190280-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Verkehrssituation in der südlichen Argelanderstr. (alt 1912692)
Kerndaten
- Nummer
- 190280-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190280-1 ST Bürgerantrag : Verkehrssituation in der südlichen Argelanderstr. (alt 1912692) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. An der LSA Reuterstraße / Argelanderstraße wird ein sogenanntes 2- phasiges System geschaltet. D.h. es wird in einer ersten Phase die Reuterstraße und in einer zweiten Phase die Argelanderstraße geschaltet. Der Übergang zwischen den Phasen wird mit Schutzzeiten (sogenannte Zwischenzeiten) versehen. Diese werden anhand der RILSA berechnet und dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Ein signalgeregelter Nachlauf für den Verkehr der südlichen Argelanderstraße auf die Reuterstraße ist daher problematisch. Bei diesem Signalablauf müsste eine weitere Zwischenzeit zwischen der nördlichen und südlichen Argelanderstraße eingerechnet werden. Mit einem anschließenden Grünnachlauf, würden sich dann die Grünzeiten der Reuterstraße reduzieren. Für diese Schaltung wäre Voraussetzung, dass der parallele Fußgängerüberweg über die Reuterstraße entfällt. Würde dieser Überweg beibehalten, kann der Nachlauf erst nach Ablauf der Grünzeit des Fußgängers und dem Ablauf der Zwischenzeit geschaltet werden. Dies wiederum hat einen noch gravierenderen Einfluss auf die Grünzeit der Reuterstraße und würde diese erheblich verkürzen und weitere Staus verursachen. Die Vorteile eines Nachlaufs für die südliche Argelanderstraße sind daher mit erheblichen Einschränkungen für die Reuterstraße verbunden. Zur Beantwortung der Fragestellung ob der westliche Fußgängerüberweg über die Reuterstraße am Knoten Reuterstraße/Argelanderstraße entfallen kann, können Verkehrserhebungen beauftragt werden, um die Anzahl der querenden Fußgänger zu erfassen und zu bewerten. Ein möglicher Wegfall des westlichen Fußgängerüberwegs würde allerdings den Fußgänger benachteiligen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beibehaltung der jetzigen Schaltung. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Zu 2. Die Sperrung der Einfahrt von der Reuterstraße in die Luisenstraße wird aus Sicht der Polizei und der Stadtverwaltung abgelehnt, da hierdurch die Erreichbarkeit des zwischen Poppelsdorfer Allee / Poppelsdorfer Schloss und Bonner Talweg gelegenen Wohngebietes von der Reuterstraße aus erschwert würde. Der von der Autobahn kommende Verkehr mit diesem Zielgebiet würde dann vermutlich verbotswidrig über die Renoisstraße, Luisenstraße zur Argelanderstraße fahren. Hierbei handelt es sich zum Teil um den Schulweg zur Till-Eulenspiegel-Schule. Die Umfahrt Luisenstraße / Argelanderstraße wird als indirekter Linksabbieger in die Südstadt benötigt. Eine alternative Verkehrslenkung über den Linksabbieger Reuterstraße / Schumannstraße erscheint nicht sinnvoll, da die hierdurch erreichte Entlastung des einen Wohngebietes zu Lasten eines anderen gehen würde. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn : Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit diesem Votum ist das in § 24 GO für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de