190297 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Thuja auf dem Grundstück Konstantinstr. 53 - 55, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren (alt: 1912919 FF Amt 56)
Kerndaten
- Nummer
- 190297
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190297 Fällgenehmigung für eine Thuja auf dem Grundstück Konstantinstr. 53 - 55, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren (alt: 1912919 FF Amt 56) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Baumkommission 25.11.2019 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Thuja auf dem Grundstück Konstantinstr. 53-55, 53179 Bonn, ist im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Baumkommission 28.10.2019 4 Im Rahmen einer genehmigungsfähigen Baumaßnahme soll auf dem Grundstück Konstantinstr. 53 -55 in Bad Godesberg ein Zweifamilienhaus errichtet werden. Vor dieser Baumaßnahme muss das Baufeld für den Neubau freigemacht werden. Es muss ein derzeit vorhandenes Gewächshaus abgerissen werden. Die Thuja (Thuja) Baum Nr. 2 weist einen Stammumfang von 225 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 6-8 m und eine Höhe von etwa 17 m auf. Sie steht im vorderen Bereich des Grundstücks. Der Baum steht auf einer sehr kleinen Baumscheibe unmittelbar am Baufeld für den Neubau. Bei der Durchführung der beantragten Baumaßnahme kann die Thuja, aufgrund der unmittelbaren Nähe am Baufeld, nicht erhalten werden. Eine weitere satzungsgeschützte Weide mit einem Stammumfang von 185 cm muss für die Abrissarbeiten entfernt werden, da dieser Baum unmittelbar am Gewächshaus steht und das Haus inklusive der Bodenplatte entfernt werden muss. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn sind die Fällgenehmigungen zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Anlagen zu erteilen. Als Ersatz für die Thuja wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Für den weiteren satzungsgeschützten Baum, der im Rahmen der Baumaßnahme entfernt werden muss, wird ebenso eine Ersatzpflanzung gefordert. Anlage/n 1 Fällgenehmigung Konstantinstr. 53-55, 53179 Bonn Baugenehmigungsverfahren (öffentlich)Seite 2 von 4 W W W 1 2 3 4 5 6 7 53 1 2 3 4 5 6 7 Auszug Lageplan Vermesser BV Neubau Auszug Luftbild Bestand Quelle: Stadt-Bonn Baumliste Fällantrag: 3-er Gruppe Birke, verkümmert, Konkurrenz zu städtischem Grün Koniferen direkt an Grundstücksgrenze Korkenzieherweiden Abbruchbereich Gewächshaus >> es sind Ersatzpflanzungen auf nördl. Grundstücksteil vorgesehen 1- 2-5- 6-7- 1- 6-7- 5 32-5- 3 2 1:250 11.10.2018 ANLAGE BAUMLISTE Zeichnung Maßstab Datum gez. Plangrösse Übersicht Ergänzung 27.05.2019Seite 3 von 4 ERGÄNZUNGSUNTERLAGEN FOTOS UND ABBRUCHANTRAG LEGENDE 1:250 4-1-02 A 14.03.2018 Abbruchantrag Gewächshaus Konstantinstr.53 53179 Bonn Entwurfsverfasser ANTRAGSPLANUNG Zeichnung Maßstab Datum gez. Plangrösse Blattnr. Lageplan-Bestand LEGENDE Bestand Abbruch Neu x x x x LEGENDE Ausschnitt Bestandslageplan Bauakte M1:250 mit Darstellung Abbruch X X IKON TANT NSTRA SES S X X X X X X X X X X XX X X XX X Bestandsfotos:Rückansichten 6 7Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de