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190310-3 AA · Änderungsantrag

Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des Baches

Nummer
190310-3 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 190310 Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich

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  1. 190310-2 ST Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des Baches

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Änderungsantrag
öffentlich
190310-3 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Christian Gold
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Brigitta Poppe-Reiners
Fraktion Freie Demokratische Partei
Prof. Dr. Wilfried Löbach
12.03.2020
Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in
Bonn-Endenich
Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des
Baches
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der von der Verwaltung vorgelegten Vorentwurfsplanung samt
Kostenschätzung zur Erneuerung und Umbau der öffentlichen
Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 6322-2 „Am Vogelsang“ in Bonn-Endenich wird,
vorbehaltlich der Erweiterung um die Offenlegung des Baches, die Bestandteil
des Umsetzungsplanes der Wasserrahmenleitlinie ist, zugestimmt.
Begründung
Die Offenlegung des Baches ist Bestandteil des Umsetzungsplanes der
Wasserrahmenleitlinie und ist daher aus Sicht der Antragsteller vorzunehmen.
Um die Sache als solche nicht zu verzögern wird hier vorbehaltlich der
Erweiterung um die Offenlegung des Baches zugestimmt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de