190311 · Beschlussvorlage
Betreff: Lärmaktionsplan: Einführung einer Temporeduzierung auf den Hauptverkehrsstraßen (alt: DS-Nr. 1210680NV14, FF: Amt56)
Kerndaten
- Nummer
- 190311
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.06.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190311
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Betreff: Lärmaktionsplan: Einführung einer
Temporeduzierung auf den Hauptverkehrsstraßen
(alt: DS-Nr. 1210680NV14, FF: Amt56)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Anhörung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Empfehlung
Hauptausschuss 05.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Diese Vorlage ersetzt die ursprüngliche Beschlussvorlage, DS-Nr.:
1210680NV6.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der nachfolgend skizzierten
Vorgehensweise ein Pilotprojekt zur Temporeduzierung auf Hauptverkehrss-
traßen in Bonn durchzuführen:
1. Die Verwaltung führt zunächst auf vier zusätzlichen Straßenabschnitten des
Hauptverkehrsstraßennetzes Bonn eine einjährige Test- bzw. Pilotphase
durch, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von zurzeit 50 km/h auf
30 km/h reduziert wird. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wird von
der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei überwacht:
• Königswinterer Straße, Abschnitt Auf dem Grendt bis Rastenweg,
• Servatiusstraße/Bernkasteler Straße, Abschnitt Schwalbengarten bis
Friesdorfer Straße,
• Auf dem Hügel, Abschnitt Hermann-Wandersleb-Ring bis Am Probsthof,
• An der Josefshöhe, Abschnitt Kölnstraße bis Herseler Straße.
Die Ausführung der Beschilderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer
Haushaltsmittel.
2. Nach Ablauf der Testphase legt die Verwaltung einen ErfahrungsberichtSeite 1 von 8
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vor, der Grundlage für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
sein wird.
Der Bericht beinhaltet gleichfalls Erfahrungen in Bezug auf den im Jahr
2011 aus Lärmschutzgründen auf der Bornheimer Straße, Abschnitt Hoch-
stadenring bis Ellerstraße, eingerichteten Tempo 30 – Abschnitt.
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.12.2013 Mehrheit gegen FDP, BBB
u. einer Stimme CDU bei
Enthaltung CDU u. Die
Linke
3
Bezirksvertretung Bonn 21.01.2014 mit Mehrheit gegen CDU,
FDP, BBB
9
Bezirksvertretung Beuel 22.01.2014 Mit Mehrheit geändert
SPD/GRÜNE gegen
CDU/FDP, sh.
1210680EB17
9
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.01.2014 Mehrheit gegen GRÜNE,
SPD und LINKE abgelehnt
9
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 18.03.2014 vertagt mit Maßgabe sh.
1210680EB18
3
Hauptausschuss 20.03.2014 satzweise Abstimmung sh.
1210680EB18 1. mit
Mehrheit von CDU und
GRÜNE gegen SPD,
FDP, BBB und LINKE 2.
mit Mehrheit von CDU und
GRÜNE gegen SPD,
FDP, BBB und LINKE
1
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.06.2019 Vertagt bei Anerkennung
der Tagesordnung
3
Hauptausschuss 27.06.2019 Bei Anerkennung der Ta-
gesordnung von der TO
abgesetzt und vertagt
1
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 Zur erneuten Vorberatung
in die nächsten Sitzungen
der BV Bonn, BV Godes-
berg und BV Beuel ver-
wiesen
3
Hauptausschuss 19.09.2019 Bei Anerkennung der Ta-
gesordnung von der TO
abgesetzt und vertagt
1
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 E 9
BegründungSeite 2 von 8
Seite 3
Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat am 19.04.2012 folgenden Beschluss
gefasst (Ds-Nr. 1210680EB5):
„Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen
Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung eingeführt werden
kann. Die Verwaltung schlägt außerdem Maßnahmen vor, wie die Einhaltung
gewährleistet werden kann.“
Die Verwaltung hatte daraufhin einen Verfahrensvorschlag unterbreitet,
der eine einjährige Testphase für zunächst 2 zusätzliche Straßenabschnitte
vorgesehen hatte (Ds-Nr. 1210680NV6).
