190273-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Holzschutzmittel in städtischen Gebäuden
Kerndaten
- Nummer
- 190273-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190273-1 ST Holzschutzmittel in städtischen Gebäuden Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1) Generell werden keine „klassischen“ Holzschutzmittel mehr eingesetzt. Wenn dieses in Ausnahmefällen doch der Fall sein sollte, erfolgt dieses ausschließlich unter Ausschreibung und Verwendung zertifizierter, schadstofffreier Produkte. Dabei muss jedes verwendete Produkt vorab gutachterlich freigegeben worden sein. In diesem Zusammenhang wurde mit der Stadt Köln eine „weiße Liste“ entwickelt, die - ebenfalls in Abstimmung mit Schadstoffgutachtern - laufend fortgeschrieben wird. Vor Inbetriebnahme eines Gebäudes werden darüber hinaus Freimessungen durchgeführt. Sollte eine Freimessung ergeben, dass Schadstoffe freigesetzt werden, wird vor Inbenutzungnahme eines Gebäudes in der Schadstoffgruppe, d.h. mit Einbindung des Nutzeramtes, des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, des Gesundheitsamtes, der Arbeitssicherheit und der Personalvertretung über die weitere Vorgehensweise entschieden. In der Regel verringern sich durch kontrolliertes Lüftungsmanagement vorgefundene Schadstoffwerte innerhalb kürzester Zeit. Zu 2) und 3) Das Vorhandensein von schadstoffhaltigen Holzschutzmitteln in Bestandsgebäuden kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden zunächst alle von Kindern genutzten Gebäude, Schulen und Kindergärten, von Gutachtern untersucht. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen und in Gebäuden, in denen Auffälligkeiten zu verzeichnen sind, Schadstoffmessungen durchgeführt. Zwischenzeitlich wurden auf diesem Weg nahezu sämtliche Gebäude erfasst. Vorgefundene Auffälligkeiten werden in Absprache mit der Schadstoffgruppe entfernt. Im Zweifelsfall werden Bauteile aus der Nutzung genommen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in der Schadstoffdatenbank festgehalten. In der Schadstoffdatenbank finden sich auch die Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen. Die Untersuchungen umfassen u.a. auch Schadstoffbelastungen durch PCB, Asbest, Mineralfaser, Schimmel und PAK. Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Zu 4) Seit Verbot der Verwendung von PCP in den 1980er Jahren ist es bereits seit den 1990er Jahren zu einem deutlichen Rückgang der Gesamtbelastung gekommen. Das Vorhandensein von mit PCP belastetem Altstaub ist wegen der regelmäßigen Feuchtreinigungen der Räume nicht zu erwarten und eine Aufnahme des Schadstoffes über die Luft, die Haut oder den Magen-Darm- Trakt ist somit in Gemeinschaftseinrichtungen sehr unwahrscheinlich. Konkrete gesundheitliche Schädigungen von Bonner Bürgerinnern und Bürgern, die in ursächlichem Zusammenhang zu einer Exposition gegenüber PCP in öffentlichen Gebäuden stehen, sind dem Gesundheitsamt nicht bekannt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de