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190232-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035

Nummer
190232-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
21.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.02.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190232 Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579)

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Große Anfrage
öffentlich
190232-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
21.11.23
BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.
a) Über wie viele Gebäude verfügt die Bundesstadt Bonn insgesamt, bei wie
vielen ist eine energetische Sanierung notwendig und bis wann sollen wie viele
der notwendigen Sanierungen zu welchen Kosten durchgeführt sein?
b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine
„Sanierung offenbar dringend erforderlich“ und mit welchem jeweiligem Zeit-
und Kostenhorizont könnte die Ertüchtigung bei Zugrundelegung ausreichend
verfügbarer Haushaltsmittel umgesetzt sein?
2. Mit jährlichen Kosten (differenziert nach Haushaltsjahren bis 2027) in
welcher Höhe (Kostenschätzung) ist die Sanierung der dringend einer
energetischen Ertüchtigung bedürftigen Gebäude zu Frage 1 b) unter
Zugrundelegung der beschlossenen Sanierungsquote von 4 % verbunden und
in welcher Höhe sind Mittel hierfür im Haushaltsplan und der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2027 eingestellt?
3. Wurde der energetisch zu ertüchtigende Gebäudebestand Dritten zwecks
Abgabe von Angeboten zur Durchführung von Sanierungsarbeiten zur Kenntnis
gebracht, und wenn ja, für wie viele Gebäude wurden Angebote angefragt und
für welche Anzahl entsprechende Angebote abgegeben?
4. Wie viele städtische Gebäude wurden seit dem Beschluss des Rates vom 7.
November 2019 zur Klimaneutralität Bonns und wie viele davon seit dem 2.
November 2020 energetisch saniert?
Begründung
Der in Bonn befindliche Gebäudebestand weist einen hohen energetischen
Sanierungsbedarf auf. Rund ein Viertel stammt aus der Vorkriegszeit, das Gros
aus den 1950-80 Jahren, in denen energiesparende Bauweisen - wenn
überhaupt - nur unzureichend Anwendung gefunden haben.
Der Primärenergieverbrauch in Gebäuden wurde im Jahr 2021 zu 70 % durch
Raumwärme, zu 14,5 % durch Warmwasserverbrauch, zu 13 % durch
Beleuchtung und zu 2,5 % durch Klimakälte verursacht*. Diese Zahlen zeigenSeite 1 von 2
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nochmals eindringlich, welch Potenzial und Nutzen in der energetische
Sanierung des Gebäudebestand steckt.
Mit der Anfrage soll die grundsätzliche Situation der städtischen Gebäude
hinsichtlich deren Energie- und Sanierungsbedarf eruiert werden. Weiter sollen
die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen mit Zeit- und Kostenplan und der
bisherige Umsetzungsstand erfragt werden.
Das Arbeitspaket 4.1.1.1 des Klimaplans beinhaltet u.a. folgende
Anforderungen:
„Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms
zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen)
von städtischen Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz eingesetzt
werden. Hierzu greift die Verwaltung der detaillierten Priorisierung vor und
wählt aufgrund vorliegender Informationen, des Wissens im SGB und einfacher
Kriterien Gebäude aus, bei denen eine Sanierung offenbar dringend
erforderlich ist. Priorität sollen Gebäude haben, die für die Erfüllung von
kommunalen Pflichtaufgaben gebraucht werden (Schulen, Kindergärten).
Weitere Kriterien sollten besonders alte Heizsysteme und der Zeitpunkt des
Baus bzw. der letzten (energie-relevanten) Sanierung sein. Parallel läuft die
zuvor erläuterte Evaluierung des Bestands, sodass bis 2025 eine Art Pipeline-
Struktur der Sanierung aufgebaut wird. Das Ziel einer jährlichen
Sanierungsquote von 4% soll nicht erst ab Fertigstellung des Konzeptes,
sondern bereits ab 2024 gewertet werden.“
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, wie die Oberbürgermeisterin die
von ihr herbeigeführte geltende Beschlusslage zur Sanierung des städtischen
Gebäudebestandes umsetzen möchte. Angesichts der vom Schulamt der Stadt
Bonn auf ca. 1 Milliarde Euro geschätzten Kosten alleine für die Sanierung der
Bonner Schulen, aber „nur“ rund 380 Mio. Euro hierfür im Wirtschaftsplan 2023
des SGB bis 2027 eingestellten Mittel dürfte eine Umsetzung der geltenden
Beschlusslage schon bei den städtischen Liegenschaften scheitern.
* Vgl. Dena Gebäudereport 2023
htt-
ps://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2022/dena_Gebaeudere
port_2023.pdf
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de