Im Rahmen der Beratung in den zuständigen Fachausschüssen wurde die
Verwaltung um die Umsetzung zusätzlicher umfangreicher Prüf- und Arbeits-
aufträge aus Umwelt – (Ds.Nr.1210680EB8)und Planungsausschuss
(Ds.Nr.1210680EB9) gebeten, die die Einbindung eines Fachgutachters erfor-
derlich machten. Der Umweltausschuss hatte nachfolgend beschlossen, die
Beschlussvorlage zu vertagen, bis die Ergebnisse der Fachexpertise den betei-
ligten Gremien vorgelegt werden können (Ds-Nr. 1210680EB11). Die Verwal-
tung hat das Gutachterbüro Richter-Richard aus Aachen mit der Erarbeitung
der Fachexpertise beauftragt. Die Ergebnisse liegen nunmehr vor.
Identifizierung und Auswahl geeigneter Straßen(-abschnitte)
Zwecks Identifizierung und Auswahl geeigneter Straßenabschnitte wurden vom
beauftragten Gutachterbüro Richter-Richard in einer Entscheidungskaskade die
Straßenabschnitte ermittelt, die als Teststrecken für eine kurzfristige Umset-
zung von Tempo 30 zur Lärmminderung geeignet erscheinen.
Die Kaskade besteht aus folgenden Stufen:
• Netz der Hauptverkehrsstraßen - als Grundlage für die Untersuchung
diente das Netz der Hauptverkehrsstraßen, im GIS der Bundesstadt
Bonn "Straßengattung" genannt, da es bei der Untersuchung vor allem
darum geht zu prüfen, ob bzw. unter welchen Rahmenbedingungen die
Einführung von Tempo 30 im Hauptstraßennetz sinnvoll ist.
• Grundnetz ohne Bundesautobahnen - da Tempo 30 auf Bundesauto-
bahnen auszuschließen ist, wurden in einem ersten Schritt die Auto-
bahnen aus dem Netz der Hauptstraßen herausgenommen.
• Verbliebenes Grundnetz mit Lärmbelastungsachsen - da auf den für die
Testfälle auszuwählenden Straßenabschnitten Lärmprobleme bestehen
sollten, wurde im nächsten Schritt das Hauptstraßennetz mit den Lärm-
belastungsachsen der zweiten Stufe verschnitten.
• Verbliebenes Grundnetz ohne Tempo 30 - im nächsten Schritt wurden
Lärmbelastungsachsen, auf denen bereits Tempo 30 gilt, herausge-
nommen.
• Verbliebenes Grundnetz ohne ÖPNV-Beschleunigung - bereits die ver-
tiefte Untersuchung von Lärmbelastungsachsen in der ersten Stufe des
Lärmaktionsplans hat gezeigt, dass zwar die Einführung von 30 km/hSeite 3 von 8
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unter lärmtechnischen Aspekten sinnvoll sein kann, aber auf den Stre-
ckenabschnitten mit ÖPNV-Vorrang nicht bzw. nur
mit einem hohen Aufwand möglich ist.
• Verbliebenes Grundnetz ohne "Grüne Welle" - ähnliches gilt für Straßen
mit koordinierten Lichtsignalanlagen ("Grüne Welle"), wenn auch hier
das zusätzliche Hindernis der Umlaufzeiten für den ÖPNV weitgehend
entfällt.
• Verbliebenes Grundnetz ohne kurze Streckenabschnitte – es wurden
Streckenabschnitte, die kürzer als 500 m sind, aus dem Netz genom-
men, da es um die Untersuchung von streckenbezogenen Tempo 30-
Regelungen geht.
• Verbliebenes Grundnetz ohne vierstreifige Straßen mit Mittelstreifen –
ähnlich wie die Bundesautobahnen sollen mehrstreifige Straßen in der
ersten Phase des Pilotprojekts
nicht einbezogen werden.
