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190259-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrradfreundliche Planung Königswinterer Straße im Bereich zwischen Auf dem Grendt und Mehlemstraße

Nummer
190259-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.10.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190259 Bürgerantrag: Fahrradfreundliche Planung Königswinterer Straße im Bereich zwischen Auf dem Grendt und Mehlemstraße (alt: 1710480)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190259-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradfreundliche Planung Königswinterer Straße
im Bereich zwischen Auf dem Grendt und
Mehlemstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag beschäftigt sich mit der kurzfristigen Umplanung der
Königswinterer Straße. Die Planung dazu findet sich unter DS-Nr. 221043. Dort
werden die angedachte Maßnahme sowie die Ergebnisse aus der
Bürgerbeteiligung erläutert.
Auf der Königswinterer Straße stellt sich die Situation heute wie folgt dar:
Pro Richtung gibt es eine Fahrspur. Die Seitenbereiche variieren je nach
Abschnitt in ihrer Breite und Ausgestaltung. In vielen Abschnitten sind die Reste
eines baulichen Radweges, der vor mehreren Jahrzehnten einmal
benutzungspflichtig war, vorhanden. Teilweise darf dieser als „Anderer
Radweg“ nach der StVO befahren werden, teilweise ist er mit „Gehweg –
Radfahrer frei“ beschildert. Nur in wenigen Abschnitten ist er noch mit VZ 242
als Getrennter Geh- und Radweg oder mit VZ 241 als Gemeinsamer Geh- und
Radweg beschildert und somit benutzungspflichtig. Teilweise ist Parken auf der
Fahrbahn, teilweise im Seitenbereich erlaubt.
Der alte bauliche Radweg weist insgesamt eine Breite von 1,30-1,40 m auf und
unterschreitet die vorgegebenen Maße für Einrichtungsradwege somit deutlich
(Regelmaß 2,00 m, 1,60 m bei geringer Radverkehrsstärke plus 0,75 m
Sicherheitsraum zum Kfz-Verkehr). Ein Sicherheitsraum zum fließenden
Verkehr ist ebenso wenig vorhanden wie Sicherheitstrennstreifen zu
Parkständen.
In einigen Abschnitten ist der Seitenbereich vor allem auf der Westseite der
Straße insgesamt so schmal, dass Radfahrende unmittelbar an Hauseingängen
entlangfahren (siehe Anhang 1). Dies stellt eine hohe Gefahr für Kollisionen darSeite 1 von 2
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und die Stadtverwaltung erhält hierzu regelmäßig Beschwerden von
Anwohnenden. Die fehlenden Sicherheitsräume zum ruhenden Verkehr stellen
zudem eine hohe Gefahr für sogenannte Dooring-Unfälle dar.
Anders als im Bürgerantrag dargestellt gibt es also keine ausreichend breiten
und Geh- und Radwege entlang der Königswinterer Straße.
Da eine Sanierung der Königswinterer Straße nicht vor 2026 geschieht, hat die
Verwaltung eine Markierungslösung für den Zwischenzeitraum erarbeitet. Bei
dieser Markierungslösung mit Schutzstreifen auf der Westseite werden die
Regelmaße nach aktuellem Regelwerk eingehalten. Der Radschutzstreifen
erhält eine Breite von 1,50 m mit 0,5 m Sicherheitstrennstreifen zu
Parkständen. Der östliche Seitenbereich wird in voller Breite zum
Gemeinsamen Geh- und Radweg umgewandelt. Dies ist möglich, da der
Seitenbereich auf dieser Seite breiter als auf der anderen Straßenseite ist.
Hierzu werden die Parkplätze verlegt, wobei große Rücksicht darauf
genommen wurde, dass nicht zu viele Parkplätze entfallen. Eine
Verschlechterung entsteht durch die Verlagerung auf die andere Straßenseite
nicht, auch auf der östlichen Seite gibt es Grundstückseinfahrten und
Zufahrten. Es gilt grundsätzlich das Gebot mit der nötigen Sorgfalt
auszuparken.
Haltemöglichkeiten für Lieferdienste sind bei der Planung berücksichtigt, so
sind in regelmäßigen Abständen Ladezonen eingeplant, die tagsüber dem
Lieferverkehr vorbehalten sind und ab abends den Anwohnenden als
Parkplätze dienen.
Durch die vorgeschlagene Umplanung wird die Verkehrssituation für alle
Verkehrsteilnehmer somit klar und nachvollziehbar umgestaltet und an die
heute geltenden Standards angepasst und stellt einen guten Zwischenzustand
bis zu einer kompletten Sanierung in rund fünf Jahren dar.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag mit der Entscheidung zu DS-Nr.
221043 als erledigt anzusehen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Bürgerantrag mit der
Entscheidung zu DS-Nr. 221043 als erledigt anzusehen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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