Verfahren der
Standardisierten Bewertung erforderlich ist. Hierzu wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.
Fragesteller/in:
Stv. Sebastian Kelm, Stv. Felix Kopinski, Stv. Dr. Carsten Euwens, AM Valentin Brückel und Die
Sozialliberalen Bzv. Christoph Grenz (Piraten)
09.09.2019Seite 1 von 2

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Eine solche standardisierte Bewertung dient dazu, die gesamtwirtschaftliche
Vorteilhaftigkeit des betreffenden Investitionsvorhaben und damit die
Förderfähigkeit durch öffentliche Zuwendungsgeber nachzuweisen und den
Aufgabenträgern die ihn treffenden finanziellen Auswirkungen in Form einer
Folgenkostenrechnung aufzuzeigen.
Den Fragestellern als kleiner Fraktion ist eine frühzeitige Kenntnis der
Untersuchung wichtig, um genügend Zeit zur Befassung mit der Thematik zu
haben und verantwortungsvoll an der Abstimmung teilzuhaben und ggf.
Änderungsanträge stellen zu können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gerade
bei komplexen Themen zum einen die Bschlussvorlagen kurzfristig, teilweise
erst als Dringlichkeitsbeschlussvorlage vorgelegt werden und zum anderen,
dass in anderen Ratsfraktionen bereits eine umfassende Kenntnis vorhanden
und damit Befassung möglich war.
Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilungsvorlage DS 1911822 unter dem
06.06.2019 angekündigt, die Ergebnisse „unmittelbar nach der Sommerpause“
vorzustellen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de