190236 · Antrag
Luftreinhalteplan Bonn (2. Fortschreibung); Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen zur Reduzierung der NOx-Grenzüberschreitungen am Belderberg (alt: 1912592)
Kerndaten
- Nummer
- 190236
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 190236 Luftreinhalteplan Bonn (2. Fortschreibung); Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen zur Reduzierung der NOx-Grenzüberschreitungen am Belderberg (alt: 1912592) Beratungsfolge Hauptausschuss 31.10.2019 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen, eine weitere NOx-Messstelle am Belderberg zeitlich begrenzt einzurichten, um die Wirksamkeit der im Luftreinhalteplan in der augenblicklichen zweiten Fortschreibung für den Belderberg enthaltenen Maßnahmen nachzuweisen. Begründung Vorberatung: Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.09.2019 Bei Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt und vertagt (Mehrheit gg 3 SPD, BBB) 3 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.09.2019 Bei Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt und vertagt(Mehrheit gg 3 SPD, BBB) 3 Hauptausschuss 19.09.2019 einstimmig vertagt 1 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 einstimmig 3 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 3 Dem Luftreinhalteplan liegen für die Belastung und die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen keine Messungen, sondern nur Berechnungsmodelle Antragsteller/in: BBB-FraktionSeite 1 von 2 Seite 2 zugrunde. Deren Grundlage, insbesondere zu den im geltenden Handbuch HBEFA 3.3 zugrunde gelegten Emissionsfaktoren sind fachlich höchst umstritten. Die bereits im Entwurf vorliegende HBEFA 4.1 ist noch nicht freigegeben. Daher sind zum Beweis der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen Messungen geboten, zumal es sich um von der Bundesregierung geförderte Maßnahmen im Rahmen von LEAD CITY handelt. Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Voigt (LANUV) im Erörterungstermin vor dem OVG Münster am 9. Mai 2019 wird einmal im Jahr im Herbst überprüft, wo in NRW neue Meßorte eingerichtet werden sollen. Die Stadt Bonn als Sitz des UN-Klimasekretariats sollte daher einen zusätzlichen temporären Messpunkt zur Wirksamkeit in der von ihr für die Verbesserung der Lustbelastung in der Straße Am Belderberg vorgesehenen Maßnahmen beantragen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de