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190245 · Beschlussvorlage

Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs (alt: 1111391, FF: Amt 61)

Nummer
190245
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190245
Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs (alt:
1111391, FF: Amt 61)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Vorentwurf zum Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs zwischen
Guardinistraße und Löwenburgstraße wird zugestimmt. Über die Finanzierung zum
Ausbau wird im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen zu entscheiden sein.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rückübertragung/-veräußerung der gemäß der
Vorentwurfsplanung nicht mehr für den Straßenausbau benötigten städtischen
Teilflächen durchzuführen und in geringem Umfang Grundstücksflächen von den
Eigentümern zu erwerben.
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
17.05.2011 sh. 1111391EB3 4
Bezirksvertretung Beuel 15.11.2011 Vt. 1
Bezirksvertretung Beuel 16.10.2013 Vertagt 1
Bezirksvertretung Beuel 20.02.2018 1
Am 25.04.2007 hat die Verwaltung gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Beuel vom
27.09.2006 (DS-Nr.: 0612098) eine Bürgerversammlung zum Ausbau der Guardinistraße und
des Mohnwegs von Guardinistraße und Löwenburgstraße durchgeführt. Anwesend waren ca.
70 Eigentümer bzw. Anwohner der beiden Straßenzüge.
In der Bürgerversammlung wurde die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme diskutiert. Aufgrund
des schlechten Straßenzustands und des zu geringen Aufbaus sowie der teilweise fehlenden
Entwässerung ist der Ausbau der Straßen erforderlich. Die Bürger haben sich besonders
kritisch zu der vorgesehenen Aufpflasterungen in den Einmündungsbereichen und den
geplanten Baumpflanzungen geäußert. Die von den Bürgern genannten Punkte wurden bei der
Überarbeitung des Vorentwurfs geprüft und teilweise eingearbeitet.
Die Guardinistraße führt als Einbahnstraße von der Löwenburgstraße bis zur Ramersdorfer
Straße und der Mohnweg als Einbahnstraße von der Löwenburgstraße bis zur Guardinistraße.
Im Bereich zwischen Ramersdorfer Straße und Vorplatz St. Antonius Kirche ist zurzeit ein Zwei-
Richtungsverkehr zugelassen. Aufgrund der geringen möglichen Fahrbahnbreite zwischen
Ramersdorfer Straße und Haus-Nr. 38 von nur ca. 3,05 bis 3,50 m ist kein Begegnungsverkehr
Pkw/Pkw möglich. Somit ist vorgesehen, die bisherige Verkehrsführung dahingehend zu
verändern, künftig auch den Abschnitt zwischen Ramersdorfer Straße und Am Kamin als
Einbahnstraße auszuweisen. Die hierdurch entstehenden geringen Umwegfahrten werden von
der Verwaltung für vertretbar und unproblematisch gehalten. Bei einer Beibehaltung der
bisherigen Verkehrsführung wäre dieser Abschnitt ansonsten im Rahmen der baureifen
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 5

