← Vorlagen

190279-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)

Nummer
190279-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.01.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190279 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.017 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190279-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer
Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und
Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt:
1911307NV3)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 30.01.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme - bisheriger Sachstand:
Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Rates am 07.11.2019 über den
Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am Melbbad“ berichtet
(Drucksachen-Nr. 1912823). Seit diesem Zeitpunkt haben sich folgende
Entwicklungen ergeben:
Das Lärmgutachten ist überarbeitet und der Bezirksregierung Köln zur Prüfung
weitergeleitet worden. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom
14.01.2020 mitgeteilt, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen das
Bauvorhaben keine Bedenken bestehen. Damit sind die Voraussetzungen zur
Erteilung eines positiven Bauvorbescheides grundsätzlich erfüllt.
Ein Gutachten zum Thema potentielle Beeinträchtigung der Kaltluftströme
durch das Bauvorhaben wurde der Verwaltung vorgelegt. Eine Prüfung ergab
einige Nachfragen, die im Dezember an die VEBOWAG übermittelt wurden.
Zum heutigen Zeitpunkt liegen die geforderten Ergänzungen noch nicht vor.
Die VEBOWAG hat darüber hinaus ein Verschattungsgutachten vorgelegt.
Durch den Neubau würde danach in den Nachmittagsstunden eine frühere
Verschattung im Bereich der Schwimmbecken eintreten. Dies wäre aus Sicht
des Bäderbetriebes für die Badegäste nachteilig. Daher hat die Verwaltung die
VEBOWAG gebeten, das Bauvorhaben zu optimieren und den Baukörper zu
reduzieren. Bis Mitte Februar 2020 wird die VEBOWAG eine Überarbeitung der
bisherigen Entwurfsplanung vorlegen.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Verwaltung wird nach Vorlage der Entwurfsplanung eine
Bürgerversammlung durchführen und anschließend den politischen Gremien
einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de