190232-03 · Antrag
BBB-Antrag Erreichung des Ziels Klimaneutralität AllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS: 1912579)
Kerndaten
- Nummer
- 190232-03
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 13.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 190232-03 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 12.06.2025 BBB-Antrag Erreichung des Ziels Klimaneutralität AllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS: 1912579) Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Beschluss des Rates vom 7. November 2019, nach dem Bonn bis spätestens 2035 klimaneutral werden muss, wird aufgehoben. 2. Die Bundesstadt Bonn bekennt sich stattdessen zu den im Bundes- Klimaschutzgesetz unter § 3 formulierten Schutzzielen und wird das ihr Mögliche dazu beitragen, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität für ihr Gebiet zu erreichen. Begründung Das in 2019 vom Stadtrat ausgerufene Schutzziel für Bonn, bis 2035 kein Treibhausgas mehr zu emittieren, ist in der verbleibende Zeit absehbar aus finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht erreichbar. Daher schlagen die Antragsteller vor, als geänderte Vorgabe die im Bundes-Klimaschutzgesetz normierten Zielsetzungen zu beschließen: § 3 Nationale Klimaschutzziele (1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gemindert: 1. bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, 2.bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent. (2) Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. (3) Die Möglichkeit, die nationalen Klimaschutzziele teilweise im Rahmen von staatenübergreifenden Mechanismen zur Minderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, bleibt unberührt.Seite 1 von 2 Seite 2 (4) Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte nach Absatz 1 notwendigen Schritte ein. Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de