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190232-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035

Nummer
190232-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.02.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 267 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190232 Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190232-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035
Beratungsfolge
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.
a) Über wie viele Gebäude verfügt die Bundesstadt Bonn insgesamt, bei wie
vielen ist eine energetische Sanierung notwendig und bis wann sollen wie viele
der notwendigen Sanierungen zu welchen Kosten durchgeführt sein?
Antwort der Verwaltung:
Beim SGB sind 456 Liegenschaften und 872 Gebäude bilanziert. Eine
energetische Sanierung ist für den größten Teil der Gebäude notwendig. Einige
Gebäude sind bereits energetisch ertüchtigt, z. B. die Schlossbachschule, die
Karl-Simrock-Schule und das Gebäude G des Friedrich-List-Berufskollegs,
weitere wie z. B. die Sanierung der Bertolt-Brecht-Schule und des Robert-
Wetzlar-Berufskollegs sind aktuell in der Umsetzung. Detaillierte Aussagen zu
anfallenden Kosten für die energetische Sanierung aller Objekte können erst
nach erfolgter Bestandsaufnahme und Festlegung individueller Zielsetzungen in
Bezug auf den sinnvollen Umfang der jeweiligen energetischen Sanierung
getroffen werden. Eine entsprechende Strategie zur konzentrierten
Liegenschaftsaufnahme und energetischen Sanierung der städtischen
Gebäude befindet sich in der Entwicklung.
b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine
„Sanierung offenbar dringend erforderlich“ und mit welchem jeweiligem Zeit-
und Kostenhorizont könnte die Ertüchtigung bei Zugrundelegung ausreichend
verfügbarer Haushaltsmittel umgesetzt sein?
Antwort der Verwaltung:
Um eine Priorisierung der Maßnahmen vornehmen zu können ist es wichtig,
zunächst eine Planungsbasis zu schaffen, d.h. für alle Aktivitäten bei der
Planung auch die Emissionsminderungspotenziale abzuschätzen und diese
auch als Kriterium in den Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen.
Belastbare Aussagen zum Zeit- und Kostenhorizont können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht getroffen werden (siehe auch Antwort zu 1.).
2. Mit jährlichen Kosten (differenziert nach Haushaltsjahren bis 2027) in
welcher Höhe (Kostenschätzung) ist die Sanierung der dringend einerSeite 1 von 4
Seite 2
energetischen Ertüchtigung bedürftigen Gebäude zu Frage 1 b) unter
Zugrundelegung der beschlossenen Sanierungsquote von 4 % verbunden und
in welcher Höhe sind Mittel hierfür im Haushaltsplan und der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2027 eingestellt?
Antwort der Verwaltung:
Wie in Antwort 1b bereits dargelegt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine
belastbaren Aussagen zum Kostenhorizont getroffen werden. Im
Wirtschaftsplan 2023 des SGB sind bereits 50 Mio. € als eigenständige Position
des Vermögensplans, für energetische Sanierungen berücksichtigt:
Tabelle s. Anlage
Darüber hinaus setzt das SGB eine Vielzahl von Maßnahmen um, z.B.
Ersatzneubauten und Grundsanierungen, die eine energetische Sanierung
beinhalten, bzw. den Neubau im KFW-40 Standard.
3. Wurde der energetisch zu ertüchtigende Gebäudebestand Dritten zwecks
Abgabe von Angeboten zur Durchführung von Sanierungsarbeiten zur Kenntnis
gebracht, und wenn ja, für wie viele Gebäude wurden Angebote angefragt und
für welche Anzahl entsprechende Angebote abgegeben?
Antwort der Verwaltung:
Das SGB und die SWB stehen in engem Kontakt zur sukzessiven
energetischen Ertüchtigung bzw. Erneuerung von Heizungsanlagen in
städtischen Gebäuden, insb. Schulen. Entsprechende Contracting-Verträge
bestehen und werden kontinuierlich auf weitere Gebäude ausgeweitet. In 2023
werden im Rahmen von Contracting durch die SWB zur Zeit an acht Schulen
Maßnahmen zur Erneuerung der Heizanlage umgesetzt und stehen kurz vor
dem Abschluss. Hierzu gehören folgende Schulen: Ennertschule,
Marienschule, Erich-Kästner Schule, Engelsbachschule, Bodelschwinghschule,
Paul-Gerhardt-Schule, Montessorischule und IGS Beuel.
Für das Clara-Schumann-Gymnasium sowie das Helmholtz-Gymnasium
befinden sich die Planungen zum Anschluss an die Fernwärme zur Zeit in der
Grundlagenermittlung. Für das Schulzentrum Hardtberg wurde der
Bereitstellungsvertrag zum Fernwärmeanschluss unterzeichnet.
Nach internen Abstimmungen sind für das Jahr 2024 bereits acht weitere
Liegenschaften zur Umsetzung eines Wärmecontractings mit den SWB
ausgewählt und an die SWB übersendet worden. Weitere Liegenschaften
sollen für das Jahr 2024 noch folgen.
4. Wie viele städtische Gebäude wurden seit dem Beschluss des Rates vom 7.
November 2019 zur Klimaneutralität Bonns und wie viele davon seit dem 2.
November 2020 energetisch saniert?
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund des sich über Jahre hinweg angesammelten Sanierungsstaus der
städtischen Gebäude und den damit verbunden erforderlichen umfangreichenSeite 2 von 4
Seite 3
Maßnahmen, bis hin zu Generalsanierungen, ist die ganzheitliche energetische
Sanierung der meisten Gebäude kurzfristig nicht möglich. Hierfür bedarf es
einer intensiven Planung (s. auch Antwort zu 1.a und 1.b). Zeitnah sind
ausschließlich Einzelmaßnahmen wie z. B. der Austausch von
Wärmeerzeugern (siehe Antwort zu 3.) umsetzbar.
Anlage/n
1 Anlage (öffentlich)Seite 3 von 4
Anlage zu DS-Nr. 190232-02 St
Gesamtkosten 2023 2024 2025 2026 2027
energ.
Sanierung-
en /
Barrierefrei-
heit 50.000.000 2.000.000 5.000.000 10.000.000 15.000.000 18.000.000Seite 4 von 4

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