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190232 · Antrag

Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579)

Nummer
190232
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 31.10.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 98,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190232-03 BBB-Antrag Erreichung des Ziels Klimaneutralität AllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS: 1912579)
  2. 190232-02 BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035
  3. 190232-03 ST BBB-Anfrage: Klimaneutralität Bonns bis 2035
  4. 190232-1 ST Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral (alt: 1912579ST2, FF: Amt 56-LSK)
  5. 190232-04 ST BBB-Antrag Erreichung des Ziels Klimaneutralität AllRIS Drucksachengruppe 190232 (BoRIS: 1912579)

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Antrag
öffentlich
190232
Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral
(alt: 1912579)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 31.10.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral. Daher beantragen wir:
1. Für städtische Neubauten werden die Energiekonzepte optimiert. Ziel ist
dabei, eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Versorgung mit einem stetig
wachsenden Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energiequellen
sicherzustellen. Städtische Bestandsbauten werden energetisch saniert.
2. Für den Gebäudebestand ist zu gewährleisten, dass Anreize geschaffen
werden, damit energieeffiziente Sanierungen beschleunigt werden.
3. Die Anstrengungen für ein an ökologischen Zielen orientiertes
Mobilitätsmanagement sind zu verstärken. Wo immer möglich, ist der
benzingetriebene Individualverkehr zu verringern. Das Umsteigen in den ÖPNV
ist zu beschleunigen.
4. Ein Leitbild "Bonn wird klimaneutral" wird erarbeitet. Es enthält Maßnahmen
mit dem Ziel, gemeinsam mit der Bürgerschaft und den städtischen
Einrichtungen aktiv darauf hinzuwirken, dass Bonn spätestens im Jahr 2030
eine klimaneutrale Bilanz erreicht.
5. Alle Entscheidungen, die im Rahmen von INSEK getroffen werden, sind auf
ihre Klimawirksamkeit zu prüfen. Dafür ist ein Zertifizierungsverfahren zu
entwickeln.
6. Bis zum Zeitpunkt der Klimaneutralität wird die Verwaltung beauftragt, eine
Kompensation von Treibhausgasen durchzuführen. Dazu wird die Verwaltung
beauftragt, eine Ausschreibung zur Kompensation von Treibhausgasen
durchzuführen. Hierbei sollen alle Emissionen der Verwaltung Berücksichtigung
finden; sowohl für Gebäude und Strom unter Berücksichtigung des aktuellen
Strommixes, als auch die gesamte Flotte der Verwaltung, der Stadtwerke Bonn
und Bonn Orange.
7. Die Ausschreibung soll die Anstrengungen der Stadt Bonn zur Reduktion der
Emissionen berücksichtigen und sich um die tatsächlichen Minderemissionen
der nächsten Jahre entsprechend anpassen.
Antragsteller/in:
Stv. Dr. Stephan Eickschen, Stv. Angelika Esch, SPD-FraktionSeite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Vorberatung:
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Mit Mehrheit gg SPD, Linke,
SoLi bei 1 Enthaltung GRÜNE
abgelehnt
2
„The Global Commission on the Economy and Climate" hat Ende 2018 in ihrem
Bericht erneut dazu aufgerufen, dass auch die Städte weltweit ihren Beitrag zur
Vermeidung einer beschleunigten Erwärmung des globalen Klimas verstärken
sollen. Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner letzten Sitzung den Klimanotstand
ausgerufen. Dafür müssen sofortige Anstrengungen unternommen werden.
Erstes Ziel muss sein, den Anteil von Treibhausgasen zu verringern. Darüber
hinaus sollte Bonn als UN Klimastadt eine Vorreiterrolle spielen und sofort
klimaneutral werden. Das ist noch nicht lokal möglich, aber in einer
Gesamtbetrachtung. Das Ziel muss dabei natürlich dennoch sein, jegliche
vermeidbaren Klimagase überhaupt nicht erst freizusetzen (Dämmung,
Strommix, Antriebe bei Fahrzeugen). Ausschlaggebend für die Kompensation
ist die Qualität. Der Nachhaltigste ist die Förderung von Projekten im
Goldstandard (https://klimaohnegrenzen.de/kompensieren/gold-standard),
welche vollwertige Kompensation durch CO2 Bindung (bspw. Aufforstung) mit
sich bringen können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de