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190262 · Beschlussvorlage

Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke (alt: 1713162, FF: Amt 66)

Nummer
190262
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 190262-1 ST Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke (alt: 1713162ST5, FF: Amt 66)

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Beschlussvorlage
öffentlich
190262
Lärmsanierung des Schienenweges auf der
Südbrücke (alt: 1713162, FF: Amt 66)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Anhörung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Auf zusätzliche, lärmreduzierende Maßnahmen bei der Sanierung der
Schienenlagerung der Stadtbahngleise auf der Südbrücke wird verzichtet.
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
22.11.2017 vt. und Mitberatung im
AUV
2
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2017 mit M gegen Linke bei
Eh BBB zur Mitberatung
AUV verwiesen
9
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2017 vertagt 9
Rat 14.12.2017 bei Anerkennung der TO
von der TO abgesetzt
und vertagt
1
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
11.01.2018 vertagt 2
Bezirksvertretung Beuel 16.01.2018 vertagt 9
Bezirksvertretung Bonn 23.01.2018 vt (e) bei Anerkennung
TO
9
Bezirksvertretung Bonn 10.04.2018 M gegen BBB 9
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
24.04.2018 Vertagt 2
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
30.05.2018 vertagt 2
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
20.06.2018 Vertagt bei Anerkennung
der Tagesordnung
2
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
28.06.2018 bei Anerkennung der
Tagesordnung vertagt
2
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
12.09.2018 vertagt 2
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 119

Seite 2
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
19.09.2018 vertagt 2
Bezirksvertretung Beuel 25.09.2018 vertagt 9
Rat 27.09.2018 bei Anerkennung der TO
von der TO abgesetzt
und vertagt
1
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
28.11.2018 vertagt 2
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
07.03.2019 vertagt bis das Ergebnis
des ausstehenden
Gespräches vorliegt
2
Im Nachgang zur Stellungnahme der SWB vom 7. Februar 2014 (DS-Nr.
1410272ED5) wurde im Auftrag der SWB ein Schallgutachten erstellt.
Das Gutachten berücksichtigt - abweichend von der üblichen Vorgehensweise,
die auf einer ausschließlich rechnerischen Schallpegelermittlung basiert -
zusätzliche Messungen der Lärmemissionen aus dem Stadtbahnverkehr. Diese
wurden an verschiedenen Standorten und an verschiedenen Tagen im Frühjahr
2015 durchgeführt.
Im Ergebnis zeigt sich, dass mit relativ hohem Aufwand von ca. 1,4 Mio. €
Mehrkosten an der Schienenlagerung ein nur vergleichsweise geringer
lärmmindernder Effekt bewirkt werden kann.
Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schallemissionen aus
dem Stadtbahnverkehr durch Schallemissionen aus der Binnenschifffahrt, dem
Verkehr der BAB 562 und 59, dem Schienenverkehr auf der rechtsrheinischen
DB-Trasse sowie dem innerstädtischen Verkehr des umgebenden
Straßennetzes überlagert werden.
Das beauftragte Ingenieurbüro kommt zu dem Ergebnis, dass im Rahmen der
Gleiserneuerung hinsichtlich der Schallemissionen keine wesentlichen
Änderungen im Sinne der 16. BImSchV vorgenommen werden und sich keine
erhöhten Anforderungen an den Schallschutz ergeben. Demzufolge lösen die
Arbeiten keinen Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen aus.
Ungeachtet des Bestandsschutzes des Bauwerkes zeigen sowohl die
rechnerischen als auch die messtechnischen Schallpegelermittlungen der
heutigen Bestandssituation, dass die im Falle eines Neubaus einer Brücke
geltenden anspruchsvollen Grenzwerte für die in der Umgebung befindlichen
Flächennutzungen vollumfänglich eingehalten werden.
Zusätzliche lärmmindernde Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund nicht
förderfähig, wie Nachfragen beim Zuschussgeber ergaben.
Weder der Betreiber der Schieneninfrastruktur, die SWB Verkehrs-GmbH, noch
der Baulastträger der Konrad-Adenauer-Brücke, der Landesbetrieb Straßen
NRW, sind verpflichtet, den heutigen Zustand, der allen gesetzlich
vorgesehenen Schallschutzbestimmungen genügt, zu verändern. Die
entstehenden Mehrkosten von ca. 1,4 Mio. € wären demnach von der Stadt imSeite 2 von 119

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Rahmen der Spitzenfinanzierung an die Stadtwerke zu erstatten, finanzielle
Mittel sind hierfür zurzeit nicht vorhanden und müssten bereitgestellt werden
Es wird daher vorgeschlagen, auf zusätzliche schallreduzierende Maßnahmen
zu verzichten.
Anlage/n
1 Schallschutzgutachten 2015 (öffentlich)
2 Zusatzmessung 2016 (öffentlich)Seite 3 von 119

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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de