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190309-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn

Nummer
190309-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 190309 Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190309-1 ST
Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet
An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der
Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Der vorliegende Bürgerantrag erfasst Flächen, die dem baulichen
Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen sind und im
Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn als Flächen für die Land- und
Forstwirtschaft dargestellt werden. Das gesamte ca. 11.000 m² große Areal
liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Ennert, der neben der
Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet die „Erhaltung und
Entwicklung einer mit natürlichen und naturnahen Lebensräumen oder
sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft“ vorsieht.
Auf den zum Teil sehr großzügig geschnittenen, vegetationsbestandenen
Grundstücken sind neben dem Restaurant Ennert-Bräu insgesamt 5
wohnbaulich genutzte Gebäude vorhanden.
Für die Hausgrundstücke An den Hecken 1b und 3 wurden in der
Vergangenheit wiederholt Bauanträge zur Nutzungsänderung, zum Umbau
sowie zur baulichen Erweiterung der vorhandenen, jedoch ohne
bauordnungsrechtliche Genehmigung errichteten Gebäude, gestellt. Aufgrund
des bauordnungsrechtlichen lediglich geduldeten Zustandes, der Lage im
baulichen Außenbereich und der mit den Darstellungen des
Flächennutzungsplans und der o.g. Ziele des Landschaftsplans
entgegenstehenden öffentlichen Belange wurden diese Bauanträge,
abgesehen von bauphysikalischen Umbaumaßnahmen, abgelehnt.
Mit der Aufstellung einer Satzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch kann die
Gemeinde für bebaute Bereiche, die nicht überwiegend landwirtschaftlich
geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht
vorhanden ist, bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 4

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entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im
Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald
widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung
befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die
kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können
nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung
für die Aufstellung der Satzung ist, dass
1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
begründet wird und
seit einer im Jahr 2004 vorgenommenen Novellierung des
Baugesetzbuches, dass
3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6
Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen,
dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Ob die vorhandene Splittersiedlung aufgrund ihrer Lage, ihrer Größe und der
Anzahl der betroffenen Gebäude eine Wohnbebauung von einigem Gewicht
darstellt und mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
muss grundsätzlich in Frage gestellt werden, da das betroffene Areal im
Gegensatz zu den vom Antragsteller als Vergleich herangezogenen Flächen an
der Pützchens Chaussee nicht über eine dem öffentlichen Verkehr dienende
Kreisstraße, sondern lediglich über einen unbefestigten Wirtschaftsweg
erschlossen wird, der nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.
Aufgrund der maximalen Entfernung von rund 150 m zwischen der
nächstgelegenen gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche (Wendeanlage Am
Ennertbad) und den zur Splittersiedlung gehörenden Wohngebäuden, ist die
Erschließung und die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge sowie Ver- und
Entsorgungsfahrzeuge nur bedingt gegeben.
Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass für den Bereich der
Wendeanlage Am Ennertbad gemäß den für den Stadtbezirk BeuelSeite 2 von 4

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vorliegenden Starkregengefahrenkarten bereits bei einem 50-jährigen
Regenereignis mit der Überflutung einer ca. 1.300 m² großen Fläche und
Wassertiefen > 0,5 m zu rechnen ist.
Das betroffene Areal ist analog zur Pützchens Chaussee zudem nicht nur von
Flächen umgeben, die dem Naturschutz unterliegen, sondern darüber hinaus
auch Bestandteil des „Fauna-Flora-Habitat-Gebietes Siebengebirge“, welches
im Verbund mit den FFH-Gebieten Kottenforst und Wahner Heide aufgrund
seiner Größe und Ausstattung ein zentrales Trittsteinbiotop von europaweiter
Bedeutung ist.
Aufgrund dieser Unterschutzstellung muss bei der Aufstellung einer Satzung
nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch davon ausgegangen werden, dass konkrete
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter, d.h. auf die Erhaltungsziele und den
Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Da die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6
Baugesetzbuch aufgrund der Unterschutzstellung als Fauna-Flora-Habitat-
Gebiet, aber auch im Hinblick auf die unzureichende Erschließung und die
fehlende Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht
gegeben sind, kann dem zur Beratung vorgelegten Bürgerantrag nicht gefolgt
werden.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 3 von 4

Uebersichtsplan An den Hecken LSG/NSG
Maßstab 1: 1000 Datum: 11.10.2019
50 mSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de