190309-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190309-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190309-1 ST Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Der vorliegende Bürgerantrag erfasst Flächen, die dem baulichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen sind und im Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt werden. Das gesamte ca. 11.000 m² große Areal liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Ennert, der neben der Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet die „Erhaltung und Entwicklung einer mit natürlichen und naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ vorsieht. Auf den zum Teil sehr großzügig geschnittenen, vegetationsbestandenen Grundstücken sind neben dem Restaurant Ennert-Bräu insgesamt 5 wohnbaulich genutzte Gebäude vorhanden. Für die Hausgrundstücke An den Hecken 1b und 3 wurden in der Vergangenheit wiederholt Bauanträge zur Nutzungsänderung, zum Umbau sowie zur baulichen Erweiterung der vorhandenen, jedoch ohne bauordnungsrechtliche Genehmigung errichteten Gebäude, gestellt. Aufgrund des bauordnungsrechtlichen lediglich geduldeten Zustandes, der Lage im baulichen Außenbereich und der mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans und der o.g. Ziele des Landschaftsplans entgegenstehenden öffentlichen Belange wurden diese Bauanträge, abgesehen von bauphysikalischen Umbaumaßnahmen, abgelehnt. Mit der Aufstellung einer Satzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch kann die Gemeinde für bebaute Bereiche, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass 1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, 2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und seit einer im Jahr 2004 vorgenommenen Novellierung des Baugesetzbuches, dass 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Ob die vorhandene Splittersiedlung aufgrund ihrer Lage, ihrer Größe und der Anzahl der betroffenen Gebäude eine Wohnbebauung von einigem Gewicht darstellt und mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, muss grundsätzlich in Frage gestellt werden, da das betroffene Areal im Gegensatz zu den vom Antragsteller als Vergleich herangezogenen Flächen an der Pützchens Chaussee nicht über eine dem öffentlichen Verkehr dienende Kreisstraße, sondern lediglich über einen unbefestigten Wirtschaftsweg erschlossen wird, der nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist. Aufgrund der maximalen Entfernung von rund 150 m zwischen der nächstgelegenen gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche (Wendeanlage Am Ennertbad) und den zur Splittersiedlung gehörenden Wohngebäuden, ist die Erschließung und die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge nur bedingt gegeben. Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass für den Bereich der Wendeanlage Am Ennertbad gemäß den für den Stadtbezirk BeuelSeite 2 von 4 Seite 3 vorliegenden Starkregengefahrenkarten bereits bei einem 50-jährigen Regenereignis mit der Überflutung einer ca. 1.300 m² großen Fläche und Wassertiefen > 0,5 m zu rechnen ist. Das betroffene Areal ist analog zur Pützchens Chaussee zudem nicht nur von Flächen umgeben, die dem Naturschutz unterliegen, sondern darüber hinaus auch Bestandteil des „Fauna-Flora-Habitat-Gebietes Siebengebirge“, welches im Verbund mit den FFH-Gebieten Kottenforst und Wahner Heide aufgrund seiner Größe und Ausstattung ein zentrales Trittsteinbiotop von europaweiter Bedeutung ist. Aufgrund dieser Unterschutzstellung muss bei der Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch davon ausgegangen werden, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter, d.h. auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Da die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch aufgrund der Unterschutzstellung als Fauna-Flora-Habitat- Gebiet, aber auch im Hinblick auf die unzureichende Erschließung und die fehlende Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht gegeben sind, kann dem zur Beratung vorgelegten Bürgerantrag nicht gefolgt werden. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 3 von 4 Uebersichtsplan An den Hecken LSG/NSG Maßstab 1: 1000 Datum: 11.10.2019 50 mSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de