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190227-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt: 1911048ST4, FF: Amt 40)

Nummer
190227-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190227 Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt: 1911048)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190227-1 ST
Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS
Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände
des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt:
1911048ST4, FF: Amt 40)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Mit Beschluss vom 06.07.2017 hat der Rat der Stadt Bonn die Verwaltung
beauftragt, die vorliegenden Konzepte für „Sanierung, Modernisierung
sowie Neu- und Umbau der kommunalen schulischen Infrastruktur“
im Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ im vorgegebenen Förderzeitraum
umzusetzen.
Darin ist vorgesehen, einen Teil der Kreditmittel für die notwendigen
Erweiterungsmaßnahmen der OGS-Infrastruktur – insbesondere die Verbesserung der
Mensa- und Essensausgabesituationen an diversen Grundschulstandorten vorzusehen.
Bei Einführung der OGS vor über 10 Jahren war das Land noch von einer OGS-
Versorgungsquote von bis zu 25 % ausgegangen. Die Verwaltung hatte bereits damals
vorausschauend die Möglichkeiten der Mensa/Essensversorgung über das entsprechende
OGS- Investitionsprogramm so umgesetzt, das mindestens bis zu 50 % der Kinder vor Ort
mit einem Mittagessen versorgt werden können. Angesichts der heutigen OGS-
Versorgungsquote von rd. 65 % aller Kinder, Tendenz steigend, ist die weitere
Ausgestaltung der Mensa/Essensausgabesituation allerdings leider vielerorts unzureichend
und letztlich oftmals der „Flaschenhals“, wenn es darum geht, von Eltern (Vereinbarkeit
Familie und Beruf) dringend reklamierte weitere OGS-Plätze - trotz einer ansonsten
multifunktionalen Raumnutzung - tatsächlich einrichten zu können. Die Verwaltung hatte
daher bereits für den Wirtschaftsplan 2013/2014 des Städtischen Gebäudemanagements
für insgesamt 13 OGS-Standorte Planungskosten angemeldet, um diese unzureichende
Situation durch notwendige bauliche Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Bislang
konnten aus finanziellen Gründen lediglich einzelne Maßnahmen angegangen werden. Die
Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, einen Teil der Kreditsumme aus „Gute Schule
2020“ für die Verbesserung dieser OGS-Infrastruktur zu verwenden.
Da diese zur Verfügung stehenden Mittel jedoch erkennbar nicht für alle wünschenswerten
Maßnahmen reichten, ist mit Ratsbeschluss vom 06.07.2017 (s. Drucksachen-Nummer
1613584NV4) eine Auswahl und Verteilung nach den vordringlichen Notwendigkeiten auf
Basis festgelegter standardisierter Kriterien in den jeweiligen Stadtbezirken erfolgt. Für
den Stadtbezirk Beuel wurden hier die GGS Adelheidisschule (Priorität 1), die GGS
Gottfried-Kinkel-Schule (Priorität 2) und die GGS Ennertschule (Priorität 3) genannt.
Die Verwaltung hat bereits mehrfach ihren Willen bekundet, für die Realisierung eines
Erweiterungsbaus an der GGS Ennertschule die in Rede stehende Fläche nutzen zu wollen.
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Beuel in ihrer Sitzung am 05.06.2018
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

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einstimmig u.a. Folgendes beschlossen (s. Drucksachen-Nummer 1811394):
„Das städtische Grundstück gegenüber der Ennertschule, ehemaliger
Kindergarten Pützchensweg in Bonn-Küdinghoven wird für schulische
Zwecke der Ennertschule, insbesondere für die OGS Betreuung, gesichert
und nicht an Dritte veräußert und kann - gemäß Beschluss der BV Beuel
(1711289EB5)- bis auf weiteres als Schulgarten genutzt werden.“
Der Bürgerantrag spiegelt somit sowohl die aktuelle Beschlusslage als auch den
artikulierten Willen der Verwaltung wider.
Erst nach Realisierung der an Priorität 1 eingestuften Maßnahmen wird es jedoch möglich
sein, sukzessive die Essenversorgung der an anderer Stelle stehenden OGS-Standorte –
darunter somit auch an der Ennertschule – zu verbessern. Nur so kann im Sinn einer
gesamtstädtisch gerechten Verteilung in Bonn auch zukünftig OGS als ein Betreuungs-,
Erziehungs- und Bildungsangebot vorgehalten werden, das die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ermöglicht, die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt sowie ein
chancengerechtes Aufwachsen unterstützt.
In diesem Kontext ist auch der Beschluss zum Konzept der Offenen Ganztagsschulen und
Mensen zu sehen (Drucksachennummer 1812996EB5), den der Schulausschuss in seiner
Sitzung am 28.11.2018 bzw. der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2018
getroffen hat.
Danach ist die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt worden, nach welcher Reihenfolge
Investitionen in einen OGS Mensaneubau an Grundschulen getätigt werden können.
Wie bereits dargelegt, existieren auch an anderen Standorten in Bonn entsprechende
Bedarfe. Daher muss - insbesondere auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage sowie
der angespannten Personalsituation beim SGB –hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung
stets auch ein interessengerechter Abgleich mit den Erfordernissen an allen anderen
Schulstandorten erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist somit keine konkrete zeitliche Aussage zur Umsetzung der
grundsätzlich angedachten Maßnahmen an der GGS Ennertschule möglich, zumal dadurch
das Ergebnis des o.g. Prüfauftrags präjudiziert bzw. in Teilen konterkariert werden würde.
Inwieweit zum Zeitpunkt der Umsetzung der geplanten Maßnahme Fördermittel in
Anspruch genommen werden können, ist zu gegebener Zeit zu prüfen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Die Antragstellerinnen und Antragsteller als ehrenamtliche Vertreter der Elterninitiative
Lummerland e.V. werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 2 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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