190292 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Beschrankung des Bahnübergangs an der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstr. (alt: 1912723, FF OB-1)
Kerndaten
- Nummer
- 190292
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.804 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190292 Bürgerantrag : Beschrankung des Bahnübergangs an der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstr. (alt: 1912723, FF OB-1) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert eine Beschrankung des Bahnübergangs an der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online-Bürgerantrag. Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt (M gegen 1 GRÜNE bei Anerkennung der TO) 1 Anlage/n 1 online Bürgerantrag vom 5.9.2019 (öffentlich) 2 online Bürgerantrag vom 05.09.2019 nicht anonymisiert (nichtöffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 05.09.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Beschrankung des Bahnübergangs an der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstrasse Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 tpTNjR91 05.09.19 12:15Seite 2 von 4 Ihr Antrag Die Überquerung der Gleise an der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstrasse ist bislang nur durch ein akutisch- optisches Warnsignal gesichert. Auch bei Herannahenden Bahnen der Stadtbahn ist noch eine Überquerung der Gleise möglich. Die Gleise sind durch den Baumbestand in Richtung Süden zum Teil nicht sehr weiträumig einsehbar und zudem ist das optisch-akustische Warnsignal für die vielen Passanten mit Kopfhörer, die vielen Schulkinder und die vielen ungeduldigen Radfahrer und Passanten keine ausreichende Absicherung. Daher kam es auch am Abend des "Rhein in Flammen" auch zu einer tödlichen Kollision zwischen einer Stadtbahn und einem Radfahrer. Sämtliche Gleisübergänge im Bereich der Deutschen Bahn sind durch Schranken gesichert, die ein Betreten des Gleiskörpers bei Herannahenden Zügen verhindern (siehe die diversen mit Schranken gesicherten Gleisübergänge südlich der Haltestelle UN-Campus). Jeden Morgen und Nachmittag überqueren fast sämtliche Schüler des Friedrich-Ebert-Gymnasiums, viele Mitarbeiter der Postbank, der Telekom, der GIZ, von Infas, Gäste bei Vapiano und Gin Yuu diesen Bahnübergang. Vor diesem Hintergrund und dem des tödlichen Unfalls in der Nacht des Rhein in Flammen 2019, ist eine Beschrankung des Bahnübergangs dringend erforderlich um weitere tragische Unfälle mit den Stadtbahnen in Zukunft zu vermeiden. Anbei eine Fotomontage der Haltestelle Ollenhauerstrasse mit einer Schrankenanlage, wie sie von der Deutschen Bahn bei den Überquerungen in der Nähe immer verwendet wird. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de