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190296-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gefahrenstelle in der Eisenacher Straße in Buschdorf (alt: 1912861)

Nummer
190296-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190296 Gefahrenstelle in der Eisenacher Straße in Buschdorf (alt: 1912861)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190296-1 ST
Gefahrenstelle in der Eisenacher Straße in
Buschdorf (alt: 1912861)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.:
Der Überwuchs wurde zwischenzeitlich
zurückgeschnitten.
zu 2.:
Aufgrund der objektiv nicht gegebenen Gefahrenlage,
insbesondere mangels Querungsmöglichkeiten
(einseitiger Gehweg) ist die beantragte Markierung
nicht erforderlich. Der Gehweg endet vor Haus Nr. 11.
Dort sind die Sichtverhältnisse auf den Fußgänger
allerdings wieder ausreichend. Solche Markierungen
sollten nicht im „Gießkannenprinzip“ aufgetragen
werden, da sie sonst keine Wirkung mehr an den
notwendigen Stellen entfalten.
Anlage/n
Keine
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 08:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de