190245 · Beschlussvorlage
Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs (alt: 1111391, FF: Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190245
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190245 Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs (alt: 1111391, FF: Amt 61) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Vorentwurf zum Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs zwischen Guardinistraße und Löwenburgstraße wird zugestimmt. Über die Finanzierung zum Ausbau wird im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu entscheiden sein. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rückübertragung/-veräußerung der gemäß der Vorentwurfsplanung nicht mehr für den Straßenausbau benötigten städtischen Teilflächen durchzuführen und in geringem Umfang Grundstücksflächen von den Eigentümern zu erwerben. Begründung Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.05.2011 sh. 1111391EB3 4 Bezirksvertretung Beuel 15.11.2011 Vt. 1 Bezirksvertretung Beuel 16.10.2013 Vertagt 1 Bezirksvertretung Beuel 20.02.2018 1 Am 25.04.2007 hat die Verwaltung gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Beuel vom 27.09.2006 (DS-Nr.: 0612098) eine Bürgerversammlung zum Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs von Guardinistraße und Löwenburgstraße durchgeführt. Anwesend waren ca. 70 Eigentümer bzw. Anwohner der beiden Straßenzüge. In der Bürgerversammlung wurde die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme diskutiert. Aufgrund des schlechten Straßenzustands und des zu geringen Aufbaus sowie der teilweise fehlenden Entwässerung ist der Ausbau der Straßen erforderlich. Die Bürger haben sich besonders kritisch zu der vorgesehenen Aufpflasterungen in den Einmündungsbereichen und den geplanten Baumpflanzungen geäußert. Die von den Bürgern genannten Punkte wurden bei der Überarbeitung des Vorentwurfs geprüft und teilweise eingearbeitet. Die Guardinistraße führt als Einbahnstraße von der Löwenburgstraße bis zur Ramersdorfer Straße und der Mohnweg als Einbahnstraße von der Löwenburgstraße bis zur Guardinistraße. Im Bereich zwischen Ramersdorfer Straße und Vorplatz St. Antonius Kirche ist zurzeit ein Zwei- Richtungsverkehr zugelassen. Aufgrund der geringen möglichen Fahrbahnbreite zwischen Ramersdorfer Straße und Haus-Nr. 38 von nur ca. 3,05 bis 3,50 m ist kein Begegnungsverkehr Pkw/Pkw möglich. Somit ist vorgesehen, die bisherige Verkehrsführung dahingehend zu verändern, künftig auch den Abschnitt zwischen Ramersdorfer Straße und Am Kamin als Einbahnstraße auszuweisen. Die hierdurch entstehenden geringen Umwegfahrten werden von der Verwaltung für vertretbar und unproblematisch gehalten. Bei einer Beibehaltung der bisherigen Verkehrsführung wäre dieser Abschnitt ansonsten im Rahmen der baureifen Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 5 Seite 2 Planung als Mischverkehrsfläche umzugestalten, um den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw zu gewährleisten. Zur Umsetzung der vorgestellten Planung ist der Ankauf von städtischen Flächen durch die anliegenden Grundstückseigentümer erforderlich. Sollten diese nicht bereit sein, die Flächen zu erwerben, werden diese in den Ausbau miteinbezogen, wodurch sich die Anliegerbeiträge entsprechend erhöhen. Ursprünglich war der Ausbau der Guardinistraße und des Mohnweges bereits für 2008 vorgesehen. Aufgrund der Haushaltslage musste dieser jedoch verschoben werden, sodass auch ein Beschluss zum Vorentwurf zum damaligen Zeitpunkt für nicht notwendig erachtet wurde. Der Straßenausbau der Guardinistraße und des Mohnweges ist voraussichtlich für das Jahr 2013 vorgesehen. Nach der Beschlussfassung wird von der Verwaltung die baureife Planung erarbeitet, die anschließend ebenfalls den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Guardinistraße Abschnitt Löwenburgstraße bis Mohnweg: Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m einschließlich 30 cm breiter Rinnen. Die Seitenbereiche variieren in ihrer Breite zwischen 0,75 – 2,30 m. Östlich der Ramersdorfer Straße wird ein Stellplatz ausgewiesen. Guardinistraße Abschnitt Mohnweg bis Hausnummer 38: In diesem Bereich sind aufgrund der beengten Verhältnisse eine 3,05 m breite Fahrbahn und Seitenbereiche zwischen 0,85 m und 1,80 m vorgesehen. Guardinistraße Abschnitt Hausnummer 38 bis Antoniusplatz: Die Fahrbahn weist eine Breite von 4,75 m auf, der südliche Gehweg ca. 1,50 m und der nördliche ca. 2,80 – 3,75 m inklusive eines 2,00 m breiten Parkstreifens und zweier Baumpflanzungen. Auf den geplanten dritten Baum zwischen Haus Nr. 37 und 39 wird auf Anregung der Bürger verzichtet. Der schon begonnene Ausbau im Bereich des Antoniusplatzes wird hier fortgesetzt. Mohnweg Abschnitt Löwenburgstraße bis Guardinistraße: Im Mohnweg ist eine 3,05 m breite Fahrbahn vorgesehen. Die Seitenbereiche können dort teilweise nur sehr schmal ausgeführt werden. Von einer mittigen Baumpflanzung im Einmündungsbereich Guardinistraße wird abgesehen. Der Einmündungsbereich zur Löwenburgstraße