190268 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Öffentliche Trinkbrunnen (alt: 1912081NV4)
Kerndaten
- Nummer
- 190268
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190268 Der Oberbürgermeister Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Öffentliche Trinkbrunnen (alt: 1912081NV4) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 10.09.2019 Bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt aufgrund fehlender Stellungnahme 1 Der Antrag thematisiert - wie der bereits bei 190153 (alt: 1912068) archivierte Antrag - die kostenlose Ausgabe von Trinkwasser an öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet Bonn. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online- Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag vom 26.07.2019 (öffentlich) 2 Bürgerantrag vom 26.07.2019 - nicht anonymisiert (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 26.07.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Öffentliche Trinkbrunnen Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 mAMZT3cY 26.07.19 12:05Seite 2 von 3 Ihr Antrag In der Stadt gibt es wenige öffentliche Trinkstellen. Mir ist dem SWB Wasserwagen am Münsterplatz bekannt. Das Wasser aus dem SWB Wasserwagen wird ausgegeben. Dies könnte eine Hürde bedeuten für Menschen die sich nicht trauen andere Menschen zu begenen. Ich möchte anregen dass es für Besucher, Reisenden, Obdachlosen und Einkaufenden möglich sein wird am verschiedenen zentralen Orten (Plätze aber auch Bahnhöfe) in der Stadt kostenlos Wasser zu bekommen. Ich bitte die Stadt Trinkbrunnen an verschiedenen und viel besuchten Stellen gut zugänglich aufzustellen. mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de