Seite 2
Planung als Mischverkehrsfläche umzugestalten, um den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw zu
gewährleisten.
Zur Umsetzung der vorgestellten Planung ist der Ankauf von städtischen Flächen durch die
anliegenden Grundstückseigentümer erforderlich. Sollten diese nicht bereit sein, die Flächen zu
erwerben, werden diese in den Ausbau miteinbezogen, wodurch sich die Anliegerbeiträge
entsprechend erhöhen.
Ursprünglich war der Ausbau der Guardinistraße und des Mohnweges bereits für 2008
vorgesehen. Aufgrund der Haushaltslage musste dieser jedoch verschoben werden, sodass
auch ein Beschluss zum Vorentwurf zum damaligen Zeitpunkt für nicht notwendig erachtet
wurde. Der Straßenausbau der Guardinistraße und des Mohnweges ist voraussichtlich für das
Jahr 2013 vorgesehen. Nach der Beschlussfassung wird von der Verwaltung die baureife
Planung erarbeitet, die anschließend ebenfalls den politischen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt wird.
Guardinistraße Abschnitt Löwenburgstraße bis Mohnweg:
Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m einschließlich 30 cm breiter Rinnen. Die Seitenbereiche
variieren in ihrer Breite zwischen
0,75 – 2,30 m. Östlich der Ramersdorfer Straße wird ein Stellplatz ausgewiesen.
Guardinistraße Abschnitt Mohnweg bis Hausnummer 38:
In diesem Bereich sind aufgrund der beengten Verhältnisse eine 3,05 m breite Fahrbahn und
Seitenbereiche zwischen 0,85 m und
1,80 m vorgesehen.
Guardinistraße Abschnitt Hausnummer 38 bis Antoniusplatz:
Die Fahrbahn weist eine Breite von 4,75 m auf, der südliche Gehweg ca. 1,50 m und der
nördliche ca. 2,80 – 3,75 m inklusive eines 2,00 m breiten Parkstreifens und zweier
Baumpflanzungen. Auf den geplanten dritten Baum zwischen Haus Nr. 37 und 39 wird auf
Anregung der Bürger verzichtet. Der schon begonnene Ausbau im Bereich des Antoniusplatzes
wird hier fortgesetzt.
Mohnweg Abschnitt Löwenburgstraße bis Guardinistraße:
Im Mohnweg ist eine 3,05 m breite Fahrbahn vorgesehen. Die Seitenbereiche können dort
teilweise nur sehr schmal ausgeführt werden. Von einer mittigen Baumpflanzung im
Einmündungsbereich Guardinistraße wird abgesehen. Der Einmündungsbereich zur
Löwenburgstraße wird aufgrund des guten Straßenzustands nicht mit ausgebaut. Nach dem
Grundstück von Haus Nr. 5 wird an den vorhandenen Bestand angeschlossen.
An den Einmündungen Ramersdorfer Straße, Mohnweg und Am Kamin sind
Fahrbahnerhöhungen vorgesehen. Die Anrampungen werden in Betonpflaster 16/24/14
gepflastert, die Erhöhungen in Asphalt hergestellt. Von Aufpflasterungen in den
Einmündungsbereichen, wie zunächst im Vorentwurf vorgesehen, wird auf Wunsch der Bürger
abgesehen.
Für alle Bereiche ist eine Asphaltfahrbahn mit zweizeiligen Rinnen aus Betonsteinen 16/16/14
vorgesehen. Die Seitenbereiche werden in grauem Betonpflaster 10/20/10, die Parkflächen in
anthrazitfarbenem Betonpflaster 10/20/10 hergestellt.
Kostenschätzung:
Guardinistraße Straßenbau 398.000 €
Begrünung 13.000 €Seite 2 von 5

Seite 3
Beleuchtung 30.000 €
Mohnweg Straßenbau 53.000 €
Beleuchtung 9.000 €
Anliegerbeiträge:
Der Ausbau der Guardinistraße zwischen Antoniusplatz und Ramersdorfer Straße löst für die Anlieger
Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Für die
Abrechnung der Guardinistraße in diesem Abschnitt ist die KAG-Satzung in der Fassung vom
21.12.1988 anzuwenden, da mit dem Ausbau bereits 1981 (zwischen Antoniusplatz und Haus
Guardinistraße 50 im Rahmen des Ausbaus der Löwenburgstraße) begonnen wurde. Der Anteil der
Anlieger an den Aufwendungen beträgt deshalb 50 %/60 % (Anliegerstraße).
Finanzierungsübersicht
Guardinistraße zw. Antoniusplatz und Ramersdorfer Str.
Euro
Gesamtaufwand:
Straßenbau 294.000 EUR
Begrünung 13.000 EUR
Altkosten 1980 35.000 EUR
342.000
Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW: 138.250
Städt. Anteil: 203.750
Die ungefähre Beitragsbelastung der Anlieger je m²
Grundstücksfläche beträgt bei zulässiger
- eingeschossiger Bebaubarkeit
- zweigeschossiger Bebaubarkeit
5 - 6
7 - 8
Für die Anlieger der Guardinistraße zwischen Ramersdorfer und Löwenburgstraße löst der Ausbau
Beitragspflichten nach den §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) aus. Mit Beginn der Maßnahme werden
die Eigentümer/Erbbauberechtigten zu Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag
herangezogen.
Finanzierungsübersicht
Guardinistraße zw. Ramersdorfer Str. und nördlicher
Einmündung zur Löwenburgstraße
Euro
Gesamtaufwand:
Entwässerung 3.500 EUR
Straßenbau 104.000 EUR
Altkosten aus 1980 8.000 EUR
115.500
Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB: 103.950Seite 3 von 5

