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190226-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857ST4, FF: Amt 63)

Nummer
190226-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190226 Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190226-1 ST
Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan
Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt:
1911857ST4, FF: Amt 63)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Am 15.12.2017 hat der Petent einen Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes mit einer
Höhe von 1,80 m zur Einfriedung seines Grundstückes Kapitelshof 62 eingereicht.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8124-20
vom 03.03.1989. Nach dessen textlichen Festsetzungen (Ziffer II 3. A) sind Einfriedungen
entlang öffentlicher und privater Verkehrsfläche lediglich in einer Höhe von 1,20 m
zulässig. Der Bauantrag wurde daher abgelehnt. Gegen diesen Bescheid wurde Klage
erhoben. Das Klageverfahren ist derzeit noch anhängig. Eine Terminierung ist noch nicht
erfolgt.
Die Zaunanlage ist jedoch bereits errichtet worden. In der Umgebung befindet sich
lediglich auf dem Nachbargrundstück, Kapitelshof 60, eine ähnlich hohe Einfriedung. In
diesem Fall ist das entsprechende Verwaltungsverfahren bereits eingeleitet. Weitere, den
Festsetzungen des Bebauungsplanes 8124-20 widersprechende Zäune sind nicht
vorhanden.
Die vom Petenten beantragte Änderung des zuvor genannten Bebauungsplanes wird von
der Verwaltung nicht befürwortet. Zur Schaffung und Erhaltung eines einheitlichen
Straßenbildes ist aus städtebaulicher Sicht die beantragte Erhöhung von Zaunanlagen auf
1,80 m nicht gewünscht.
Dies begründet sich unter anderem aus kriminalpräventiver Sicht. Durch niedrigere Zäune
ist eine bessere Übersicht über das Grundstück gegeben und ermöglicht insbesondere der
Nachbarschaft auf evtl. Einbrecher aufmerksam zu werden. Zudem werden hierdurch
offen gestaltete Straßenbereiche in der kompakten Siedlung beibehalten.
Bei einer Erhöhung der Einfriedungshöhe würden Straßenfluchten mit starken Grenzen
zwischen den Straßenbereichen und angrenzenden Nutzungen entstehen, die
städtebaulich nicht vertretbar sind.
Die festgesetzte Einfriedungshöhe von 1,20 m wird weiterhin städtebaulich befürwortet,
um das offene städtebauliche Gefüge zu erhalten.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Beuel nehmen Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und regen an, den Antragsteller über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe zu informieren.
Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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