190232-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035
Kerndaten
- Nummer
- 190232-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 21.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 190232-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 21.11.23 BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035 Beratungsfolge Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. a) Über wie viele Gebäude verfügt die Bundesstadt Bonn insgesamt, bei wie vielen ist eine energetische Sanierung notwendig und bis wann sollen wie viele der notwendigen Sanierungen zu welchen Kosten durchgeführt sein? b) bei welchen unter a) nachgefragten Gebäuden ist gemäß Klimaplan eine „Sanierung offenbar dringend erforderlich“ und mit welchem jeweiligem Zeit- und Kostenhorizont könnte die Ertüchtigung bei Zugrundelegung ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel umgesetzt sein? 2. Mit jährlichen Kosten (differenziert nach Haushaltsjahren bis 2027) in welcher Höhe (Kostenschätzung) ist die Sanierung der dringend einer energetischen Ertüchtigung bedürftigen Gebäude zu Frage 1 b) unter Zugrundelegung der beschlossenen Sanierungsquote von 4 % verbunden und in welcher Höhe sind Mittel hierfür im Haushaltsplan und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 eingestellt? 3. Wurde der energetisch zu ertüchtigende Gebäudebestand Dritten zwecks Abgabe von Angeboten zur Durchführung von Sanierungsarbeiten zur Kenntnis gebracht, und wenn ja, für wie viele Gebäude wurden Angebote angefragt und für welche Anzahl entsprechende Angebote abgegeben? 4. Wie viele städtische Gebäude wurden seit dem Beschluss des Rates vom 7. November 2019 zur Klimaneutralität Bonns und wie viele davon seit dem 2. November 2020 energetisch saniert? Begründung Der in Bonn befindliche Gebäudebestand weist einen hohen energetischen Sanierungsbedarf auf. Rund ein Viertel stammt aus der Vorkriegszeit, das Gros aus den 1950-80 Jahren, in denen energiesparende Bauweisen - wenn überhaupt - nur unzureichend Anwendung gefunden haben. Der Primärenergieverbrauch in Gebäuden wurde im Jahr 2021 zu 70 % durch Raumwärme, zu 14,5 % durch Warmwasserverbrauch, zu 13 % durch Beleuchtung und zu 2,5 % durch Klimakälte verursacht*. Diese Zahlen zeigenSeite 1 von 2 Seite 2 nochmals eindringlich, welch Potenzial und Nutzen in der energetische Sanierung des Gebäudebestand steckt. Mit der Anfrage soll die grundsätzliche Situation der städtischen Gebäude hinsichtlich deren Energie- und Sanierungsbedarf eruiert werden. Weiter sollen die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen mit Zeit- und Kostenplan und der bisherige Umsetzungsstand erfragt werden. Das Arbeitspaket 4.1.1.1 des Klimaplans beinhaltet u.a. folgende Anforderungen: „Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen) von städtischen Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz eingesetzt werden. Hierzu greift die Verwaltung der detaillierten Priorisierung vor und wählt aufgrund vorliegender Informationen, des Wissens im SGB und einfacher Kriterien Gebäude aus, bei denen eine Sanierung offenbar dringend erforderlich ist. Priorität sollen Gebäude haben, die für die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben gebraucht werden (Schulen, Kindergärten). Weitere Kriterien sollten besonders alte Heizsysteme und der Zeitpunkt des Baus bzw. der letzten (energie-relevanten) Sanierung sein. Parallel läuft die zuvor erläuterte Evaluierung des Bestands, sodass bis 2025 eine Art Pipeline- Struktur der Sanierung aufgebaut wird. Das Ziel einer jährlichen Sanierungsquote von 4% soll nicht erst ab Fertigstellung des Konzeptes, sondern bereits ab 2024 gewertet werden.“ Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, wie die Oberbürgermeisterin die von ihr herbeigeführte geltende Beschlusslage zur Sanierung des städtischen Gebäudebestandes umsetzen möchte. Angesichts der vom Schulamt der Stadt Bonn auf ca. 1 Milliarde Euro geschätzten Kosten alleine für die Sanierung der Bonner Schulen, aber „nur“ rund 380 Mio. Euro hierfür im Wirtschaftsplan 2023 des SGB bis 2027 eingestellten Mittel dürfte eine Umsetzung der geltenden Beschlusslage schon bei den städtischen Liegenschaften scheitern. * Vgl. Dena Gebäudereport 2023 htt- ps://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2022/dena_Gebaeudere port_2023.pdf Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de