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190315-5 AA · Änderungsantrag

Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61), Antrag zur Vorlage 190315

Nummer
190315-5 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 190315 Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61)

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Änderungsantrag
öffentlich
190315-5 AA
Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF
Amt 61), Antrag zur Vorlage 190315
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag zum Rahmenplan Bundesviertel wird durch die
folgenden Punkte 3, 4, 5 ergänzt:
1. Das vorgeschlagene Mobilitätskonzept der Rahmenplanung (siehe
Rahmenplanung 4.d.i.ii.iii.) wird hinsichtlich seiner Machbarkeit und
Effektivität überprüft, evtl. abgeändert und ergänzt.
2. Als Voraussetzung für weitere städtebauliche Entwicklungsschritte im
Bundesviertel muss nachgewiesen werden, dass die Kapazitäten im
ÖPNV zeitlich parallel angemessen erhöht und weitere Elemente des
Mobilitätskonzeptes zielgerichtet und zeitnah umgesetzt werden.
3. Die jährliche Evaluation der Rahmenplanung (Punkt 2) soll auch
Verkehrszählungen vor allem an der Reuterstraße, der Südbrücke und
der B9 umfassen. Wird festgestellt, dass Staus durch die Bautätigkeit
weiter zunehmen, sollte solange keine weitere Bebauung stattfinden, bis
Lösungen zur Verringerung der Staus erfolgreich umgesetzt worden sind.
Begründung
In Spitzenzeiten sind die Hauptverkehrsstraßen des Bundesviertels und der
Region bereits jetzt überlastet. Dies gilt gleichermaßen für den
Individualverkehr als auch für Busse und Bahnen. Einen weiteren Zuwachs um
schätzungsweise 7000 Einwohner und 16000 Beschäftigte im Bundesviertel
nach Verwirklichung der in der Rahmenplanung vorgesehenen Bebauung
verkraftet die vorhandene Verkehrsinfrastruktur von Bonn und der Region nicht.
Beim Bundesviertel besteht die Gefahr, dass die Leitlinien für den
Bebauungsplan umgesetzt werden, während es hinsichtlich des
Mobilitätskonzeptes nur bei Absichtserklärungen bleibt. Aber auch selbst wenn
einzelne Punkte des vorgesehenen Mobilitätskonzeptes in die Tat umgesetzt
werden, ist zu befürchten, dass sie nicht ausreichen werden, um auch nur
annähernd den Zuwachs an Verkehr aufzunehmen.
Antragsteller/in:
Elisabeth Struwe, Hans Friedrich Rosendahl, Allianz für Bonn
03.09.2019Seite 1 von 2

Seite 2
Fazit: Der Rahmenplan in seiner jetzigen Fassung gibt Anlass zu der
Befürchtung, dass nur Verdichtung und Höhenentwicklung des Bundesviertels
zügig erfolgen werden, wohingegen das Mobilitätskonzept im Großen und
Ganzen nicht verwirklicht wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de