190294 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Fußgängerampel im Bereich Erzberger Ufer (alt: 1912784, FF OB-1)
Kerndaten
- Nummer
- 190294
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.06.2023
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190294 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 12.09.2019 Bürgerantrag : Fußgängerampel im Bereich Erzberger Ufer (alt: 1912784, FF OB-1) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Installation einer Fußgängerampel im Bereich Erzberger Ufer. Einzelheiten zur Positionierung und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online-Bürgerantrag. Anlage/n 1 online Bürgerantrag vom 12.09.2019 (öffentlich) 2 online Bürgerantrag vom 12.09.2019 nicht anonymisiert (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 12.09.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Fußgängerampel für Grundschulkinder Erzbergeufer Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 vttXM19y 12.09.19 22:10Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Mutter eines Kindes, welches die Stiftsschule (Theaterstr) besucht. Mein Kind und ich fahren meißtens mit dem Fahrrad. Von unserem Zuhause aus (Legionsweg) bietet sich der Weg am Rhein entlang an. Allerdings müssen wir dann am Ende die stark befahrene Straße Erzbergeufer (direkt unterhalb der Abrissbaustelle) überqueren um zur Schule zu gelangen. Dort kommen aus beiden bzw sogar aus drei (man muss auch auf Verkehr aus der Theaterstraße achten) Richtungen Autos und auch Fahrräder aus beiden Richtungen auf dem gesonderten Fahrradweg. Dies ist meines Erachtens nach eine sehr gefährliche Stelle für Kinder. Mein Kind möchte nun gerne morgens allein bzw zu zweit mit einem Nachbarskind zur Schule radeln, aber wir Eltern machen uns wegen dieser Gefahrenstelle Sorgen. Wäre es nicht möglich, dort eine Fußgängerampel, so wie es sie auch unterhalb der Oper gibt, zu installieren? Für eine wohlwollende Prüfung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de