Nach Abschluss dieser Kaskade sind aus dem Grundnetz folgende Straßenab-
schnitte verblieben, die als Teststrecken in Betracht kommen:
• Straße Auf dem Hügel von Hermann-Wandersleb-Ring bis Straße Am
Probsthof,
• Bornheimer Straße von Hochstadenring bis Berliner Platz (in Verlänge-
rung der bereits bestehenden Regelung zwischen Ellerstraße und
Hochstadenring),
• Straße An der Josefshöhe von Kölnstraße bis Herseler Straße,
• Servatiusstraße – Bernkasteler Straße von der Straße Schwalbengarten
bis Friesdorfer Straße,
• Königswinterer Straße von der Straße Auf dem Grendt bis Rastenweg.
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Viktoriabrücke und einer neuen Anbin-
dung ist ab ca. 2017 von einer erheblichen Entlastung der Bornheimer Straße
auszugehen, so dass die Dauerhaftigkeit
einer Tempo 30-Regelung zumindest aus Lärmschutzgründen nicht gesichert
ist.
Es verbleiben somit als Testfälle:
• Straße Auf dem Hügel von Hermann-Wandersleb-Ring bis Straße Am
Probsthof,
• Straße An der Josefshöhe von Kölnstraße bis Herseler Straße,
• Servatiusstraße – Bernkasteler Straße von der Straße SchwalbengartenSeite 4 von 8
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bis Friesdorfer Straße,
• Königswinterer Straße von der Straße Auf dem Grendt bis Rastenweg.
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2012 folgende
Anregung an den Hauptausschuss gegeben (1210680EB13):
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der nachfolgend skiz-
zierten Vorgehensweise ein Pilotprojekt zur Temporeduzierung auf Hauptver-
kehrsstraßen in Bonn durchzuführen:
1. Die Verwaltung führt zunächst auf zwei zusätzlichen Straßenabschnit-
ten des Hauptverkehrsstraßennetzes Bonn eine einjährige Test- bzw.
Pilotphase durch, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von zur
Zeit 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird. Die Einhaltung der Höchstge-
schwindigkeit wird von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei
überwacht:
. Königswinterer Straße, Abschnitt Maarstraße bis zum Verteiler-
kreis Landgrabenweg/Oberkasseler Straße zwischen Dornenkreuz-
straße bis Rastenweg;
. Servatiusstraße/Bernkasteler Straße, Abschnitt Schwalbengarten
bis Hochkreuzallee.
2. Nach Ablauf der Testphase legt die Verwaltung einen Erfahrungs-
bericht vor, der Grundlage für die Entscheidung über die weitere Vor-
gehensweise sein wird.
Der Bericht beinhaltet gleichfalls Erfahrungen in Bezug auf den im Jahr
2011 aus Lärmschutzgründen auf der Bornheimer Straße, Abschnitt
Hochstadenring bis Ellerstraße, eingerichteten
Tempo 30 – Abschnitt.“
Beide Abschnitte sind in den für die Testläufe identifizierten Straßen enthalten,
allerdings mit einer größeren Ausdehnung:
• Auf dem Straßenzug Servatiusstraße - Bernkasteler Straße zusätzlich
von Hochkreuzallee bis Friesdorfer Straße und
• auf der Königswinterer Straße zusätzlich von der Dornenkreuzstraße bis
zur Straße Auf dem Grendt.
Eine Ausdehnung der Abschnitte im Rahmen des Pilotprojekts ist dort aus
Gründen der Gleichbehandlung gegenüber den Anliegern, aber auch aus Ak-
zeptanzgründen bei den Kraftfahrern zu empfehlen: Gleiche Problemstellung –
gleiche Lösung.
Für alle vier genannten Straßenabschnitte gilt, dass zum einen eine erheblicheSeite 5 von 8
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Lärmbelastung sowohl tagsüber als auch nachts gegeben ist und die Lärmbe-
lastung durch die Maßnahme sowohl tags als auch nachts rechnerisch um ca.
2,4 bis 2,6 dB(A) und somit erheblich gesenkt werden kann.
Evaluation der Maßnahme
Die Durchführung / Evaluation der Maßnahme sollte wie folgt vonstatten gehen:
Polizei und Straßenverkehrsbehörde führen Geschwindigkeitskontrollen durch.
