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190248 · Antrag

Umsetzung Klimamaßnahmen (Antrag CDU, GRÜNE, FDP, Alt: 1912774)

Nummer
190248
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190248-1 ST Umsetzung Klimamaßnahmen (Antrag CDU, GRÜNE, FDP, Alt: 1912774)

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Antrag
öffentlich
190248
Umsetzung Klimamaßnahmen (Antrag CDU,
GRÜNE, FDP, Alt: 1912774)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrages
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn wird gebeten, eine
übergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung der Leistelle Klimaschutz
einzusetzen, die innerhalb der nächsten drei Monate eine priorisierte und
begründete Beschlussvorlage zu umsetzungsfähigen Maßnahmen zur
Förderung des kommunalen Klimaschutzes bzw. –resilienz vorlegt und in ihren
haushaltsbezogenen Erfordernissen für die nächsten fünf Jahre darstellt. Diese
Beschlussvorlage möge sich an der Systematik des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes (IKSK) und der Nachhaltigkeitsstrategie sowie dem
Beschluss zum Klimanotstand orientieren und einzelne Maßnahmen auf
Aktualität bzw. zwischenzeitliche Obsoleszenz überprüfen. Besonders zu
berücksichtigen ist die integrierte Umsetzung von Maßnahmen, d.h. die
Berücksichtigung aller im IKSK benannten Handlungsfelder und verbindliche
Einbeziehung aller hiervon berührten Verwaltungseinheiten.
Übergeordnetes Ziel ist es, die im IKSK sowie in themenbenachbarten
Handlungsfeldern benannten Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren
möglichst vollständig umzusetzen. Hierzu sollen auf der Basis konkreter
Umsetzungsvorschläge zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt
werden.
Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, mögliche -zusätzliche-
Fördermaßnahmen für die Maßnahmen von Land und Bund zu eruieren, da
schon jetzt absehbar ist, dass für Kommunen alleine die notwendigen
Maßnahmen nicht zu finanzieren sind.
Um zu einer effizienten Priorisierung der vorzuschlagenden Maßnahmen zu
kommen, wird die Verwaltung gebeten, den jeweilig notwendigen – finanziellen
- Mitteleinsatz und deren Wirkungsgrad ins Verhältnis zu setzen.
Sofern die Handlungsvorschläge Zuständigkeiten anderer Fachausschüsse der
Bundesstadt Bonn (z.B. Planungsausschuss, Finanzausschuss,
Wirtschaftsausschuss, Bau- und Vergabeausschuss) berühren, sind diese in
die Antragsberatung mit einzubeziehen.
Antragsteller/in:
CDU, GRÜNE, FDP
19.09.2019Seite 1 von 3

Seite 2
Begründung
Begründung
Vorberatung:
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf.
An Rat
3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an
Rat
6 = Anreg.
an HA
7 = Anreg. an
FachA
8 = Anreg. an OB
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Einstimmig bei
Enth. Linke
2
Der jüngst in Bonn ausgerufene Klimanotstand und die hieran anknüpfenden
Äußerungen des Oberbürgermeisters haben die Notwendigkeit konkreter
Klimaschutzmaßnahmen auch auf kommunaler Ebene noch einmal deutlich
gemacht. Hierzu hatte die Stadt Bonn bereits im Jahr 2013 mit dem Integrierten
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept eine umfangreiche Grundlage
erarbeitet, dass in der konkreten Maßnahmenumsetzung allerdings häufig an
den Grenzen der haushalterischen Möglichkeiten gescheitert ist. Wenngleich
diese auch weiterhin zu beachten sind und dem Klimawandel nicht
ausschließlich auf kommunaler Ebene zu begegnen ist, sollte die Bundesstadt
– gerade auch angesichts ihrer Vorbildfunktion und ihrer internationalen
Vernetzung – alle bestehenden und neuen haushalterischen Möglichkeiten
nutzen, um die konzeptionell bereits vorbereiteten Maßnahmen beispielsweise
des IKSK kurzfristig anzustoßen.
Eine Schlüsselrolle sollte hierbei die Leitstelle Klimaschutz einnehmen, der
aufgrund ihrer fachlichen Eignung und verwaltungsinternen Verankerung die
Federführung in der Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussvorlage zu
übertragen ist. Sofern hierfür zusätzliche personelle Kapazitäten notwendig
sein sollten, sind diese kurz- und mittelfristig zu berücksichtigen. Ausdrücklich
wird ein integraler Ansatz empfohlen, der alle beteiligten und insbesondere
auch die bislang unzureichend eingebundenen Verwaltungseinheiten wie
beispielsweise das Städtische Gebäudemanagement einbezieht. Ebenso
empfiehlt sich die unmittelbare Anknüpfung an das bereits vorliegende
Integrierte Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013, v.a. die (ggf. ergänzte und
aktualisierte) Übernahme der hier verwendeten Systematik von
Handlungsfeldern. Im Vordergrund sollte hierbei die konkrete Umsetzung vonSeite 2 von 3

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bereits benannten Maßnahmen stehen. Die notwendige Beteiligung von
Öffentlichkeit und Stakeholdern kann über die beratende Einbeziehung des
Klimaschutzbeirates gewährleistet werden.
Folgende Handlungsfelder sollten berücksichtigt werden
- Verstärkte Einbeziehung von lokalen Unternehmen (vornehmlich KMU) unter
Einbeziehung der Bonner Energie Agentur. Innovative Projekte zur
klimaneutralen Logistik in Kooperation mit IHK, HWK und Klimaschutzbeirat
(City-Logistik, Lieferservices etc.)
- dauerhafte personelle Verstärkung der Leistelle Klimaschutz und Erhöhung
des frei einsetzbaren Budgets für drittmittelfinanzierte Klimaschutzmaßnahmen
(„Drittmitteltopf“). Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit bzw. Verbraucherinformation
unter Einbeziehung der Bonner Energie Agentur zu Energieeffizienz, Einsatz
erneuerbarer Energien, umweltverträgliche Baustoffe etc. Verbindliche
Zielvereinbarungen für alle Verwaltungseinheiten, insbesondere dauerhafte
Verpflichtung zu vollständigem Einsatz von Ökostrom und klimafreundlicher
Beschaffung
- Priorisierung von klimaschonenden Maßnahmen im Rahmen von SGB-
Vorhaben, verbindliche Nutzung von Sonnenergie auf städtischen Gebäude
und Fassaden, zum Beispiel am Stadthaus, Restrukturierung des städtischen
Energiemanagements und Controlling der städtischen Liegenschaften mit dem
Ziel der erfolgreichen Zertifizierung im Rahmen des European Energy Award (s.
DS 1910102)
- Maßnahmen zur Förderung von Rad- und Fußverkehr bzw. ÖPNV
(beispielsweise Radschnellrouten, Verkehrssteuerung und Modal Split,
Verteuerung des innerstädtischen Parkraums, Attraktivitätssteigerung ÖPNV,
Jobticketkampagne). Verwaltungsbezogene Mobilitätsmaßnahmen inklusive
geeigneter Anreizsysteme für klimafreundliches Mobilitätsverhalten kommunal
Beschäftigter
- verbindliche Integration bereits vorliegender Handlungskataloge (IFS,
Ausgleichsflächenkataster etc.) und zukünftiger Konzepte (ZURES-
Planungshinweiskarte) in die Bauleitplanung. Entsiegelungsmaßnahmen und
Intensivierung von Baumpflanzungen (unter besonderer Berücksichtigung ihrer
ökologischen Wertigkeit und Hitzeresilienz) sowie weitere Maßnahmen zur
Verbesserung des Mikroklimas.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de