190232-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035
Kerndaten
- Nummer
- 190232-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190232-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035 Beratungsfolge Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. a) Über wie viele Gebäude verfügt die Bundesstadt Bonn insgesamt, bei wie vielen ist eine energetische Sanierung notwendig und bis wann sollen wie viele der notwendigen Sanierungen zu welchen Kosten durchgeführt sein? Antwort der Verwaltung: Beim SGB sind 456 Liegenschaften und 872 Gebäude bilanziert. Eine energetische Sanierung ist für den größten Teil der Gebäude notwendig. Einige Gebäude sind bereits energetisch ertüchtigt, z. B. die Schlossbachschule, die Karl-Simrock-Schule und das Gebäude G des Friedrich-List-Berufskollegs, weitere wie z. B. die Sanierung der Bertolt-Brecht-Schule und des Robert- Wetzlar-Berufskollegs sind aktuell in der Umsetzung. Detaillierte Aussagen zu anfallenden Kosten für die energetische Sanierung aller Objekte können erst nach erfolgter Bestandsaufnahme und Festlegung individueller Zielsetzungen in Bezug auf den sinnvollen Umfang der jeweiligen energetischen Sanierung getroffen werden. Eine entsprechende Strategie zur konzentrierten Liegenschaftsaufnahme und energetischen Sanierung der städtischen Gebäude befindet sich in der Entwicklung. b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine „Sanierung offenbar dringend erforderlich“ und mit welchem jeweiligem Zeit- und Kostenhorizont könnte die Ertüchtigung bei Zugrundelegung ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel umgesetzt sein? Antwort der Verwaltung: Um eine Priorisierung der Maßnahmen vornehmen zu können ist es wichtig, zunächst eine Planungsbasis zu schaffen, d.h. für alle Aktivitäten bei der Planung auch die Emissionsminderungspotenziale abzuschätzen und diese auch als Kriterium in den Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen. Belastbare Aussagen zum Zeit- und Kostenhorizont können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden (siehe auch Antwort zu 1.). 2. Mit jährlichen Kosten (differenziert nach Haushaltsjahren bis 2027) in welcher Höhe (Kostenschätzung) ist die Sanierung der dringend einerSeite 1 von 4 Seite 2 energetischen Ertüchtigung bedürftigen Gebäude zu Frage 1 b) unter Zugrundelegung der beschlossenen Sanierungsquote von 4 % verbunden und in welcher Höhe sind Mittel hierfür im Haushaltsplan und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 eingestellt? Antwort der Verwaltung: Wie in Antwort 1b bereits dargelegt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen zum Kostenhorizont getroffen werden. Im Wirtschaftsplan 2023 des SGB sind bereits 50 Mio. € als eigenständige Position des Vermögensplans, für energetische Sanierungen berücksichtigt: Tabelle s. Anlage Darüber hinaus setzt das SGB eine Vielzahl von Maßnahmen um, z.B. Ersatzneubauten und Grundsanierungen, die eine energetische Sanierung beinhalten, bzw. den Neubau im KFW-40 Standard. 3. Wurde der energetisch zu ertüchtigende Gebäudebestand Dritten zwecks Abgabe von Angeboten zur Durchführung von Sanierungsarbeiten zur Kenntnis gebracht, und wenn ja, für wie viele Gebäude wurden Angebote angefragt und für welche Anzahl entsprechende Angebote abgegeben? Antwort der Verwaltung: Das SGB und die SWB stehen in engem Kontakt zur sukzessiven energetischen Ertüchtigung bzw. Erneuerung von Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden, insb. Schulen. Entsprechende Contracting-Verträge bestehen und werden kontinuierlich auf weitere Gebäude ausgeweitet. In 2023 werden im Rahmen von Contracting durch die SWB zur Zeit an acht Schulen Maßnahmen zur Erneuerung der Heizanlage umgesetzt und stehen kurz vor dem Abschluss. Hierzu gehören folgende Schulen: Ennertschule, Marienschule, Erich-Kästner Schule, Engelsbachschule, Bodelschwinghschule, Paul-Gerhardt-Schule, Montessorischule und IGS Beuel. Für das Clara-Schumann-Gymnasium sowie das Helmholtz-Gymnasium befinden sich die Planungen zum Anschluss an die Fernwärme zur Zeit in der Grundlagenermittlung. Für das Schulzentrum Hardtberg wurde der Bereitstellungsvertrag zum Fernwärmeanschluss unterzeichnet. Nach internen Abstimmungen sind für das Jahr 2024 bereits acht weitere Liegenschaften zur Umsetzung eines Wärmecontractings mit den SWB ausgewählt und an die SWB übersendet worden. Weitere Liegenschaften sollen für das Jahr 2024 noch folgen. 4. Wie viele städtische Gebäude wurden seit dem Beschluss des Rates vom 7. November 2019 zur Klimaneutralität Bonns und wie viele davon seit dem 2. November 2020 energetisch saniert? Antwort der Verwaltung: Aufgrund des sich über Jahre hinweg angesammelten Sanierungsstaus der städtischen Gebäude und den damit verbunden erforderlichen umfangreichenSeite 2 von 4 Seite 3 Maßnahmen, bis hin zu Generalsanierungen, ist die ganzheitliche energetische Sanierung der meisten Gebäude kurzfristig nicht möglich. Hierfür bedarf es einer intensiven Planung (s. auch Antwort zu 1.a und 1.b). Zeitnah sind ausschließlich Einzelmaßnahmen wie z. B. der Austausch von Wärmeerzeugern (siehe Antwort zu 3.) umsetzbar. Anlage/n 1 Anlage (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage zu DS-Nr. 190232-02 St Gesamtkosten 2023 2024 2025 2026 2027 energ. Sanierung- en / Barrierefrei- heit 50.000.000 2.000.000 5.000.000 10.000.000 15.000.000 18.000.000Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de