wird aufgrund des guten Straßenzustands nicht mit ausgebaut. Nach dem Grundstück von Haus Nr. 5 wird an den vorhandenen Bestand angeschlossen. An den Einmündungen Ramersdorfer Straße, Mohnweg und Am Kamin sind Fahrbahnerhöhungen vorgesehen. Die Anrampungen werden in Betonpflaster 16/24/14 gepflastert, die Erhöhungen in Asphalt hergestellt. Von Aufpflasterungen in den Einmündungsbereichen, wie zunächst im Vorentwurf vorgesehen, wird auf Wunsch der Bürger abgesehen. Für alle Bereiche ist eine Asphaltfahrbahn mit zweizeiligen Rinnen aus Betonsteinen 16/16/14 vorgesehen. Die Seitenbereiche werden in grauem Betonpflaster 10/20/10, die Parkflächen in anthrazitfarbenem Betonpflaster 10/20/10 hergestellt. Kostenschätzung: Guardinistraße Straßenbau 398.000 € Begrünung 13.000 €Seite 2 von 5 Seite 3 Beleuchtung 30.000 € Mohnweg Straßenbau 53.000 € Beleuchtung 9.000 € Anliegerbeiträge: Der Ausbau der Guardinistraße zwischen Antoniusplatz und Ramersdorfer Straße löst für die Anlieger Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Für die Abrechnung der Guardinistraße in diesem Abschnitt ist die KAG-Satzung in der Fassung vom 21.12.1988 anzuwenden, da mit dem Ausbau bereits 1981 (zwischen Antoniusplatz und Haus Guardinistraße 50 im Rahmen des Ausbaus der Löwenburgstraße) begonnen wurde. Der Anteil der Anlieger an den Aufwendungen beträgt deshalb 50 %/60 % (Anliegerstraße). Finanzierungsübersicht Guardinistraße zw. Antoniusplatz und Ramersdorfer Str. Euro Gesamtaufwand: Straßenbau 294.000 EUR Begrünung 13.000 EUR Altkosten 1980 35.000 EUR 342.000 Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW: 138.250 Städt. Anteil: 203.750 Die ungefähre Beitragsbelastung der Anlieger je m² Grundstücksfläche beträgt bei zulässiger - eingeschossiger Bebaubarkeit - zweigeschossiger Bebaubarkeit 5 - 6 7 - 8 Für die Anlieger der Guardinistraße zwischen Ramersdorfer und Löwenburgstraße löst der Ausbau Beitragspflichten nach den §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) aus. Mit Beginn der Maßnahme werden die Eigentümer/Erbbauberechtigten zu Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag herangezogen. Finanzierungsübersicht Guardinistraße zw. Ramersdorfer Str. und nördlicher Einmündung zur Löwenburgstraße Euro Gesamtaufwand: Entwässerung 3.500 EUR Straßenbau 104.000 EUR Altkosten aus 1980 8.000 EUR 115.500 Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB: 103.950Seite 3 von 5 Seite 4 Städt. Anteil: 11.550 Die ungefähre Beitragsbelastung der Anlieger je m² Grundstücksfläche beträgt bei zulässiger - eingeschossiger Bebaubarkeit: - zweigeschossiger Bebaubarkeit: 10 – 11 13 - 14 Für die Anlieger des Mohnweges löst der Ausbau ebenfalls Beitragspflichten nach den §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) aus. Mit Beginn der Maßnahme werden die Eigentümer/Erbbauberechtigten zu Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag herangezogen. Finanzierungsübersicht Mohnweg Euro Gesamtaufwand: Entwässerung 3.100 EUR Straßenbau 53.000 EUR Beleuchtung 9.000 EUR Altkosten aus 1981 2.900 EUR 68.000 Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB: 61.200 Städt. Anteil: 6.800 Die ungefähre Beitragsbelastung der Anlieger je m² Grundstücksfläche bei zulässiger zweigeschossiger Bebaubarkeit beträgt: 16 - 17 Anlage/n 1 1111391EB3 (öffentlich)Seite 4 von 5 Bundesstadt Bonn TOP 1.5.1 hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 61 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1111391EB3 Externe Dokumente Betreff Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.05.2011 einstimmig Ergebnis: Vor Beschlussfassung wird zunächst von der Verwaltung eine Bürger- versammlung vor Ort durchgeführt. - - - Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf den am Sitzungstag von den Fraktionen CDU und GRÜNE gestellten, wortgleichen Änderungsantrag DS-Nr. 1111391AA2. Nach Durchführung der Bürgerversammlung ist die Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Beuel zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss beschloss ohne weitere Aussprache. Der Änderungsantrag DS-Nr. 1111391AA2 war nachfolgend begründet: Die Bürgerversammlung zum Ausbau der Guardinistraße und des Mohnweges wurde am 25.04.2007 durchgeführt. Das ist nun bereits vier Jahre her. Die Beschlussfassung für diese Bürgerversammlung erfolgte bereits 7 Monate vorher, am 27.09.2006. Seit diesem Zeitpunkt hat die Verwaltung sich nicht mehr zum Ausbau geäußert. Dieses war sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass die anwesenden Bürger sich sehr kritisch zum Ausbau der Straßen geäußert haben; nicht nur zu den von der Verwaltung in ihrer jetzigen Vorlage angesprochenen Punkten, sondern auch zu vielen weiteren Punkten. Auch wenn die Verwaltung in ihrer neuen Vorlage einige Punkte überarbeitet hat, so ist es doch das gute Recht der Bürger dieses zunächst zu erfahren und zu diskutieren. Deshalb sollte vor Beginn der Beschlussfassung in der BV Beuel eine Bürgerversammlung stattfinden.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de