190279-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)
Kerndaten
- Nummer
- 190279-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190279-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu Frage 1: Ist für die Gebäude, in denen sich die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant des Melbbades befinden, bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt worden? Eine Abbruchgenehmigung ist nach den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen nicht mehr erforderlich. Ausreichend ist eine Anzeige für die Beseitigung eines Gebäudes. Diese Anzeige wurde in 2019 gestellt. Eine Bestätigung über die Vollständigkeit der Anzeige datiert auf den 12.07.2019. Mit der Beseitigung der Gebäude darf einen Monat nach Erhalt dieser Bestätigung begonnen werden. Außerdem müsste die Stadt als Grundstückseigentümerin den Abriss des Gebäudes zivilrechtlich zulassen.. zu Frage 2: Für welchen Zeitraum wird das Melbbad mindestens geschlossen werden müssen, wenn die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasser- aufbereitungsanlage und das Restaurant in den geplanten Neubau integriert werden? Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass das Melbbad mindestens für eine Saison geschlossen bleiben muss. zu Frage 3: Wie wird der Oberbürgermeister sicherstellen, dass auch nach Bau des von der Vebowag geplanten Gebäuderiegels der Betrieb des Melbbades in seiner heutigen Form und Ausprägung rechtssicher weitergeführt werden und nicht durch Klagen von Bewohnern des neuen Gebäuderiegels beeinträchtigt werden kann? Die Erfüllung der gesetzlichen Ruheansprüche künftiger Bewohner des Wohn- und Apartmenthauses gegenüber der Schwimmbadnutzung ist gutachterlichSeite 1 von 3 Seite 2 nachgewiesen und gewährleistet. Zusätzlich beabsichtigt die Verwaltung, den Betrieb des Melbbades durch eine Immissionsdienstbarkeit zu gewährleisten. Hierzu soll der Käufer in dem Grundstückskaufvertrag die Verpflichtung auferlegt werden, entsprechende Regelungen in die Mietverträge aufzunehmen. Eine abschließende rechtliche Klärung steht noch aus. zu Frage 4: Wie beurteilt der Oberbürgermeister die Auswirkungen der geplanten Neubebauung in einer für das Klima wichtigen Kaltluftschneise auf das Lokalklima in Poppelsdorf und darüber hinaus? Zu dem von der VEBOWAG beauftragten Gutachten eines möglichen Einflusses durch das geplante Gebäude am Melbbad auf die talwärts gerichteten Kaltluftabflüsse im Melbtal hatte es Nachfragen gegeben, die zu einer Überarbeitung geführt haben. Die Überprüfung des überarbeiteten Gutachtens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen ist aber davon auszugehen, dass das Bauvorhaben keine signifikanten negativen Einflüsse auf den Kaltluftabfluss hat. zu Frage 5: Wäre ein Verkauf des Grundstücks an die Vebowag mit der Verpflichtung, die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant für das Melbbad umzusetzen, mit den europarechtlichen Vergabebestimmungen vereinbar? Der Ausbau und die Ausstattung des Untergeschosses für den Freibadbetrieb durch die VEBOWAG sind nicht vorgesehen. Dies wird städtischerseits erfolgen. Aus diesem Grund stellt sich Frage nach einer Vergabe dieser Leistungen an die VEBOWAG hier nicht. zu Frage 6: In welcher Höhe stehen im Haushalt 2019/20 für das Melbbad Mittel zur Verfügung und in welchen Haushaltsjahren müssten Mittel in welcher Höhe zusätzlich veranschlagt werden, wenn die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant des Melbbades durch die Vebowag in ihrem Neubau errichtet werden? Im Haushalt stehen 2020 keine Baumittel zur Verfügung, die separat für das Melbbad veranschlagt sind. Veranschlagungen für die kommenden Jahre, die zum Gegenstand der anstehenden Haushaltsberatungen werden sollen, werden derzeit verwaltungsintern abgestimmt. zu Frage 7: Gibt es ein Lärmgutachten, das - notwendige Schutzmaßnahmen für die Wohneinheiten in den geplanten Neubauten gegen den Lärm des Schwimmbades in welcher Form vorgibt; - Auswirkungen der Riegelbebauung und ihrer Lärmreflexionen auf die vorhandene Wohnbebauung in der Trierer Straße sowie die Villenbebauung an der Schmidtbonnstraße berechnet und bewertet hat? Ein Lärmgutachten liegt vor. Gemäß Gutachten werden die Immissionsrichtwerte bei Normal- und Maximalbetrieb des Freibades eingehalten. Das Freibad liegt gem. Gutachten in keinem lärmimmissionsschutzfachlichen Konflikt zur geplanten Bebauung. Bei Maximalbetrieb des Freibades werden die Immissionsrichtwerte um mindestens 5,0 dB(A) unterschritten.Seite 2 von 3 Seite 3 Neben einem Vordach im Bereich der Fassadenseite zum Melbbad sind Schallschutzfenster zu berücksichtigen. Laut Gutachterin sind mögliche Lärmreflexionen auf die vorhandene Wohnbebauung in der Trierer Straße sowie die Villenbebauung so gering, dass sie zu vernachlässigen sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de