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190309 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn

Nummer
190309
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 190309-1 ST Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190309
Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet
An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der
Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Der Antrag beinhaltet den Erlass einer Satzung für das Gebiet An den
Hecken/Am Ennertbad analog zur Satzung 8123-18.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag anonymisiert (nichtöffentlich)
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
06.10.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bebauung gem. §35 BauGB
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
93PBvEcg
06.10.19 14:03Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bewohne nun mit meiner Familie seit mehr als 11 Jahren das Haus An den Hecken 1b. Dieses Haus liegt gem.
§35 BauGB im Außenbereich der Stadt Bonn.
Bereits mehrere Anträge auf Erweiterung des Wohnraumes wurden seitens der zuständigen Behörde abgelehnt,
da eine Bebauung im Außenbereich ausgeschlossen sei.
Bei meinem Antrag beziehe ich mich ausdrücklich auch auf die Satzung 8123-18 der Stadt Bonn. Hier wurde
durch Satzung die reglementierte Bebauung einer Splittersiedlung im Bereich Pützchens Chaussee genehmigt.
Es ist für mich nicht ersichtlich, warum in dem Gebiet, in dem ich wohne, eine andere Rechtslage herrschen
sollte.
Ich möchte weiterhin auf das Argument der möglichen "Verfestigung einer Splittersiedlung" eingehen:
Ca. 65 Jahre nach Errichtung der Wohnhäuser ist eine „Verfestigung“ schon längst erfolgt. Ein Rückbau wird
durch die jeweiligen Eigentümer nicht erfolgen. Es handelt sich um vollwertige Wohnhäuser, die
selbstverständlich weiter bewohnt werden. Selbst durch einen eventuellen Wegzug meiner Familie wird sich
daran nicht ändern.
Diese rechtliche Unsicherheit wirkt sich ganz im Gegenteil auch auf die Qualität der Gebäude und die von mir
durchaus angestrebte energetische Sanierung aus: Ohne Klarheit ist diese Art der Sanierung nicht durchführbar.
Letztlich ist aber die ganz persönliche Konsequenz für mich und meine Familie, dass wir bereits jetzt mit zwei
Kindern über einen Fortzug nachdenken müssen, geschweige denn, die Familie weiter vergrößern können.
Diese Tatsache sollte gerade bei der aktuellen Wohnraumsituation der Stadt Bonn zu denken geben.
Hiermit beantrage ich nun den Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad analog zu der
Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn.
Ich bedanke mich und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de