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190246-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Änderung des Bebauungsplans Hans-Böckler-Str./ Zingsheimstr. (alt: 0712744ST19, FF: Amt 61)

Nummer
190246-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190246 Bürgerantrag : Änderung des Bebauungsplans Hans-Böckler-Str. 7923-2 / Bezug zu 0712744 (alt: 0712744NV16)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190246-1 ST
Bürgerantrag : Änderung des Bebauungsplans
Hans-Böckler-Str./ Zingsheimstr. (alt:
0712744ST19, FF: Amt 61)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme zu DS-Nr.: 0712744NV16 (neu: 190246):
Mit Email vom 09.08.2019 ging bei der Verwaltung ein Bürgerantrag zur
erneuten Überprüfung der Notwendigkeit des Verfahrens zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7923-2, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte zwischen
Zingsheimstr., Hans-Böckler-Straße, den Grundstücken Goetheallee 34 und 36
sowie Zingsheimstr. 26-32 ein. Für diese Fläche setzt der aktuell gültige
Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung
Spielplatz und eine Nutzung als Tiefgarage fest.
Der Antragsteller weist auf die kleinklimatische Bedeutung der bislang
unbebauten Fläche hin (Abkühlung und Feinstaub) und auch auf die
Versickerungskapazität der Fläche im Fall von Starkregenereignissen
(Überflutungsschutz). Er beruft sich dabei auf den „Masterplan Energiewende
und Klimaschutz“ sowie auf das „Integrierte Klimaschutz- und
Klimafolgenanpassungskonzept“ der Stadt Bonn.
Das Bebauungsplanverfahren wird bei der Stadt Bonn momentan bearbeitet,
der Bebauungsplanentwurf soll noch im Herbst 2019 von den Gremien zur
Offenlage beschlossen werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Die vom Antragsteller vorgetragenen Belange werden im Rahmen des
Änderungsverfahrens einer Prüfung unterzogen und hinsichtlich ihrer
möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bewertet.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

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