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190222 · Beschlussvorlage

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6721-1 "Kreuzherrenstraße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich Flur 71, Flurstücke 317 und 318 (alt: 1912357, FF: Amt 61)

Nummer
190222
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190222-1 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6721-1 "Kreuzherrenstraße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich Flur 71, Flurstücke 317 und 318 (alt: 1912357, FF: Amt 61) Antrag zur Vorlage 190222

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Beschlussvorlage
öffentlich
190222
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6721-1 "Kreuzherrenstraße"
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich Flur 71,
Flurstücke 317 und 318 (alt: 1912357, FF: Amt 61)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.6721-1
„Kreuzherrenstraße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich, Flur 71,
Flurstücke 317 und 318 ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke erfolgt in
einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind
öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit wird eine Bürgerinformationsveranstaltung
durchgeführt.
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
11.09.2019 Mehrheit gegen BBB 4
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Mehrheit gg BBB bei 1
Anth. AfB mit
Protokollnotiz
9
Planungsanlass
Am 01.03.2017 traf der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
nach vorangegangener Beratung in der Bezirksvertretung Beuel (Sitzung am
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 12

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25.01.2017) den Zielbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7921-2
(DS-Nr. 1612011) für ein Grundstück im Stadtteil Beuel, Ortsteil Beuel
Limperich mit der Zielsetzung, zwei Mehrfamilienhäuser auf diesem Grundstück
zu errichten. Dem Beschluss ging eine langjährige Diskussion um das
Bauprojekt voraus, die mit einer durch den Vorhabenträger im Jahr 2014
gestellten Bauvoranfrage gestartet wurde. Im Ergebnis konnte diese nicht
positiv beschieden werden, da eine Befreiung von mehreren Festsetzungen
des gültigen Bebauungsplans nicht möglich war. Die Aufstellung des
Bebauungsplans erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6721-1.
Plangebiet
Das Plangebiet besteht ausschließlich aus den zwei Flurstücken 317 und 318
in der Gemarkung Beuel, Flur 71. Auf dem Flurstück 318 ist ein aus sechs
Garagen bestehender Garagenkomplex vorhanden. Das Flurstück 317 ist
unbebaut und mit mehreren Bäumen, die teilweise der Baumschutzsatzung der
Stadt Bonn unterliegen, bewachsen. Ferner zeigen sich Relikte eines
Spielplatzes. Sowohl die Garagen als auch der Spielplatz sind Bestandteil der
damaligen Baugenehmigung und damit als bauordnungsrechtlich notwendig
anzusehen. In der vorliegenden Planung wird ein Ersatz der 6 Garagen im
Bestand sowie die Neuplanung des Spielplatzes vorgesehen.
Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 1.380 m² große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Beuel Ortsteil Limperich
an der nordwestlichen Seite der Kreuzherrenstraße zwischen Rudolf-Hahn-Str.
und Elsa-Brändström-Straße.
Vorhandene Strukturen
Das nähere Umfeld des Plangebietes ist durch Wohnbebauungen geprägt, die
sich durch zumeist zweigeschossige Mehrfamilienhäuser in lockerer Anordnung
darstellen. Südlich der Kreuzherrenstraße weitet sich die Wohnbebauung
teilweise auf drei Geschosse aus. Im Nordwesten erstreckt sich der Komplex
des Kardinal-Frings-Gymnasiums, westlich der Elsa-Brändström-Straße etwa
150 m vom Plangrundstück entfernt befinden sich die weitreichenden
Grünzonen der rechtsrheinischen Rheinaue.
Planungsvorgaben
Flächennutzungsplan (FNP)
Der FNP der Stadt Bonn stellt im Bereich des Plangebietes eine
Wohnbaufläche dar. Der vorhabenbezogene B-Plan kann daher als aus den
Darstellungen des FNPs entwickelt angesehen werden.
Bestehendes PlanungsrechtSeite 2 von 12

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Bebauungsplan
Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen B-Plans 7921-2, der ein
reines Wohngebiet in II-geschossiger offener Bauweise ausweist. Ferner setzt
der Bebauungsplan eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 fest. Die
vorgelegte Planung liegt vollständig außerhalb der festgesetzten überbaubaren
Fläche. Aus diesem Grunde ist eine Änderung des Bebauungsplans
erforderlich.
Verfahren
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden
Siedlungsgefüges. Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans soll von den Regelungen des § 13a BauGB zur
Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung Gebrauch gemacht
werden. Das bedeutet, dass gem. § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3
BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Bau GB und der Erstellung
eines Umweltberichtes abgesehen werden kann und Eingriffe, die aufgrund der
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, nicht auszugleichen sind.
Auch wenn die gesetzlichen Möglichkeiten gegeben wären, auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, soll diese
durchgeführt werden.
Städtebauliche Planungen
Ziel der städtebaulichen Planung ist es, in einem infrastrukturell vollständig
entwickelten Siedlungsraum auf einem unbebauten bzw. untergenutzten
Grundstück zusätzliche Wohnflächen zu entwickeln. Die geplanten
zweigeschossigen Mehrfamilienhäuser bieten Raum für etwa 11
Wohneinheiten. Für die Neubebauung des Grundstücks wird ein Konzept zur
Diskussion gestellt, das sich im Hinblick auf städtebauliche Dichte,
Gebäudehöhen und Gebäudetypus an die im Umfeld vorhandenen Strukturen
anlehnt.
Dabei wurden die Aspekte
Weitgehende Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft,
Weitest gehende Orientierung der Garten- und Freiflächen
nach Süden und Südwesten
Konzentration des ruhenden Verkehrs unterhalb der
Erdoberfläche
in den Vordergrund gestellt.
Bezüglich der Vorgaben des Bonner Baulandmodells gelten die Regelungen
der Planungsvereinbarung vom 22.08.2017. Nach dieser ist festgelegt, dass beiSeite 3 von 12

