190242-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Verbesserte Beleuchtung der Fußgängerbrücke und der Anbindungswege im Bereich der Integrierten Gesamtschule Beuel ( IGS) über die B 56 (alt: 1910138ST6, FF: Amt 66)
Kerndaten
- Nummer
- 190242-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190242-1 ST Bürgerantrag : Verbesserte Beleuchtung der Fußgängerbrücke und der Anbindungswege im Bereich der Integrierten Gesamtschule Beuel ( IGS) über die B 56 (alt: 1910138ST6, FF: Amt 66) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Aktuelle Informationen der Verwaltung Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag zur Ergänzung der Beleuchtung auf der Brücke über die B56 in Höhe der IGS Bonn Beuel wurde an den Straßenbaulastträger zur Stellungnahme zugesandt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verweist in seiner Antwort auf das Bundesfernstraßengesetz und die Bundesfernstraßenverordnung. Entgegen der bisherigen Auffassung der Verwaltung steht demnach lediglich das konstruktive Brückenbauteil in der Unterhaltung durch den Landesbetrieb. Der Gehweg und alle zum Straßenbau gehörenden Bauteile unterliegen der Unterhaltungspflicht der Gemeinden. Hinsichtlich der beantragten Verbesserung der Beleuchtung der Fußgängerbrücke hat die Verwaltung in der vorangegangenen Stellungnahme eine Einschätzung zur Notwendigkeit abgegeben, die auch weiterhin besteht. Im nahe der Brücke liegenden Kreuzungsbereich Sankt Augustiner Straße/ Am Herrengarten ist Straßenbeleuchtung vorhanden, die die Brücke in eingeschränktem Umfang mitbeleuchtet. Für die sichere Querung stehen an dem genannten Kreuzungsbereich signalisierte Fußgängerüberwege zur Verfügung. Auf eine zusätzliche Beleuchtung kann daher aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden. Unabhängig davon wurden auch die Kosten für die Errichtung einer zusätzlichen Beleuchtung berechnet. Neben der Brücke selbst wäre zusätzlich die Wegeverbindung durch die Grünanlage zwischen Schule und Brücke zu beleuchten. Die Kostenschätzung für die mindestens zehn Leuchten beläuft sich auf ca. 55.000 Euro. Haushaltsmittel stehen hierfür im Doppelhaushalt 2019/2020 nicht zur Verfügung. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de