← Vorlagen

190232-03 · Antrag

BBB-Antrag Erreichung des Ziels Klimaneutralität AllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS: 1912579)

Nummer
190232-03
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 13.06.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.07.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190232 Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.959 Zeichen)
Antrag
öffentlich
190232-03
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
12.06.2025
BBB-Antrag Erreichung des Ziels Klimaneutralität
AllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS:
1912579)
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Beschluss des Rates vom 7. November 2019, nach dem Bonn bis
spätestens 2035 klimaneutral werden muss, wird aufgehoben.
2. Die Bundesstadt Bonn bekennt sich stattdessen zu den im Bundes-
Klimaschutzgesetz unter § 3 formulierten Schutzzielen und wird das ihr
Mögliche dazu beitragen, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität für
ihr Gebiet zu erreichen.
Begründung
Das in 2019 vom Stadtrat ausgerufene Schutzziel für Bonn, bis 2035 kein
Treibhausgas mehr zu emittieren, ist in der verbleibende Zeit absehbar aus
finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht
erreichbar. Daher schlagen die Antragsteller vor, als geänderte Vorgabe die
im Bundes-Klimaschutzgesetz normierten Zielsetzungen zu beschließen:
§ 3 Nationale Klimaschutzziele
(1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990
schrittweise wie folgt gemindert:
1. bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent,
2.bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent.
(2) Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert,
dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen
negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
(3) Die Möglichkeit, die nationalen Klimaschutzziele teilweise im Rahmen von
staatenübergreifenden Mechanismen zur Minderung von
Treibhausgasemissionen zu erreichen, bleibt unberührt.Seite 1 von 2
Seite 2
(4) Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele
höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die
Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte nach Absatz 1 notwendigen
Schritte ein. Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de