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190310-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich

Nummer
190310-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190310 Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190310-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in
Bonn-Endenich
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Während der letzten Bezirksvertretungssitzung am 03.12.2019 wurden
verschiedene Fragen zur Vorentwurfsplanung Am Vogelsang gestellt, welche
nachfolgend beantwortet werden sollen.
1. Ist die geplante Bachoffenlegung berücksichtigt?
Die Bachoffenlegung wurde bei der Planung berücksichtigt. Der
Vorhabenträger wird im Bereich der Böschung bereits jetzt den späteren
Bachlauf modellieren und das spätere Bachbett anlegen.
2. Gibt es Wegeverbindungen über den grünen Anger zur Straße Auf
dem Hügel?
Ja, es gibt zwei Wegeverbindungen zum Baugebiet Am Vogelsang. Eine
Wegeverbindung befindet sich zwischen der Kolpingstraße und Auf dem Hügel.
Ein weiterer Weg verbindet das Baugebiet Auf dem Hügel bis hin zum grünen
Anger.
3. Zu viele Stellplätze?
Die Mindestanzahl der öffentlichen Stellplätze wird in der Planung
eingehalten.
Auf die Längsparker im Bereich der Einmündung am Propsthof sowie die
Monitoringflächen soll vorbehaltlich der Annahme des Änderungsantrags DS-
Nr. 190310-2 verzichtet werden. Anstelle der Parkplätze ist eine extensive
ökologische Bepflanzung vorgesehen. Der Grünbereich ist durch Poller o.ä. vor
widerrechtlichem Befahren und/oder Parken abzusichern. Zudem sollen die
zwei vorgesehenen Carsharing-Plätze im Eingangsbereich der Kolpingstraße
auf zwei von den vorgesehenen Besucherparkplätzen errichtet werden.
4. Warum Kunststoff als Fallschutz?Seite 1 von 14

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Kunststoff wird bei allen Bauvorhaben eingesetzt, wo Barrierefreiheit sinnvoll
ist. Insbesondere im Bereich von Spielgeräten, wo überrollbare Beläge
beispielsweise Kindern mit Handicap eine Benutzung ermöglichen sollen, wird
Kunststoff als Fallschutz eingesetzt. Dadurch wird die Verletzungsgefahr
minimiert und gleichzeitig die Barrierefreiheit für alle Kinder gewahrt.
5. Wie verhält es sich mit den Kosten, fallen Kosten für die Stadt an
(Kostenschätzung im Betreff)?
Die Kosten der Erschließungsarbeiten können der beigefügten Anlage
entnommen werden. Bei der Erneuerung des Mischwasserkanals in der
Kolpingstraße wird ein Teil der Kosten bei der Stadt verbleiben, da es sich
hierbei um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 8
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) handelt. Die
Schätzkosten für die Kanalbaumaßnahme belaufen sich auf rund 60.000 EUR.
Hiervon sind für den Mischwasserkanal lediglich 40 % der Kosten umlagefähig.
Die übrigen 60% der Kosten (=36.000 EUR) verbleiben bei der Stadt. Von den
umlagefähigen 24.000 EUR wird unter Berücksichtigung des neuen KAG NRW
ein Gemeindeanteil von 20% (=4.800 EUR) zu tragen sein.
6. Welche Bäume müssen warum gefällt werden, gibt es adäquaten
Ersatz?
Aus der Planung sind die bisherigen Fällungen und Neupflanzungen zu
erkennen. Über weitere Fällungen kann noch keine Aussage getroffen werden.
Es wurde aber der Hinweis an den Vorhabenträger gegeben, dass möglichst
wenige Bäume gefällt werden sollen.
7. Inwieweit gibt die beschlossene Entwurfsplanung Planungssicherheit?
Durch die vorherige Einreichung der Entwurfsplanung möchte der
Vorhabenträger Sicherheit für seine Planung haben. Dem angedachten
Grundkonzept soll von der Politik zugestimmt werden. Im weiteren Verlauf
muss eine detaillierte Ausbauplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) erstellt
werden. Diese basiert auf der mit den beteiligten Fachämtern (Amt 56, 61,66,
68 und 51) abgestimmten Planung. Die Ausbauplanung wird der
Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.
Anlage/n
1 Kostenübersicht (öffentlich)Seite 2 von 14

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Datenstand: 03.11.2026, 06:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de