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190300-02 · Mitteilungsvorlage

Stand der Umsetzung Beleuchtung Alter Zoll (alt: 1912878)

Nummer
190300-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 11.05.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Sportausschusses 09.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 190300 Stand der Umsetzung Beleuchtung Alter Zoll (alt: 1912878)

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  1. 190300-03 AA Stand der Umsetzung Beleuchtung Alter Zoll (alt: 1912878) Antrag zur Vorlage 190300-02

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190300-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stand der Umsetzung Beleuchtung Alter Zoll (alt:
1912878)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Sportausschuss 09.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung der BV Bonn vom 05.11.2019 wurde der Antrag zum Stand
der Umsetzung Beleuchtung Alter Zoll (DS.Nr: 190300) mit Stellungnahme
der Verwaltung als erledigt abgeschlossen.
Zu den Punkten 1. und 2.
1. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Bonn zum aktuellen
Sachstand der Umsetzung des Beschlusses 1911136EB2 vom 30.04.2019.
2. Die Verwaltung stellt in dem Bericht dar, wie sie den Beschluss umsetzen
wird und welche Schritte als nächstes geplant sind.
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Zu 1 und 2.
Es wurde ein Fachbüro für die Lichtplanung beauftragt, die
Rahmenbedingungen einer bundesligatauglichen Bouleplatzbeleuchtung zu
klären und erforderliche Unterlagen für die notwendigen
Genehmigungsverfahren zu erstellen (z.B. Baugenehmigung,
denkmalrechtliche Erlaubnis, landschaftsrechtliche Befreiung,
Artenschutzgutachten etc.).
Die Verwaltung berichtet dazu nun:
Eine bundesligataugliche Beleuchtung ist laut Aussage des Planers nur mit 2
sich gegenüberstehenden Flutlichtmasten, die eine Höhe von 10 m haben
müssen, da sonst ein Schattenwurf entstehen würde, herzustellen.
Ein einzelner Mast, z.B. am Kopfende neben dem Musikpavillon oder
zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen an dem Musikpavillon würden die
Beleuchtungssituation zwar verbessern, die notwendige Ausleuchtung für das
geforderte bundesligataugliche Spiel würde aber nicht erfüllt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bouleplatz im
Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ liegt. Das Landschaftsschutzgebiet wurdeSeite 1 von 2
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unter anderem ausgewiesen, um Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume in
einer städtisch geprägten Umgebung zu erhalten und zu fördern. Entsprechend
der Landschaftsschutzverordnung „Rheinufer“ sind im Schutzgebiet alle
Handlungen verboten, die den Charakter der Landschaft verändern können
oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Insbesondere ist es
verboten, bauliche Anlagen zu errichten oder zu verändern.
Für die Errichtung einer Flutlichtanlage wäre daher eine landschaftsrechtliche
Befreiung mit Zustimmung des Naturschutzbeirates erforderlich. Die Befreiung
gem. § 67 BNatSchG kann nur gewährt werden, wenn die Durchführung der
Vorschrift zu einer unzumutbaren Belastung führen würde.
Voraussetzung für eine Befreiung ist zudem, dass Konflikte mit dem
Landschafts- und Artenschutz überprüft und ausgeschlossen werden können.
Der Artenschutz ist zu beachten, da der Einsatz künstlicher Beleuchtung in dem
geplanten Ausmaß zu Konflikten mit geschützten Arten führen kann.
Es müssen vorab artenschutzrechtliche Untersuchungen erfolgen, um Konflikte
ausschließen zu können und ggf. Maßnahmen festzulegen.
Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit für den Ausbau der Beleuchtung
hängt von der Vereinbarkeit mit den landschaftsrechtlichen und
artenschutzrechtlichen Belangen ab.
Die Verwaltung lehnt einen 10 m hohen Mast vor dem Alten Zoll aus Gründen
des Denkmalschutzes als nicht genehmigungsfähig ab. Es wird vorgeschlagen,
die zusätzliche Beleuchtung an den vorhandenen Gebäuden zu befestigen.
Die an diesen Gebäuden angebrachte zusätzliche Beleuchtung wäre jedoch nicht
bundesligatauglich, da sie nur an einer Seite und nicht in der erforderlichen
Höhe angebracht werden könnte.
Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit, den Beschluss zur
Einrichtung einer bundesligatauglichen Beleuchtung des Bouleplatzes am
Alten Zoll umzusetzen.
Die Verwaltung wird aus diesem Grunde prüfen, ob die Einrichtung eines
bundesligatauglichen Bouleplatzes auf anderen Flächen möglich ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de