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190240-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Rückbau von baulichen Anlagen im Bereich Auf der Rötschen/L16 (alt: 1910401ST4, FF: Amt 63)

Nummer
190240-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190240 Bürgerantrag: Rückbau von baulichen Anlagen im Bereich Auf der Rötschen/L16 (alt: 1910401)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190240-1 ST
Bürgerantrag: Rückbau von baulichen Anlagen im
Bereich Auf der Rötschen/L16 (alt: 1910401ST4,
FF: Amt 63)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei einer Ortsbesichtigung im Juli 2014 wurde festgestellt, dass entlang der öffentlichen
Verkehrsfläche Auf der Rötschen eine ca. 1,80 m hohe Einfriedung errichtet wurde.
Entlang der Landstraße L 16 wurde ein Drahtflechtzaun mit einer ungefähren Höhe von
1,60 m errichtet. Ein Teil dieser Einfriedung liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
7925-14. Dieser weist hier eine öffentliche Verkehrsfläche aus. Die Antragsteller
wurden im September 2014 darum gebeten, einen Bauantrag einzureichen. Dieser
wurde mit Datum vom 22.09.2014 eingereicht.
Bei der Bearbeitung des Bauantrages wurde festgestellt, dass sich auf den Flurstücken der
Antragsteller auch mehrere Bauten befinden, die im Landschaftsschutzgebiet liegen. Im
Juni 2015 fand eine Bauberatung mit den Antragstellern statt, bei welcher aufgezeigt
wurde, welche Bauten auf dem Grundstück belassen werden dürfen und welche entfernt
werden müssen. Indem der Antragsteller gewisse Bauten auf dem Grundstück im
Landschaftsschutzgebiet belassen darf, wurden seitens der Verwaltung bereits
Zugeständnisse gemacht. Im Mai 2016 wurde nochmals daran erinnert, die überzähligen
Bauten zu entfernen. Da dieser Aufforderung nicht nachgekommen wurde, wurde
anschließend (nach erfolgter Anhörung) die Beseitigung der Bauten mit
Ordnungsverfügung im Dezember 2017 gefordert. Gegen die Ordnungsverfügung haben
die Antragsteller Klage eingereicht. Diese wurde im November 2018 von den
Antragstellern wieder zurückgenommen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass den Bezirksvertretungen bei Bürgeranträgen mit
einer inhaltlichen Kritik an einem Baugenehmigungs- bzw. einem
Bauvorbescheidsverfahren keinerlei Einflussmöglichkeiten auf bauordnungsrechtliche
Entscheidungsverfahren obliegen. In diesem Verfahren prüft das Bauordnungsamt unter
Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die Vereinbarkeit des jeweiligen
Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Sollten vom Vorhaben betroffene Nachbarn – oder hier der Störer selbst - mit
Entscheidungen des Bauordnungsamtes nicht einverstanden sein, so haben sie die
Möglichkeit, den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten und den Bescheid
(Baugenehmigung/Bauvorbescheid) zu beklagen.
Darüber hinaus wird im Anschluss an eine Ortsbesichtigung Ende Februar 2019 von der
Unteren Naturschutzbehörde nun geprüft, inwiefern weitere naturschutzrechtliche
Bestimmungen im Landschaftsschutzgebiet verletzt wurden.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Es wird empfohlen, den Antragstellern eine Antwort im Sinne der Stellungnahme
zukommen zu lassen.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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