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190251 · Beschlussvorlage

Verkehrsführung Ortskern Pützchen (alt: 1311373NV3, FF: Amt 33)

Nummer
190251
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190251
Verkehrsführung Ortskern Pützchen (alt:
1311373NV3, FF: Amt 33)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Nach Ausbau des Alaunbachweges wird die Zufahrt vom Ortskern in das
Gewerbegebiet mit Verkehrszeichen 253 der StVO für LKW ab 3,5 t tatsächliches
Gesamtgewicht gesperrt.
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Beuel 16.10.2013 Vertagt bis
Straßenausbau erfolgt
ist
1
Bezirksvertretung Beuel 22.04.2015 vertagt 1
Bezirksvertretung Beuel 20.02.2018 1
Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 15.05.2013
beauftragt zu prüfen, wie der Ortskern in Pützchen, nach Ausbau des Alaunbachweges,
für Lkw über 7,5 t (ausgenommen Anlieger und ÖPNV) gesperrt werden kann und
einen entsprechenden Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Beuel vorzulegen.
Im Zuge des Ausbaus des Alaunbachweges ist vorgesehen diesen an die Pützchens
Chaussee anzubinden und somit den Ortskern generell von Schwerlastverkehr zu
entlasten. Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung des Alaunbachweges
frühestens 2015 zu erwarten.
Die neue Erschließung des Gewerbegebietes entlastet den Ortskern von Pützchen nur
dann effektiv von Schwerlastverkehr, wenn die direkte Zufahrt aus dem Zentrum für
LKW untersagt wird. Dazu sollten zunächst an folgenden Einmündungen
entsprechende Sperrschilder aufgestellt werden:
- Holzlarer Weg/ Ecke Sebastianusstr.
- Holzlarer Weg/ Ecke Am Weidenbach Fahrtrichtung Sebastianusstr.
- Am Weidenbach/ Ecke Holzlarer Weg in Fahrtrichtung Marktstr.
- Vinzenzstr./ Ecke Holzlarer Weg
- Vinzenzstr./ Ecke Everhardstr.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Eine weiter vorgezogene Sperrung an den Bereichen Müldorfer Str., Adelheidisplatz
und Friedenstraße für LKW mit Ausnahme der Anlieger hält die Verwaltung nicht für
zielführend, da Anliegerbeschilderungen regelmäßig missachtet werden und eine
Kontrolle durch die Polizei in der Regel wenig Erfolg verspricht. Dagegen verspricht
eine Sperrung ohne Zusatzbeschilderung an den o.g. Stellen mehr Erfolg, da der LKW
Zielverkehr zum Gewerbegebiet gestoppt wird und ausschließlich über den
Alaunbachweg abgewickelt werden kann. Ausreden durch die Fahrer sowie
Diskussionen über die Anliegereigenschaft sind dann nicht mehr möglich/notwendig. In
diesem Zusammenhang wird auf den Verkehrsentwicklungsplan hingewiesen, der die
Vorschläge enthält, langfristig den Teufelsbachweg an die Reinold-Hagen-Straße
anzubinden und im Zuge dessen verkehrsberuhigende Maßnahmen im Ortskern
(Verkehrskonzept Bechlinghoven) umzusetzen.
Für die Vorbereitung und Anfahrt der Fahrgeschäfte zu Pützchens Markt kann die
Sperrung zeitweise durch Zuhängen der Schilder aufgehoben werden.
Die Kosten für die Beschilderung belaufen sich auf ca. 950,- Euro. Die Finanzierung
erfolgt aus den für Beschilderungen jährlich verfügbaren Haushaltsmitteln.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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