Die Geschwindigkeitskontrollen werden in den Nachtstunden ausschließlich
von der Polizei vorgenommen. Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten
werden mittels Seitenradarmessung zeitweise gemessen, um die Akzeptanz zu
prüfen.
Für den städtischen Haushalt fallen durch diese Kontrollen keine zusätzlichen
Kosten an.
Über eine Auswertung der Fahrtenschreiber der Linienbusse könnten die jewei-
ligen Fahrzeiten vor und nach der Einführung von Tempo 30 dargestellt wer-
den. In Bezug auf die Bedenken, die von den SWB mit Schreiben vom
19.07.2012 geäußert wurden, kann Folgendes angeführt werden: Dort, wo auf
den vorgeschlagenen Teststrecken Busse verkehren, lässt der mittlere Halte-
stellenabstand erwarten, dass keine negativen Auswirkungen auf den Fahrplan
auftreten werden. Dies betrifft sowohl die Abschnitte der Servatiuss-
traße/Bernkasteler Straße und Auf dem Hügel, wie auch den Abschnitt der
Straße An der Josefshöhe. Die Königswinterer Straße wird zudem nur in einem
sehr kleinen Abschnitt zwischen Rastenweg und Samansstraße vom Linienbus
befahren. Diese Aspekte sind im Pilotprojekt zu beobachten. Von Interesse ist
zudem eine Auswertung der Unfalldaten im Vergleich vor und nach der Ein-
führung von Tempo 30.
Des Weiteren ist geplant, die Maßnahme in angemessener Form durch Pres-
searbeit zu begleiten, eine Befragung der Anwohner zur empfundenen Wirkung
und Zufriedenheit mit der Maßnahme durchzuführen. Eine angemessene Ein-
bindung von Polizei, SWB, Interessenvertretern von Industrie und Handel etc.
muss sichergestellt werden.
Die Testphase ist mit Kosten für die Beschaffung der Verkehrsschilder verbun-
den. Darüber hinausgehende Kosten sollen vermieden werden.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann die Beschilderung erst instal-
liert werden, sobald Mittel hierfür bereitgestellt werden können. In die Koste-
nermittlung (siehe Finanzkasten) wurde der Aufwand für eine eventuelle De-
montage bzw. Rückänderung einbezogen. Sofern die Beschilderung nach
Durchführung der Testphase und Evaluation bestehen bleibt, reduzieren sich
die Kosten auf 9.700,- EUR.
Erfahrungsstand
Das Planungsbüro Richter-Richard hat eine Literaturanalyse zum bisherigen
Erfahrungsstand mit Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Die Ergeb-
nisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:Seite 6 von 8
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• Als Faustregel erbringt bei gleichem Straßenbelag eine Temporeduzie-
rung von 50 km/h auf 30 km/h eine Pegelminderung um etwa 2,4 dB(A),
von 50 km/h auf 40 km/h etwa 1,2 dB(A).
• Die Pegelreduzierungen einzelner vorbeifahrender Fahrzeuge sind bei
Nutzfahrzeugen größer (7-8 dB(A)) als bei Pkw (ca. 6 dB(A).
• Tempo 30 führt in vielen Fällen zu einer größeren Verstetigung des Ver-
kehrsflusses, was insbesondere zu einer Verringerung der Maximalpe-
gel führt.
• Bei Tempo 30 ist der Anhalteweg der Fahrzeuge bei trockener Fahr-
bahn halb so lang wie bei Tempo 50, was i.d.R. zu einer Minderung der
Unfälle führt.
• In Berlin wurden auf 80 % der Straßen mit entspr. Festsetzungen signi-
fikante Geschwindigkeitsrückgänge ermittelt. Die Geschwindigkeitsbe-
folgung wurde im Falle regelmäßiger Kontrollen deutlich gesteigert.
• In der Summe aller bisherigen Untersuchungen ist die Wirksamkeit ei-
ner Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf Hauptverkehrss-
traßen auf die Luftschadstoffbelastung ohne nennenswerte positive oder
negative Auswirkungen einzustufen.
Weitergehende Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
Verkehrsflächen und-
anlagen, ÖPNV
1.12.01 Gemeindestraßen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
14.600 €
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
14.000 €Seite 7 von 8
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Anlage/n
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