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190273-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Holzschutzmittel in städtischen Gebäuden

Nummer
190273-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190273 Holzschutzmittel in städtischen Gebäuden (Große Anfrage Die Sozialliberalen, Alt: 1912771)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190273-1 ST
Holzschutzmittel in städtischen Gebäuden
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1)
Generell werden keine „klassischen“ Holzschutzmittel mehr eingesetzt. Wenn
dieses in Ausnahmefällen doch der Fall sein sollte, erfolgt dieses ausschließlich
unter Ausschreibung und Verwendung zertifizierter, schadstofffreier Produkte.
Dabei muss jedes verwendete Produkt vorab gutachterlich freigegeben worden
sein. In diesem Zusammenhang wurde mit der Stadt Köln eine „weiße Liste“
entwickelt, die - ebenfalls in Abstimmung mit Schadstoffgutachtern - laufend
fortgeschrieben wird.
Vor Inbetriebnahme eines Gebäudes werden darüber hinaus Freimessungen
durchgeführt. Sollte eine Freimessung ergeben, dass Schadstoffe freigesetzt
werden, wird vor Inbenutzungnahme eines Gebäudes in der Schadstoffgruppe,
d.h. mit Einbindung des Nutzeramtes, des Amtes für Umwelt,
Verbraucherschutz und Lokale Agenda, des Gesundheitsamtes, der
Arbeitssicherheit und der Personalvertretung über die weitere Vorgehensweise
entschieden. In der Regel verringern sich durch kontrolliertes
Lüftungsmanagement vorgefundene Schadstoffwerte innerhalb kürzester Zeit.
Zu 2) und 3)
Das Vorhandensein von schadstoffhaltigen Holzschutzmitteln in
Bestandsgebäuden kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. In
diesem Zusammenhang wurden zunächst alle von Kindern genutzten
Gebäude, Schulen und Kindergärten, von Gutachtern untersucht. Darüber
hinaus werden im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen und in
Gebäuden, in denen Auffälligkeiten zu verzeichnen sind, Schadstoffmessungen
durchgeführt. Zwischenzeitlich wurden auf diesem Weg nahezu sämtliche
Gebäude erfasst. Vorgefundene Auffälligkeiten werden in Absprache mit der
Schadstoffgruppe entfernt. Im Zweifelsfall werden Bauteile aus der Nutzung
genommen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in der Schadstoffdatenbank
festgehalten. In der Schadstoffdatenbank finden sich auch die Ergebnisse der
Sanierungsmaßnahmen. Die Untersuchungen umfassen u.a. auch
Schadstoffbelastungen durch PCB, Asbest, Mineralfaser, Schimmel und PAK.
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Zu 4)
Seit Verbot der Verwendung von PCP in den 1980er Jahren ist es bereits seit
den 1990er Jahren zu einem deutlichen Rückgang der Gesamtbelastung
gekommen.
Das Vorhandensein von mit PCP belastetem Altstaub ist wegen der
regelmäßigen Feuchtreinigungen der Räume nicht zu erwarten und eine
Aufnahme des Schadstoffes über die Luft, die Haut oder den Magen-Darm-
Trakt ist somit in Gemeinschaftseinrichtungen sehr unwahrscheinlich.
Konkrete gesundheitliche Schädigungen von Bonner Bürgerinnern und
Bürgern, die in ursächlichem Zusammenhang zu einer Exposition gegenüber
PCP in öffentlichen Gebäuden stehen, sind dem Gesundheitsamt nicht
bekannt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de