190259-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradfreundliche Planung Königswinterer Straße im Bereich zwischen Auf dem Grendt und Mehlemstraße
Kerndaten
- Nummer
- 190259-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.10.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190259-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fahrradfreundliche Planung Königswinterer Straße im Bereich zwischen Auf dem Grendt und Mehlemstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag beschäftigt sich mit der kurzfristigen Umplanung der Königswinterer Straße. Die Planung dazu findet sich unter DS-Nr. 221043. Dort werden die angedachte Maßnahme sowie die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung erläutert. Auf der Königswinterer Straße stellt sich die Situation heute wie folgt dar: Pro Richtung gibt es eine Fahrspur. Die Seitenbereiche variieren je nach Abschnitt in ihrer Breite und Ausgestaltung. In vielen Abschnitten sind die Reste eines baulichen Radweges, der vor mehreren Jahrzehnten einmal benutzungspflichtig war, vorhanden. Teilweise darf dieser als „Anderer Radweg“ nach der StVO befahren werden, teilweise ist er mit „Gehweg – Radfahrer frei“ beschildert. Nur in wenigen Abschnitten ist er noch mit VZ 242 als Getrennter Geh- und Radweg oder mit VZ 241 als Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert und somit benutzungspflichtig. Teilweise ist Parken auf der Fahrbahn, teilweise im Seitenbereich erlaubt. Der alte bauliche Radweg weist insgesamt eine Breite von 1,30-1,40 m auf und unterschreitet die vorgegebenen Maße für Einrichtungsradwege somit deutlich (Regelmaß 2,00 m, 1,60 m bei geringer Radverkehrsstärke plus 0,75 m Sicherheitsraum zum Kfz-Verkehr). Ein Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr ist ebenso wenig vorhanden wie Sicherheitstrennstreifen zu Parkständen. In einigen Abschnitten ist der Seitenbereich vor allem auf der Westseite der Straße insgesamt so schmal, dass Radfahrende unmittelbar an Hauseingängen entlangfahren (siehe Anhang 1). Dies stellt eine hohe Gefahr für Kollisionen darSeite 1 von 2 Seite 2 und die Stadtverwaltung erhält hierzu regelmäßig Beschwerden von Anwohnenden. Die fehlenden Sicherheitsräume zum ruhenden Verkehr stellen zudem eine hohe Gefahr für sogenannte Dooring-Unfälle dar. Anders als im Bürgerantrag dargestellt gibt es also keine ausreichend breiten und Geh- und Radwege entlang der Königswinterer Straße. Da eine Sanierung der Königswinterer Straße nicht vor 2026 geschieht, hat die Verwaltung eine Markierungslösung für den Zwischenzeitraum erarbeitet. Bei dieser Markierungslösung mit Schutzstreifen auf der Westseite werden die Regelmaße nach aktuellem Regelwerk eingehalten. Der Radschutzstreifen erhält eine Breite von 1,50 m mit 0,5 m Sicherheitstrennstreifen zu Parkständen. Der östliche Seitenbereich wird in voller Breite zum Gemeinsamen Geh- und Radweg umgewandelt. Dies ist möglich, da der Seitenbereich auf dieser Seite breiter als auf der anderen Straßenseite ist. Hierzu werden die Parkplätze verlegt, wobei große Rücksicht darauf genommen wurde, dass nicht zu viele Parkplätze entfallen. Eine Verschlechterung entsteht durch die Verlagerung auf die andere Straßenseite nicht, auch auf der östlichen Seite gibt es Grundstückseinfahrten und Zufahrten. Es gilt grundsätzlich das Gebot mit der nötigen Sorgfalt auszuparken. Haltemöglichkeiten für Lieferdienste sind bei der Planung berücksichtigt, so sind in regelmäßigen Abständen Ladezonen eingeplant, die tagsüber dem Lieferverkehr vorbehalten sind und ab abends den Anwohnenden als Parkplätze dienen. Durch die vorgeschlagene Umplanung wird die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer somit klar und nachvollziehbar umgestaltet und an die heute geltenden Standards angepasst und stellt einen guten Zwischenzustand bis zu einer kompletten Sanierung in rund fünf Jahren dar. Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag mit der Entscheidung zu DS-Nr. 221043 als erledigt anzusehen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Bürgerantrag mit der Entscheidung zu DS-Nr. 221043 als erledigt anzusehen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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