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190310-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des Baches

Nummer
190310-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190310-3 AA Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des Baches

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190310-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in
Bonn-Endenich
Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des
Baches
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Offenlage des Endenicher Baches ist Teil des Fahrplans zur Umsetzung
der Wasserrahmenrichtlinie. Damit gilt eine gesetzliche Verpflichtung, diese
Maßnahme durchzuführen. Dennoch ist für die Offenlegung ein gesondertes
wasserrechtliches Verfahren zu durchlaufen (Verfahren nach § 68 WHG),
welches noch nicht begonnen wurde und einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Des Weiteren ist der Teilabschnitt des Baches, welcher das Plangebiet „Am
Vogelsang“ durchfließt, im Zusammenhang mit dem gesamten Bachlauf zu
betrachten. An der Magdalenenstraße ist der bis dahin offene Teil des
Endenicher Baches über einen Fallschacht an dem dort sehr tief liegenden
verrohrten Bachkanal angeschlossen. Um den Endenicher Bach weiterhin in
einem offenen Bachbett führen zu können, muss er vor dem Fallschacht
abgegriffen werden. Auf diesem Höhenniveau kann er dann auf das
Universitätsgelände des „Campus Endenich“ geführt werden, welches er
weitestgehend offen überqueren soll. Das Gelände der Joseph-von-
Eichendorff-Schule an der Straße „Am Propsthof“ muss entsprechend der
heutigen Nutzungsansprüche mit einer Bachverrohrung überquert werden.
Nordwestlich des Schulgeländes soll der Bach dann wieder offen in das
Plangebiet „Am Vogelsang“ hineingeführt werden.
Hier ist im Bebauungsplan eine entsprechende Trasse für den offenen Bachlauf
nachrichtlich dargestellt.
Im Verlauf der Starkregenbetrachtung hat sich gezeigt, dass eine vorgezogene
Offenlage des Bachabschnittes im Baugebiet zu Sicherheitsrisiken im
Starkregenfall führen würde, da der Bacharm volllaufen und nicht unverzüglich
nach dem Regenereignis ablaufen würde. Daher wird zunächst für den
Starkregennachweis eine Mulde ohne Gefälle als Retentions- und
Versickerungsraum für Niederschlagswasser (die für den späteren BachlaufSeite 1 von 2

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nachträglich angepasst werden muss) zur Sicherstellung der Erschließung des
Plangebietes „Am Vogelsang“ angelegt.
Die vollständige Planung und ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
für die Bachoffenlegung kann erst dann erfolgen, wenn die Bauabschnitte
zwischen Magdalenenstraße und dem Plangebiet „Am Vogelsang“
abgeschlossen sind, da andernfalls die Höhenlage für einen offenen Bachlauf
mit natürlichem Gefälle nicht erreicht werden kann.
Der Beschlusstext könnte unter Berücksichtigung von beiden
Änderungsanträgen folgendermaßen lauten:
Der von der Verwaltung vorgelegten Vorentwurfsplanung samt
Kostenschätzung zur Erneuerung und Umbau der öffentlichen
Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 6322-2 „Am Vogelsang“ in Bonn-Endenich wird, unter
Berücksichtigung der in DS 190310-2 AA beschriebenen Modifikationen
sowie vorbehaltlich der Erweiterung um die Offenlegung des Baches, die
Bestandteil des Umsetzungsplans der Wasserrahmenleitlinie ist, zugestimmt.
Allerdings sei auf das mit der Bachoffenlegung verbundene gesonderte
wasserrechtliche Verfahren hingewiesen.
Anlage/n
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