190315-7 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190315-7 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190315-7 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 03.09.2019 Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Anhörung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zum Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.01.2020 (DS-Nr. 190315-6 AA) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1. Die Verwaltung teilt mit, dass die als Maßgabe beschlossene Bürgerinformationsveranstaltung zur Rahmenplanung Bundesviertel am 05.02.2020 im Wissenschaftszentrum, stattfindet. Die Verwaltung berichtet in der Sitzung des Planungsausschusses am 12.02.2020 mündlich über diese Veranstaltung und wird diesen Bericht in schriftlicher Form der Niederschrift der Sitzung beifügen. Zu 2. Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung das Planungsbüro Cityförster beauftragen, die Rahmenplanung dahingehend anzupassen, dass der Wohnanteil im Bundesviertel deutlich erhöht wird. Die Planung soll dahingehend überprüft werden, dass die städtebaulich sinnvollen und stadtverträglich geeigneten Bereiche identifiziert werden, die sich für einen deutlich höheren Wohnanteil eignen, so dass im Ergebnis ein Potential an neuen Einwohnern und zusätzlichen Beschäftigten etwa im gleichen Verhältnis aufgezeigt werden kann. (s. dazu DS-Nr. 200102) Zu 3. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage (DS-Nr.: 190851) verwiesen. Zu 4. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz über die entsprechenden Vorhaben informieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 5. In der Rahmenplanung wird in dem resümierenden Beitrag zum Klimaschutz aufgezeigt, dass das Strukturkonzept neben der Strategie des „Verdichten“, die Strategie des „Freiräumen“ vorsieht. Ein „Freiräumen“ zielt dabei auf eine Qualifizierung der Freiflächen ab auch unter den Maßgaben, einer Stärkung der Biodiversität und einer positiven Beeinflussung des Klimaschutzes. Darüber hinaus wird im Umsetzungskonzept für die angeführten Schlüsselprojekte, und damit u. a. auch für die Grünbrücke, empfohlen, verpflichtend ein Nachhaltigkeitskonzept zu erstellen. Ungeachtet dessen, beabsichtigt die Verwaltung nach Beschlussfassung der Rahmenplanung aufbauend auf den definierten Leitlinien und Zielen im weiteren Prozess eine Grünentwicklungsplanung für das Bundesviertel zur Qualifizierung der Freiflächen und zur Formulierung von Maßgaben zu erstellen und den politischen Gremien vorzulegen, auf dessen Grundlage dann die einzelnen Projekte ausgearbeitet bzw. entsprechende Maßnahmen in die zu erstellenden Bauleitpläne aufgenommen werden können. Im Umsetzungskonzept der Rahmenplanung sind die prioritär umzusetzenden Maßnahmen als Schlüsselprojekte definiert. Als Schlüsselprojekte sind die Vorhaben skizziert, die strukturell, programmatisch und verkehrlich erheblich zur Erreichung der Entwicklungsziele beitragen. Neben der Grünbrücke ist auch der Community Space als ein solches Schlüsselprojekt benannt. Wohlwissend, dass der Community Space wegen der Eigentumsverhältnisse nicht kurzfristig in Gänze umgesetzt werden kann, strebt die Verwaltung nach Beschlussfassung der Rahmenplanung und aufbauend auf der anschließenden Grünentwicklungsplanung an, für den Community Space eine Detailplanung zu erarbeiten, um bei anstehenden privaten Veränderungen, anhand einer Gesamtplanung, den Bereich sukzessive umsetzen zu können. Mit öffentlichen Straßenräumen könnte gestartet werden. So wäre beispielsweise die Umgestaltung der Baunscheidtstraße nach Realisierung der Neuansiedlung DHL als ein erster Baustein möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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