190309 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190309
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190309 Bürgerantrag : Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad entsprechend der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Antrag beinhaltet den Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad analog zur Satzung 8123-18. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag anonymisiert (nichtöffentlich) Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 06.10.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bebauung gem. §35 BauGB Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 93PBvEcg 06.10.19 14:03Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich bewohne nun mit meiner Familie seit mehr als 11 Jahren das Haus An den Hecken 1b. Dieses Haus liegt gem. §35 BauGB im Außenbereich der Stadt Bonn. Bereits mehrere Anträge auf Erweiterung des Wohnraumes wurden seitens der zuständigen Behörde abgelehnt, da eine Bebauung im Außenbereich ausgeschlossen sei. Bei meinem Antrag beziehe ich mich ausdrücklich auch auf die Satzung 8123-18 der Stadt Bonn. Hier wurde durch Satzung die reglementierte Bebauung einer Splittersiedlung im Bereich Pützchens Chaussee genehmigt. Es ist für mich nicht ersichtlich, warum in dem Gebiet, in dem ich wohne, eine andere Rechtslage herrschen sollte. Ich möchte weiterhin auf das Argument der möglichen "Verfestigung einer Splittersiedlung" eingehen: Ca. 65 Jahre nach Errichtung der Wohnhäuser ist eine „Verfestigung“ schon längst erfolgt. Ein Rückbau wird durch die jeweiligen Eigentümer nicht erfolgen. Es handelt sich um vollwertige Wohnhäuser, die selbstverständlich weiter bewohnt werden. Selbst durch einen eventuellen Wegzug meiner Familie wird sich daran nicht ändern. Diese rechtliche Unsicherheit wirkt sich ganz im Gegenteil auch auf die Qualität der Gebäude und die von mir durchaus angestrebte energetische Sanierung aus: Ohne Klarheit ist diese Art der Sanierung nicht durchführbar. Letztlich ist aber die ganz persönliche Konsequenz für mich und meine Familie, dass wir bereits jetzt mit zwei Kindern über einen Fortzug nachdenken müssen, geschweige denn, die Familie weiter vergrößern können. Diese Tatsache sollte gerade bei der aktuellen Wohnraumsituation der Stadt Bonn zu denken geben. Hiermit beantrage ich nun den Erlass einer Satzung für das Gebiet An den Hecken/Am Ennertbad analog zu der Satzung Nr. 8123-18 der Stadt Bonn. Ich bedanke mich und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de