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190242-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Verbesserte Beleuchtung der Fußgängerbrücke und der Anbindungswege im Bereich der Integrierten Gesamtschule Beuel ( IGS) über die B 56 (alt: 1910138ST6, FF: Amt 66)

Nummer
190242-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190242 Bürgerantrag : Verbesserte Beleuchtung der Fußgängerbrücke und der Anbindungswege im Bereich der Integrierten Gesamtschule Beuel ( IGS) über die B 56 (alt: 1910138)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190242-1 ST
Bürgerantrag : Verbesserte Beleuchtung der
Fußgängerbrücke und der Anbindungswege im
Bereich der Integrierten Gesamtschule Beuel ( IGS)
über die B 56 (alt: 1910138ST6, FF: Amt 66)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag zur Ergänzung der Beleuchtung auf der Brücke über die B56 in Höhe
der IGS Bonn Beuel wurde an den Straßenbaulastträger zur Stellungnahme zugesandt.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verweist in seiner Antwort auf das
Bundesfernstraßengesetz und die Bundesfernstraßenverordnung. Entgegen der bisherigen
Auffassung der Verwaltung steht demnach lediglich das konstruktive Brückenbauteil in der
Unterhaltung durch den Landesbetrieb. Der Gehweg und alle zum Straßenbau gehörenden
Bauteile unterliegen der Unterhaltungspflicht der Gemeinden.
Hinsichtlich der beantragten Verbesserung der Beleuchtung der Fußgängerbrücke hat die
Verwaltung in der vorangegangenen Stellungnahme eine Einschätzung zur Notwendigkeit
abgegeben, die auch weiterhin besteht.
Im nahe der Brücke liegenden Kreuzungsbereich Sankt Augustiner Straße/ Am
Herrengarten ist Straßenbeleuchtung vorhanden, die die Brücke in eingeschränktem
Umfang mitbeleuchtet. Für die sichere Querung stehen an dem genannten
Kreuzungsbereich signalisierte Fußgängerüberwege zur Verfügung.
Auf eine zusätzliche Beleuchtung kann daher aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden.
Unabhängig davon wurden auch die Kosten für die Errichtung einer zusätzlichen
Beleuchtung berechnet. Neben der Brücke selbst wäre zusätzlich die Wegeverbindung
durch die Grünanlage zwischen Schule und Brücke zu beleuchten. Die Kostenschätzung
für die mindestens zehn Leuchten beläuft sich auf ca. 55.000 Euro.
Haushaltsmittel stehen hierfür im Doppelhaushalt 2019/2020 nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das
in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de