190310-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des Baches
Kerndaten
- Nummer
- 190310-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190310-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des Baches Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Offenlage des Endenicher Baches ist Teil des Fahrplans zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Damit gilt eine gesetzliche Verpflichtung, diese Maßnahme durchzuführen. Dennoch ist für die Offenlegung ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren zu durchlaufen (Verfahren nach § 68 WHG), welches noch nicht begonnen wurde und einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Des Weiteren ist der Teilabschnitt des Baches, welcher das Plangebiet „Am Vogelsang“ durchfließt, im Zusammenhang mit dem gesamten Bachlauf zu betrachten. An der Magdalenenstraße ist der bis dahin offene Teil des Endenicher Baches über einen Fallschacht an dem dort sehr tief liegenden verrohrten Bachkanal angeschlossen. Um den Endenicher Bach weiterhin in einem offenen Bachbett führen zu können, muss er vor dem Fallschacht abgegriffen werden. Auf diesem Höhenniveau kann er dann auf das Universitätsgelände des „Campus Endenich“ geführt werden, welches er weitestgehend offen überqueren soll. Das Gelände der Joseph-von- Eichendorff-Schule an der Straße „Am Propsthof“ muss entsprechend der heutigen Nutzungsansprüche mit einer Bachverrohrung überquert werden. Nordwestlich des Schulgeländes soll der Bach dann wieder offen in das Plangebiet „Am Vogelsang“ hineingeführt werden. Hier ist im Bebauungsplan eine entsprechende Trasse für den offenen Bachlauf nachrichtlich dargestellt. Im Verlauf der Starkregenbetrachtung hat sich gezeigt, dass eine vorgezogene Offenlage des Bachabschnittes im Baugebiet zu Sicherheitsrisiken im Starkregenfall führen würde, da der Bacharm volllaufen und nicht unverzüglich nach dem Regenereignis ablaufen würde. Daher wird zunächst für den Starkregennachweis eine Mulde ohne Gefälle als Retentions- und Versickerungsraum für Niederschlagswasser (die für den späteren BachlaufSeite 1 von 2 Seite 2 nachträglich angepasst werden muss) zur Sicherstellung der Erschließung des Plangebietes „Am Vogelsang“ angelegt. Die vollständige Planung und ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für die Bachoffenlegung kann erst dann erfolgen, wenn die Bauabschnitte zwischen Magdalenenstraße und dem Plangebiet „Am Vogelsang“ abgeschlossen sind, da andernfalls die Höhenlage für einen offenen Bachlauf mit natürlichem Gefälle nicht erreicht werden kann. Der Beschlusstext könnte unter Berücksichtigung von beiden Änderungsanträgen folgendermaßen lauten: Der von der Verwaltung vorgelegten Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung zur Erneuerung und Umbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 6322-2 „Am Vogelsang“ in Bonn-Endenich wird, unter Berücksichtigung der in DS 190310-2 AA beschriebenen Modifikationen sowie vorbehaltlich der Erweiterung um die Offenlegung des Baches, die Bestandteil des Umsetzungsplans der Wasserrahmenleitlinie ist, zugestimmt. Allerdings sei auf das mit der Bachoffenlegung verbundene gesonderte wasserrechtliche Verfahren hingewiesen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de