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190315-7 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61)

Nummer
190315-7 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 190315 Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190315-7 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
03.09.2019
Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF
Amt 61)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Anhörung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 09.01.2020 (DS-Nr. 190315-6 AA) nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Zu 1. Die Verwaltung teilt mit, dass die als Maßgabe beschlossene
Bürgerinformationsveranstaltung zur Rahmenplanung Bundesviertel am
05.02.2020 im Wissenschaftszentrum, stattfindet.
Die Verwaltung berichtet in der Sitzung des Planungsausschusses am
12.02.2020 mündlich über diese Veranstaltung und wird diesen Bericht
in schriftlicher Form der Niederschrift der Sitzung beifügen.
Zu 2. Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung das
Planungsbüro Cityförster beauftragen, die Rahmenplanung dahingehend
anzupassen, dass der Wohnanteil im Bundesviertel deutlich erhöht wird.
Die Planung soll dahingehend überprüft werden, dass die städtebaulich
sinnvollen und stadtverträglich geeigneten Bereiche identifiziert werden,
die sich für einen deutlich höheren Wohnanteil eignen, so dass im
Ergebnis ein Potential an neuen Einwohnern und zusätzlichen
Beschäftigten etwa im gleichen Verhältnis aufgezeigt werden kann. (s.
dazu DS-Nr. 200102)
Zu 3. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage (DS-Nr.: 190851) verwiesen.
Zu 4. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung den Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz über die entsprechenden
Vorhaben informieren.Seite 1 von 2

Seite 2
Zu 5. In der Rahmenplanung wird in dem resümierenden Beitrag zum
Klimaschutz aufgezeigt, dass das Strukturkonzept neben der Strategie
des „Verdichten“, die Strategie des „Freiräumen“ vorsieht. Ein
„Freiräumen“ zielt dabei auf eine Qualifizierung der Freiflächen ab auch
unter den Maßgaben, einer Stärkung der Biodiversität und einer
positiven Beeinflussung des Klimaschutzes.
Darüber hinaus wird im Umsetzungskonzept für die angeführten
Schlüsselprojekte, und damit u. a. auch für die Grünbrücke, empfohlen,
verpflichtend ein Nachhaltigkeitskonzept zu erstellen.
Ungeachtet dessen, beabsichtigt die Verwaltung nach Beschlussfassung
der Rahmenplanung aufbauend auf den definierten Leitlinien und Zielen
im weiteren Prozess eine Grünentwicklungsplanung für das
Bundesviertel zur Qualifizierung der Freiflächen und zur Formulierung
von Maßgaben zu erstellen und den politischen Gremien vorzulegen, auf
dessen Grundlage dann die einzelnen Projekte ausgearbeitet bzw.
entsprechende Maßnahmen in die zu erstellenden Bauleitpläne
aufgenommen werden können.
Im Umsetzungskonzept der Rahmenplanung sind die prioritär
umzusetzenden Maßnahmen als Schlüsselprojekte definiert. Als
Schlüsselprojekte sind die Vorhaben skizziert, die strukturell,
programmatisch und verkehrlich erheblich zur Erreichung der
Entwicklungsziele beitragen. Neben der Grünbrücke ist auch der
Community Space als ein solches Schlüsselprojekt benannt.
Wohlwissend, dass der Community Space wegen der
Eigentumsverhältnisse nicht kurzfristig in Gänze umgesetzt werden
kann, strebt die Verwaltung nach Beschlussfassung der Rahmenplanung
und aufbauend auf der anschließenden Grünentwicklungsplanung an, für
den Community Space eine Detailplanung zu erarbeiten, um bei
anstehenden privaten Veränderungen, anhand einer Gesamtplanung,
den Bereich sukzessive umsetzen zu können. Mit öffentlichen
Straßenräumen könnte gestartet werden. So wäre beispielsweise die
Umgestaltung der Baunscheidtstraße nach Realisierung der
Neuansiedlung DHL als ein erster Baustein möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de