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190280-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Verkehrssituation in der südlichen Argelanderstr. (alt 1912692)

Nummer
190280-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190280 Bürgerantrag : Verkehrssituation in der südlichen Argelanderstr. (alt 1912692, FF: OB-1)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190280-1 ST
Bürgerantrag : Verkehrssituation in der südlichen
Argelanderstr. (alt 1912692)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
An der LSA Reuterstraße / Argelanderstraße wird ein sogenanntes 2-
phasiges System geschaltet. D.h. es wird in einer ersten Phase die
Reuterstraße und in einer zweiten Phase die Argelanderstraße
geschaltet. Der Übergang zwischen den Phasen wird mit Schutzzeiten
(sogenannte Zwischenzeiten) versehen. Diese werden anhand der
RILSA berechnet und dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Ein signalgeregelter Nachlauf für den Verkehr der südlichen
Argelanderstraße auf die Reuterstraße ist daher problematisch. Bei
diesem Signalablauf müsste eine weitere Zwischenzeit zwischen der
nördlichen und südlichen Argelanderstraße eingerechnet werden. Mit
einem anschließenden Grünnachlauf, würden sich dann die Grünzeiten
der Reuterstraße reduzieren. Für diese Schaltung wäre Voraussetzung,
dass der parallele Fußgängerüberweg über die Reuterstraße entfällt.
Würde dieser Überweg beibehalten, kann der Nachlauf erst nach Ablauf
der Grünzeit des Fußgängers und dem Ablauf der Zwischenzeit
geschaltet werden. Dies wiederum hat einen noch gravierenderen
Einfluss auf die Grünzeit der Reuterstraße und würde diese erheblich
verkürzen und weitere Staus verursachen.
Die Vorteile eines Nachlaufs für die südliche Argelanderstraße sind
daher mit erheblichen Einschränkungen für die Reuterstraße verbunden.
Zur Beantwortung der Fragestellung ob der westliche
Fußgängerüberweg über die Reuterstraße am Knoten
Reuterstraße/Argelanderstraße entfallen kann, können
Verkehrserhebungen beauftragt werden, um die Anzahl der querenden
Fußgänger zu erfassen und zu bewerten. Ein möglicher Wegfall des
westlichen Fußgängerüberwegs würde allerdings den Fußgänger
benachteiligen.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Beibehaltung der jetzigen Schaltung.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Zu 2.
Die Sperrung der Einfahrt von der Reuterstraße in die Luisenstraße wird
aus Sicht der Polizei und der Stadtverwaltung abgelehnt, da hierdurch
die Erreichbarkeit des zwischen Poppelsdorfer Allee / Poppelsdorfer
Schloss und Bonner Talweg gelegenen Wohngebietes von der
Reuterstraße aus erschwert würde.
Der von der Autobahn kommende Verkehr mit diesem Zielgebiet würde
dann vermutlich verbotswidrig über die Renoisstraße, Luisenstraße zur
Argelanderstraße fahren. Hierbei handelt es sich zum Teil um den
Schulweg zur Till-Eulenspiegel-Schule.
Die Umfahrt Luisenstraße / Argelanderstraße wird als indirekter
Linksabbieger in die Südstadt benötigt. Eine alternative Verkehrslenkung
über den Linksabbieger Reuterstraße / Schumannstraße erscheint nicht
sinnvoll, da die hierdurch erreichte Entlastung des einen Wohngebietes
zu Lasten eines anderen gehen würde.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn :
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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