190240-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Rückbau von baulichen Anlagen im Bereich Auf der Rötschen/L16 (alt: 1910401ST4, FF: Amt 63)
Kerndaten
- Nummer
- 190240-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190240-1 ST Bürgerantrag: Rückbau von baulichen Anlagen im Bereich Auf der Rötschen/L16 (alt: 1910401ST4, FF: Amt 63) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei einer Ortsbesichtigung im Juli 2014 wurde festgestellt, dass entlang der öffentlichen Verkehrsfläche Auf der Rötschen eine ca. 1,80 m hohe Einfriedung errichtet wurde. Entlang der Landstraße L 16 wurde ein Drahtflechtzaun mit einer ungefähren Höhe von 1,60 m errichtet. Ein Teil dieser Einfriedung liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7925-14. Dieser weist hier eine öffentliche Verkehrsfläche aus. Die Antragsteller wurden im September 2014 darum gebeten, einen Bauantrag einzureichen. Dieser wurde mit Datum vom 22.09.2014 eingereicht. Bei der Bearbeitung des Bauantrages wurde festgestellt, dass sich auf den Flurstücken der Antragsteller auch mehrere Bauten befinden, die im Landschaftsschutzgebiet liegen. Im Juni 2015 fand eine Bauberatung mit den Antragstellern statt, bei welcher aufgezeigt wurde, welche Bauten auf dem Grundstück belassen werden dürfen und welche entfernt werden müssen. Indem der Antragsteller gewisse Bauten auf dem Grundstück im Landschaftsschutzgebiet belassen darf, wurden seitens der Verwaltung bereits Zugeständnisse gemacht. Im Mai 2016 wurde nochmals daran erinnert, die überzähligen Bauten zu entfernen. Da dieser Aufforderung nicht nachgekommen wurde, wurde anschließend (nach erfolgter Anhörung) die Beseitigung der Bauten mit Ordnungsverfügung im Dezember 2017 gefordert. Gegen die Ordnungsverfügung haben die Antragsteller Klage eingereicht. Diese wurde im November 2018 von den Antragstellern wieder zurückgenommen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass den Bezirksvertretungen bei Bürgeranträgen mit einer inhaltlichen Kritik an einem Baugenehmigungs- bzw. einem Bauvorbescheidsverfahren keinerlei Einflussmöglichkeiten auf bauordnungsrechtliche Entscheidungsverfahren obliegen. In diesem Verfahren prüft das Bauordnungsamt unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sollten vom Vorhaben betroffene Nachbarn – oder hier der Störer selbst - mit Entscheidungen des Bauordnungsamtes nicht einverstanden sein, so haben sie die Möglichkeit, den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten und den Bescheid (Baugenehmigung/Bauvorbescheid) zu beklagen. Darüber hinaus wird im Anschluss an eine Ortsbesichtigung Ende Februar 2019 von der Unteren Naturschutzbehörde nun geprüft, inwiefern weitere naturschutzrechtliche Bestimmungen im Landschaftsschutzgebiet verletzt wurden. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Es wird empfohlen, den Antragstellern eine Antwort im Sinne der Stellungnahme zukommen zu lassen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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