← Vorlagen

190297 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Thuja auf dem Grundstück Konstantinstr. 53 - 55, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren (alt: 1912919 FF Amt 56)

Nummer
190297
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 25.11.2019 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,3 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.212 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190297
Fällgenehmigung für eine Thuja auf dem
Grundstück Konstantinstr. 53 - 55, 53179 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren (alt:
1912919 FF Amt 56)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Baumkommission 25.11.2019 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Thuja auf dem Grundstück Konstantinstr. 53-55,
53179 Bonn, ist im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen. Die
Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Baumkommission 28.10.2019 4
Im Rahmen einer genehmigungsfähigen Baumaßnahme soll auf dem
Grundstück Konstantinstr. 53 -55 in Bad Godesberg ein Zweifamilienhaus
errichtet werden. Vor dieser Baumaßnahme muss das Baufeld für den Neubau
freigemacht werden. Es muss ein derzeit vorhandenes Gewächshaus
abgerissen werden.
Die Thuja (Thuja) Baum Nr. 2 weist einen Stammumfang von 225 cm, einen
Kronendurchmesser von ca. 6-8 m und eine Höhe von etwa 17 m auf. Sie steht
im vorderen Bereich des Grundstücks. Der Baum steht auf einer sehr kleinen
Baumscheibe unmittelbar am Baufeld für den Neubau. Bei der Durchführung
der beantragten Baumaßnahme kann die Thuja, aufgrund der unmittelbaren
Nähe am Baufeld, nicht erhalten werden.
Eine weitere satzungsgeschützte Weide mit einem Stammumfang von 185 cm
muss für die Abrissarbeiten entfernt werden, da dieser Baum unmittelbar am
Gewächshaus steht und das Haus inklusive der Bodenplatte entfernt werden
muss.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 4

Seite 2
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn sind die Fällgenehmigungen zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Anlagen zu erteilen.
Als Ersatz für die Thuja wird ein heimischer Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Für den weiteren
satzungsgeschützten Baum, der im Rahmen der Baumaßnahme entfernt
werden muss, wird ebenso eine Ersatzpflanzung gefordert.
Anlage/n
1 Fällgenehmigung Konstantinstr. 53-55, 53179 Bonn
Baugenehmigungsverfahren (öffentlich)Seite 2 von 4

W
W
W
1
2
3
4 5
6
7
53
1
2 3
4 5
6
7
Auszug Lageplan Vermesser BV Neubau
Auszug Luftbild Bestand Quelle: Stadt-Bonn
Baumliste Fällantrag:
3-er Gruppe Birke, verkümmert, Konkurrenz zu städtischem Grün
Koniferen direkt an Grundstücksgrenze
Korkenzieherweiden Abbruchbereich Gewächshaus
>> es sind Ersatzpflanzungen auf nördl. Grundstücksteil vorgesehen
1-
2-5-
6-7-
1- 6-7- 5
32-5- 3 2
1:250
11.10.2018
ANLAGE BAUMLISTE
Zeichnung
Maßstab
Datum
gez.
Plangrösse
Übersicht
Ergänzung
27.05.2019Seite 3 von 4

ERGÄNZUNGSUNTERLAGEN
FOTOS UND ABBRUCHANTRAG
LEGENDE
1:250
4-1-02 A
14.03.2018
Abbruchantrag Gewächshaus
Konstantinstr.53
53179 Bonn
Entwurfsverfasser
ANTRAGSPLANUNG
Zeichnung
Maßstab
Datum
gez.
Plangrösse
Blattnr.
Lageplan-Bestand
LEGENDE
Bestand
Abbruch
Neu
x x
x
x
LEGENDE
Ausschnitt Bestandslageplan Bauakte M1:250 mit Darstellung Abbruch
X
X
IKON TANT NSTRA SES S
X X X
X X X X
X X
X
XX
X
X
XX
X
Bestandsfotos:Rückansichten
6
7Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de