190248 · Antrag
Umsetzung Klimamaßnahmen (Antrag CDU, GRÜNE, FDP, Alt: 1912774)
Kerndaten
- Nummer
- 190248
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 190248 Umsetzung Klimamaßnahmen (Antrag CDU, GRÜNE, FDP, Alt: 1912774) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Entscheidung Inhalt des Antrages Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn wird gebeten, eine übergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung der Leistelle Klimaschutz einzusetzen, die innerhalb der nächsten drei Monate eine priorisierte und begründete Beschlussvorlage zu umsetzungsfähigen Maßnahmen zur Förderung des kommunalen Klimaschutzes bzw. –resilienz vorlegt und in ihren haushaltsbezogenen Erfordernissen für die nächsten fünf Jahre darstellt. Diese Beschlussvorlage möge sich an der Systematik des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) und der Nachhaltigkeitsstrategie sowie dem Beschluss zum Klimanotstand orientieren und einzelne Maßnahmen auf Aktualität bzw. zwischenzeitliche Obsoleszenz überprüfen. Besonders zu berücksichtigen ist die integrierte Umsetzung von Maßnahmen, d.h. die Berücksichtigung aller im IKSK benannten Handlungsfelder und verbindliche Einbeziehung aller hiervon berührten Verwaltungseinheiten. Übergeordnetes Ziel ist es, die im IKSK sowie in themenbenachbarten Handlungsfeldern benannten Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren möglichst vollständig umzusetzen. Hierzu sollen auf der Basis konkreter Umsetzungsvorschläge zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, mögliche -zusätzliche- Fördermaßnahmen für die Maßnahmen von Land und Bund zu eruieren, da schon jetzt absehbar ist, dass für Kommunen alleine die notwendigen Maßnahmen nicht zu finanzieren sind. Um zu einer effizienten Priorisierung der vorzuschlagenden Maßnahmen zu kommen, wird die Verwaltung gebeten, den jeweilig notwendigen – finanziellen - Mitteleinsatz und deren Wirkungsgrad ins Verhältnis zu setzen. Sofern die Handlungsvorschläge Zuständigkeiten anderer Fachausschüsse der Bundesstadt Bonn (z.B. Planungsausschuss, Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss, Bau- und Vergabeausschuss) berühren, sind diese in die Antragsberatung mit einzubeziehen. Antragsteller/in: CDU, GRÜNE, FDP 19.09.2019Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung Begründung Vorberatung: * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 Einstimmig bei Enth. Linke 2 Der jüngst in Bonn ausgerufene Klimanotstand und die hieran anknüpfenden Äußerungen des Oberbürgermeisters haben die Notwendigkeit konkreter Klimaschutzmaßnahmen auch auf kommunaler Ebene noch einmal deutlich gemacht. Hierzu hatte die Stadt Bonn bereits im Jahr 2013 mit dem Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept eine umfangreiche Grundlage erarbeitet, dass in der konkreten Maßnahmenumsetzung allerdings häufig an den Grenzen der haushalterischen Möglichkeiten gescheitert ist. Wenngleich diese auch weiterhin zu beachten sind und dem Klimawandel nicht ausschließlich auf kommunaler Ebene zu begegnen ist, sollte die Bundesstadt – gerade auch angesichts ihrer Vorbildfunktion und ihrer internationalen Vernetzung – alle bestehenden und neuen haushalterischen Möglichkeiten nutzen, um die konzeptionell bereits vorbereiteten Maßnahmen beispielsweise des IKSK kurzfristig anzustoßen. Eine Schlüsselrolle sollte hierbei die Leitstelle Klimaschutz einnehmen, der aufgrund ihrer fachlichen Eignung und verwaltungsinternen Verankerung die Federführung in der Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussvorlage zu übertragen ist. Sofern hierfür zusätzliche personelle Kapazitäten notwendig sein sollten, sind diese kurz- und mittelfristig zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird ein integraler Ansatz empfohlen, der alle beteiligten und insbesondere auch die bislang unzureichend eingebundenen Verwaltungseinheiten wie beispielsweise das Städtische Gebäudemanagement einbezieht. Ebenso empfiehlt sich die unmittelbare Anknüpfung an das bereits vorliegende Integrierte Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013, v.a. die (ggf. ergänzte und aktualisierte) Übernahme der hier verwendeten Systematik von Handlungsfeldern. Im Vordergrund sollte hierbei die konkrete Umsetzung vonSeite 2 von 3 Seite 3 bereits benannten Maßnahmen stehen. Die notwendige Beteiligung von Öffentlichkeit und Stakeholdern kann über die beratende Einbeziehung des Klimaschutzbeirates gewährleistet werden. Folgende Handlungsfelder sollten berücksichtigt werden - Verstärkte Einbeziehung von lokalen Unternehmen (vornehmlich KMU) unter Einbeziehung der Bonner Energie Agentur. Innovative Projekte zur klimaneutralen Logistik in Kooperation mit IHK, HWK und Klimaschutzbeirat (City-Logistik, Lieferservices etc.) - dauerhafte personelle Verstärkung der Leistelle Klimaschutz und Erhöhung des frei einsetzbaren Budgets für drittmittelfinanzierte Klimaschutzmaßnahmen („Drittmitteltopf“). Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit bzw. Verbraucherinformation unter Einbeziehung der Bonner Energie Agentur zu Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien, umweltverträgliche Baustoffe etc. Verbindliche Zielvereinbarungen für alle Verwaltungseinheiten, insbesondere dauerhafte Verpflichtung zu vollständigem Einsatz von Ökostrom und klimafreundlicher Beschaffung - Priorisierung von klimaschonenden Maßnahmen im Rahmen von SGB- Vorhaben, verbindliche Nutzung von Sonnenergie auf städtischen Gebäude und Fassaden, zum Beispiel am Stadthaus, Restrukturierung des städtischen Energiemanagements und Controlling der städtischen Liegenschaften mit dem Ziel der erfolgreichen Zertifizierung im Rahmen des European Energy Award (s. DS 1910102) - Maßnahmen zur Förderung von Rad- und Fußverkehr bzw. ÖPNV (beispielsweise Radschnellrouten, Verkehrssteuerung und Modal Split, Verteuerung des innerstädtischen Parkraums, Attraktivitätssteigerung ÖPNV, Jobticketkampagne). Verwaltungsbezogene Mobilitätsmaßnahmen inklusive geeigneter Anreizsysteme für klimafreundliches Mobilitätsverhalten kommunal Beschäftigter - verbindliche Integration bereits vorliegender Handlungskataloge (IFS, Ausgleichsflächenkataster etc.) und zukünftiger Konzepte (ZURES- Planungshinweiskarte) in die Bauleitplanung. Entsiegelungsmaßnahmen und Intensivierung von Baumpflanzungen (unter besonderer Berücksichtigung ihrer ökologischen Wertigkeit und Hitzeresilienz) sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de