190262 · Beschlussvorlage
Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke (alt: 1713162, FF: Amt 66)
Kerndaten
- Nummer
- 190262
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 190262 Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke (alt: 1713162, FF: Amt 66) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Anhörung Rat 06.02.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Auf zusätzliche, lärmreduzierende Maßnahmen bei der Sanierung der Schienenlagerung der Stadtbahngleise auf der Südbrücke wird verzichtet. Begründung Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.11.2017 vt. und Mitberatung im AUV 2 Bezirksvertretung Bonn 05.12.2017 mit M gegen Linke bei Eh BBB zur Mitberatung AUV verwiesen 9 Bezirksvertretung Beuel 06.12.2017 vertagt 9 Rat 14.12.2017 bei Anerkennung der TO von der TO abgesetzt und vertagt 1 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 11.01.2018 vertagt 2 Bezirksvertretung Beuel 16.01.2018 vertagt 9 Bezirksvertretung Bonn 23.01.2018 vt (e) bei Anerkennung TO 9 Bezirksvertretung Bonn 10.04.2018 M gegen BBB 9 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 24.04.2018 Vertagt 2 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 30.05.2018 vertagt 2 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 20.06.2018 Vertagt bei Anerkennung der Tagesordnung 2 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.06.2018 bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt 2 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.09.2018 vertagt 2 Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 119 Seite 2 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 19.09.2018 vertagt 2 Bezirksvertretung Beuel 25.09.2018 vertagt 9 Rat 27.09.2018 bei Anerkennung der TO von der TO abgesetzt und vertagt 1 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2018 vertagt 2 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 07.03.2019 vertagt bis das Ergebnis des ausstehenden Gespräches vorliegt 2 Im Nachgang zur Stellungnahme der SWB vom 7. Februar 2014 (DS-Nr. 1410272ED5) wurde im Auftrag der SWB ein Schallgutachten erstellt. Das Gutachten berücksichtigt - abweichend von der üblichen Vorgehensweise, die auf einer ausschließlich rechnerischen Schallpegelermittlung basiert - zusätzliche Messungen der Lärmemissionen aus dem Stadtbahnverkehr. Diese wurden an verschiedenen Standorten und an verschiedenen Tagen im Frühjahr 2015 durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, dass mit relativ hohem Aufwand von ca. 1,4 Mio. € Mehrkosten an der Schienenlagerung ein nur vergleichsweise geringer lärmmindernder Effekt bewirkt werden kann. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schallemissionen aus dem Stadtbahnverkehr durch Schallemissionen aus der Binnenschifffahrt, dem Verkehr der BAB 562 und 59, dem Schienenverkehr auf der rechtsrheinischen DB-Trasse sowie dem innerstädtischen Verkehr des umgebenden Straßennetzes überlagert werden. Das beauftragte Ingenieurbüro kommt zu dem Ergebnis, dass im Rahmen der Gleiserneuerung hinsichtlich der Schallemissionen keine wesentlichen Änderungen im Sinne der 16. BImSchV vorgenommen werden und sich keine erhöhten Anforderungen an den Schallschutz ergeben. Demzufolge lösen die Arbeiten keinen Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen aus. Ungeachtet des Bestandsschutzes des Bauwerkes zeigen sowohl die rechnerischen als auch die messtechnischen Schallpegelermittlungen der heutigen Bestandssituation, dass die im Falle eines Neubaus einer Brücke geltenden anspruchsvollen Grenzwerte für die in der Umgebung befindlichen Flächennutzungen vollumfänglich eingehalten werden. Zusätzliche lärmmindernde Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund nicht förderfähig, wie Nachfragen beim Zuschussgeber ergaben. Weder der Betreiber der Schieneninfrastruktur, die SWB Verkehrs-GmbH, noch der Baulastträger der Konrad-Adenauer-Brücke, der Landesbetrieb Straßen NRW, sind verpflichtet, den heutigen Zustand, der allen gesetzlich vorgesehenen Schallschutzbestimmungen genügt, zu verändern. Die entstehenden Mehrkosten von ca. 1,4 Mio. € wären demnach von der Stadt imSeite 2 von 119 Seite 3 Rahmen der Spitzenfinanzierung an die Stadtwerke zu erstatten, finanzielle Mittel sind hierfür zurzeit nicht vorhanden und müssten bereitgestellt werden Es wird daher vorgeschlagen, auf zusätzliche schallreduzierende Maßnahmen zu verzichten. Anlage/n 1 Schallschutzgutachten 2015 (öffentlich) 2 Zusatzmessung 2016 (öffentlich)Seite 3 von 119 Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de