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190287-1 AA · Änderungsantrag

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190287

Nummer
190287-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190287 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
190287-1 AA
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 190287
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Zinssatz für kalkulatorische Zinskosten wird auf 5,56 % festgelegt. Die
Gebühren werden entsprechend des sich hieraus ergebenden verringerten
Bedarfs in den drei Bereichen RTW, NEF und KTW reduziert.
Begründung
In jüngerer Rechtsprechung wurde entschieden, dass ein Risikozuschlag von 0,5 % auf
die langfristig ermittelten kalkulatorischen Zinssätze unzulässig ist (Urteil des VG
Düsseldorf v. 12.12.2018, 5 K 12028/17). Der in der Vorlage vorgesehene Zinssatz von
6,06 % geht über die Maßgaben dieser Gerichtsentscheidung hinaus und wäre nach
den dortigen Maßstäben unzulässig. Aber auch unabhängig von Rechtsgründen ist aus
Sicht der Antragsteller der vorgeschlagene kalkulatorische Zinssatz zu hoch bemessen.
Der hier beantragte kalkulatorische Zinssatz von 5,56 %, wie er auch von der GPA
empfohlen wird (Link), gewährleistet die Eigenkapitalverzinsung des städtischen
Anlagekapitals angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase ausreichend, so dass eine
entsprechende Reduzierung des Gebührenbedarfes erfolgen soll.
Die Kalkulatorischen Zinskosten belaufen sich laut Verwaltungsvorlage in der
Kalkulation für 2020 über die drei Bereiche Notfallrettung (179.730,16 EUR),
Notarztdienst (67.738,64 EUR) und Krankentransport (18.696,89 EUR) in der Summe
auf 266.165,69 EUR bei 6,06 %. Die Differenz bei Verzicht auf den Risikozuschlag in
Höhe von 0,5 % entsprechend der GPA-Empfehlung beträgt nach Berechnungen der
Antragsteller -21.960,86 EUR, um die die Gebührenzahler entlastet werden können.
Antragsteller/in:
DIE LINKE., Dr. Michael FaberSeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de