190266 · Beschlussvorlage
Wettbewerbsverfahren im Zuge des Bauleitplanverfahrens Nr. 7222-101, ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber (LWK) - Benennung von Jurymitgliedern (alt: 1912684, FF: Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190266
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190266 Wettbewerbsverfahren im Zuge des Bauleitplanverfahrens Nr. 7222-101, ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber (LWK) - Benennung von Jurymitgliedern (alt: 1912684, FF: Amt 61) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Empfehlung Rat 07.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Jury zum Wettbewerbsverfahren zur Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 7222-101, ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber (LWK), werden drei politische Vertreter als Sachpreisrichter benannt: Sachpreisrichter/-in: Stellvertreter Sachpreisrichter/-in: 1. 1. 2. 2. 3. 3. Begründung Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 2 Der Rat hat am 11.05.2018 beschlossen für die Teilfläche 1 ein Bauleitplanverfahren Nr. 7222-101, ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber (LWK), durchzuführen (DS-Nr.: 1612911NV8). In der Sitzung am 04.07.2019 hat der Rat den Geltungsbereich für den Bebauungsplan durch den Beschluss zum Antrag von DS-Nr.: 1911147 bestätigt. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung ein Wettbewerbsverfahren für die Teilfläche 1 beschlossen (DS-Nr.: 1911147). Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Der Auftraggeber dieses Verfahrens ist der Vorhabenträger, der einen kooperativen städtebaulichen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit einem Zwischenkolloquium integriert durchführen möchte. Die Größe und Besetzung des Preisgerichts wird durch den Vorhabenträger bestimmt. Für die Zusammensetzung der Jury zum Wettbewerbsverfahrens sind daher drei politische Vertreter als Sachpreisrichter/-innen sowie drei stellvertretende Sachpreisrichter/-innen zu benennen. Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertretern der Politik in der Jury existieren nicht. Bei analoger Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der drei Sachpreisrichter/-innen auf die Fraktionen: 1 CDU, 1 SPD und 1 Grüne. Für die stellvertretenden Sachpreisrichter/-innen ergibt sich dieselbe Verteilung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de