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Städt. Anteil: 11.550
Die ungefähre Beitragsbelastung der Anlieger je m²
Grundstücksfläche beträgt bei zulässiger
- eingeschossiger Bebaubarkeit:
- zweigeschossiger Bebaubarkeit:
10 – 11
13 - 14
Für die Anlieger des Mohnweges löst der Ausbau ebenfalls Beitragspflichten nach den §§ 127 ff
Baugesetzbuch (BauGB) aus. Mit Beginn der Maßnahme werden die Eigentümer/Erbbauberechtigten
zu Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag herangezogen.
Finanzierungsübersicht Mohnweg Euro
Gesamtaufwand:
Entwässerung 3.100 EUR
Straßenbau 53.000 EUR
Beleuchtung 9.000 EUR
Altkosten aus 1981 2.900 EUR
68.000
Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB: 61.200
Städt. Anteil: 6.800
Die ungefähre Beitragsbelastung der Anlieger je m²
Grundstücksfläche bei zulässiger zweigeschossiger Bebaubarkeit
beträgt: 16 - 17
Anlage/n
1 1111391EB3 (öffentlich)Seite 4 von 5

Bundesstadt Bonn TOP 1.5.1 hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 61 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1111391EB3
Externe Dokumente
Betreff
Ausbau der Guardinistraße und des Mohnwegs
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.05.2011 einstimmig
Ergebnis:
Vor Beschlussfassung wird zunächst von der Verwaltung eine Bürger-
versammlung vor Ort durchgeführt.
- - -
Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf den am
Sitzungstag von den Fraktionen CDU und GRÜNE gestellten,
wortgleichen Änderungsantrag DS-Nr. 1111391AA2. Nach Durchführung
der Bürgerversammlung ist die Beschlussvorlage der
Bezirksvertretung Beuel zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss beschloss ohne weitere Aussprache.
Der Änderungsantrag DS-Nr. 1111391AA2 war nachfolgend begründet:
Die Bürgerversammlung zum Ausbau der Guardinistraße und des
Mohnweges wurde am 25.04.2007 durchgeführt. Das ist nun bereits
vier Jahre her.
Die Beschlussfassung für diese Bürgerversammlung erfolgte bereits
7 Monate vorher, am 27.09.2006.
Seit diesem Zeitpunkt hat die Verwaltung sich nicht mehr zum
Ausbau geäußert. Dieses war sicherlich auch der Tatsache
geschuldet, dass die anwesenden Bürger sich sehr kritisch zum
Ausbau der Straßen geäußert haben; nicht nur zu den von der
Verwaltung in ihrer jetzigen Vorlage angesprochenen Punkten,
sondern auch zu vielen weiteren Punkten.
Auch wenn die Verwaltung in ihrer neuen Vorlage einige Punkte
überarbeitet hat, so ist es doch das gute Recht der Bürger dieses
zunächst zu erfahren und zu diskutieren.
Deshalb sollte vor Beginn der Beschlussfassung in der BV Beuel
eine Bürgerversammlung stattfinden.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de