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190227 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt: 1911048)

Nummer
190227
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
03.07.2023
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 290 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220250 Priorisierung von OGS-Maßnahmen; hier: Sachstand Ennertschule
  2. 190227-2 ST Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt: 1911048ST6, FF: Amt 40)
  3. 190227-4 ST Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt: 1911048)
  4. 190227-1 ST Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt: 1911048ST4, FF: Amt 40)
  5. 190227-3 AA Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt: 1911048AA5)

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Text anzeigen (4.854 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190227
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
21.03.2019
Bürgerantrag : Erweiterungsbau der OGS
Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände
des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg (alt:
1911048)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen:
a) Auf der Fläche des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg, der unmittelbar
gegenüber der Ennertschule in Küdinghoven gelegen ist, einen Erweiterungsbau der
OGS Lummerland für die Schülerinnen und Schüler der Ennertschule zu errichten.
b) Dass die Verwaltung prüfen möge, welche Fördermittel zur Realisierung der Maßnahme zur
Verfügung stehen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Der Verwaltung liegen vier unterstützende Unterschriften vor, die bei Bedarf
eingesehen werden können.
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Beuel 15.05.2019 vertagt 1
Bezirksvertretung Beuel 19.06.2019 vertagt 1
Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt
mit Maßgabe (siehe
EB7)
1Seite 1 von 5
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag vom 19.03.2019 (öffentlich)
2 Bürgerantrag vom 19.03.2019 nicht anonymisiert (nichtöffentlich)
3 EB aus der BV Beuel (öffentlich)Seite 2 von 5
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung
Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen
Kindergartens Pützchensweg (Bezug 1711289)
Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen:
a) Auf der Fläche des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg, der unmittelbar gegenüber der
Ennertschule in Küdinghoven gelegen ist, einen Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die
Schülerinnen und Schüler der Ennertschule zu errichten.
b) Dass die Verwaltung prüfen möge, welche Fördermittel zur Realisierung der Maßnahme zur
Verfügung stehen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind ehrenamtliche Vertreter der Elterninitiative
Lummerland e.V., die die Trägerschaft für OGS und ÜMI an der Ennertschule innehat. In ihrer
Arbeit werden sie immer wieder mit dem Bedarf einer räumlichen Erweiterung der OGS für die
Ennertschule konfrontiert, da die vorhandenen Räumlichkeiten der Ennertschule für diese
Zwecke nicht ausreichen. Bei steigenden Anmeldezahlen können nicht allen Familien die
beantragten OGS/ÜMI Plätze angeboten werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten müssen von
OGS/ÜMI und Schule teilweise parallel genutzt werden, was einen großen logistischen Aufwand
erfordert. Die Kinder müssen z.B. auch etappenweise zu Mittag essen, da die Räumlichkeiten
der Mensa nicht ausreichen.
Nachdem die der Ennertschule gegenüberliegende Fläche des ehemaligen städtischen
Kindergartens Pützchensweg im Rahmen einer Zwischennutzung seit 2017 als Nutzgarten
genutzt wird, soll die für den Gemeinbedarf vorgesehene Fläche als Erweiterungsbau der OGS
Lummerland genutzt werden. Dies greift den Hinweis der Verwaltung aus der Stellungnahme
1711289ST4 vom 29.05.2017 auf, wonach „Flächen für den Gemeinbedarf […] aufgrund des
hohen Bedarfes an Betreuungsplätzen für Kinder im Regelfall nicht aufgegeben werden [können]
(…)“.
Die mit der Zwischennutzung als Nutzgarten freigehaltene Fläche bietet eine ausgezeichnete
Möglichkeit, in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Ennertschule eine notwendige und sinnvolle
Erweiterung zu realisieren. Sie befindet sich zwischen der Sporthalle (Ennerthalle) und dem
Schulgelände. Damit ist die Fläche sehr gut an das bestehende Gelände der Schule angebunden
und für die Schülerinnen und Schüler problemlos zu erreichen.
Anlage: Lageplan
Bonn, den 19.03.2019
Vornamen, Namen, UnterschriftenSeite 3 von 5
Anlage zum Bürgerantrag
(Lageplan Ennertschule und Fläche des ehem. Kindergartens Pützchensweg mittels Pfeil
gekennzeichnet)
Quelle: stadtplan.bonn.deSeite 4 von 5
Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
BezVst Beuel Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1911048EB7
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
27.09.2019
Betreff
Bürgerantrag: Erweiterungsbau der OGS Lummerland für die Ennertschule
auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens Pützchensweg
Gremium Sitzung Ergebnis *
Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt
mit Maßgabe
Beschluss
Die Bezirksvertretung Beuel hat den Bürgerantrag: „Erweiterungsbau der
OGS Lummerland für die Ennertschule auf dem Gelände des ehemaligen
Kindergartens Pützchensweg“ mit der Maßgabe vertagt, dass die
Verwaltung bis zur nächsten Sitzung prüft, ob für diese und auch für
andere Beueler Schulen im Rahmen des OGS-Ausbaus eine Interimslösung
durch Container möglich wäre und wie schnell diese Variante umgesetzt
werden könnte.
- - -
Der Antragssteller erhält einen entsprechenden Bescheid.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de