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190236 · Antrag

Luftreinhalteplan Bonn (2. Fortschreibung); Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen zur Reduzierung der NOx-Grenzüberschreitungen am Belderberg (alt: 1912592)

Nummer
190236
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.10.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 31.10.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190236-1 ST Luftreinhalteplan Bonn (2. Fortschreibung); Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen zur Reduzierung der NOx-Grenzüberschreitungen am Belderberg (alt: 1912592ST2, FF: Amt 56)

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Antrag
öffentlich
190236
Luftreinhalteplan Bonn (2. Fortschreibung);
Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen zur
Reduzierung der NOx-Grenzüberschreitungen am
Belderberg
(alt: 1912592)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 31.10.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend beim zuständigen
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen, eine weitere NOx-Messstelle am
Belderberg zeitlich begrenzt einzurichten, um die Wirksamkeit der im
Luftreinhalteplan in der augenblicklichen zweiten Fortschreibung für den
Belderberg enthaltenen Maßnahmen nachzuweisen.
Begründung
Vorberatung:
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
12.09.2019 Bei Eintritt in die
Tagesordnung von der
Tagesordnung abgesetzt und
vertagt (Mehrheit gg 3 SPD,
BBB)
3
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
12.09.2019 Bei Eintritt in die
Tagesordnung von der
Tagesordnung abgesetzt und
vertagt(Mehrheit gg 3 SPD,
BBB)
3
Hauptausschuss 19.09.2019 einstimmig vertagt 1
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 einstimmig 3
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
30.10.2019 3
Dem Luftreinhalteplan liegen für die Belastung und die Auswirkungen der
geplanten Maßnahmen keine Messungen, sondern nur Berechnungsmodelle
Antragsteller/in:
BBB-FraktionSeite 1 von 2

Seite 2
zugrunde. Deren Grundlage, insbesondere zu den im geltenden Handbuch
HBEFA 3.3 zugrunde gelegten Emissionsfaktoren sind fachlich höchst
umstritten. Die bereits im Entwurf vorliegende HBEFA 4.1 ist noch nicht
freigegeben. Daher sind zum Beweis der Wirksamkeit der vorgesehenen
Maßnahmen Messungen geboten, zumal es sich um von der Bundesregierung
geförderte Maßnahmen im Rahmen von LEAD CITY handelt.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Voigt (LANUV) im
Erörterungstermin vor dem OVG Münster am 9. Mai 2019 wird einmal im Jahr
im Herbst überprüft, wo in NRW neue Meßorte eingerichtet werden sollen. Die
Stadt Bonn als Sitz des UN-Klimasekretariats sollte daher einen zusätzlichen
temporären Messpunkt zur Wirksamkeit in der von ihr für die Verbesserung der
Lustbelastung in der Straße Am Belderberg vorgesehenen Maßnahmen
beantragen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de