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der Schaffung neuen Planungsrechts im Wohnungsbau mit 12-24
Wohneinheiten eine Quote von mindestens 20% für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau gilt. Die Folgekosten sozialer und technischer Infrastruktur und
weitere Kosten, die durch das Vorhaben ausgelöst werden, müssen nicht
übernommen werden. Aufgrund der vorgesehenen 11 Wohneinheiten greift das
Baulandmodell bei der vorgesehenen Planung nicht. Um sicherzustellen, dass
im weiteren Verfahren keine Überschreitung der bisher geplanten 11
Wohneinheiten und damit eine Umgehung des Baulandmodells erfolgt, ist
beabsichtigt, die Zahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan wie im Konzept
dargestellt auf 5 bzw. 6 je Gebäude festzusetzen.
Bebauungskonzept
Das Konzept sieht die Errichtung von 2 zweigeschossigen Gebäuden vor, die
an die Stelle des vorhandenen Garagenhofs und Teile der Grünfläche treten.
Die Erschließung erfolgt unmittelbar von der Kreuzherrenstraße. Die
Gebäudekörper werden in Nord-Süd-Richtung platziert, so dass die
Freibereiche nach Westen ausgerichtet sind. Die Hauseingänge befinden sich
auf der Gebäudeostseite und sind über einen Fußweg zu erreichen. Neben
dem Fußweg ist die Tiefgaragenzufahrt grenzständig zum Nachbarn
angeordnet. Entsprechend der Vorgaben der umgebenden Bebauung sollen die
Dachgeschosse mit jeweils einem Satteldach ausgestattet werden. Auf eine
Vollunterkellerung wird zum Schutz der bestehenden Bäume verzichtet.
Gemäß Ratsbeschluss vom 22.10.2015 (DS-Nr. 1512547) ist bei Neubauten
der KfW-Effizienzhaus 55 Standard bezogen auf die Anforderungen der ENEV
ab dem 01.01.2016 einzuhalten und in Kauf- und Durchführungsverträgen
festzuschreiben. Ferner ist bei der Aufstellung von B-Plänen für Flachdächer
und flach geneigte Dächer (<15°) von Gebäuden mit Dachfläche > 200 m²
Dachbegrünung festzusetzen, sofern keine gestalterischen oder funktionalen
Gründe entgegenstehen. Alternativ sind solarenergetische Anlagen flächenhaft
zu installieren. Im vorliegenden Fall kommt eine Dachbegrünung nicht zum
Einsatz, da die Satteldächer eine Neigung von ca. 33 Grad aufweisen und
somit die Voraussetzungen für eine Dachbegrünung nicht erfüllt sind. Aufgrund
der Stellung der Gebäude mit der Ausrichtung der Dächer nach Südwesten
sind die Bedingungen für solarenergetische Anlagen günstig. Diese sollen
entsprechend geschaffen werden.
Nutzungskonzept
Die städtebauliche Entwicklung des bisherigen durch einen Garagenhof sowie
durch eine unbebaute Freifläche genutzten Bereichs bietet die Chance, der
bestehenden hohen Nachfrage nach Wohnungen in der Bundesstadt Bonn
durch die Errichtung von 11 zusätzlichen Wohneinheiten zu entsprechen. Bei
der Platzierung der Gebäudekörper wird der Baumbestand so weit wie möglich
berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der
Bäume vorgenommen. Ebenso werden für die Bewohner Freiräume zum
Aufenthalt und zur Erholung vorgesehen.
Die auf dem Flurstück 317 befindlichen Relikte eines ehemaligen, privaten
Spielplatzes werden berücksichtigt, indem der Neubebauung ein
objektbezogener Spielplatz zugeordnet wird. Der neue private Spielplatz hatSeite 4 von 12

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eine Größe von mindestens 75 m² und bietet durch seine Platzierung einen
Zugang sowohl für die in der Neubebauung lebenden Kinder als auch für die
Kinder aus der Nachbarschaft. Die Zugänglichkeit für die Nachbarschaft wird
durch Fußwegeverbindungen gesichert. Diese sind im weiteren Verfahren
durch Festlegungen im Bebauungsplan zu definieren. Der Erhalt von
wesentlichen vorhandenen Bäumen sichert eine wirksame Beschattung und
schützt vor schädlicher Sonneneinstrahlung in den heißen Sommermonaten.
Verkehrserschließung, Ruhender Verkehr
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt direkt von der Kreuzherrenstraße
aus. Die beiden Gebäude sind durch einen auf der Ostseite des Komplexes
vorbeiführenden 2 m breiten Fußweg erreichbar.
Der ruhende Verkehr wird in einer zentralen Tiefgarage, die unmittelbar an die
Kreuzherrenstraße anbindet, untergebracht. Zusätzlich zu den 10
vorgesehenen Einstellplätzen der neu geplanten Wohnbebauung werden
weitere 6 Stellplätze für die entfallenden Garagen in der Tiefgarage gesichert.
Auf dem Grundstück werden überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten für die
Bewohner eingeplant, zusätzlich werden weitere Abstellmöglichkeiten in der
Tiefgarage vorgesehen. Für die weitere Planung gilt die Richtzahl 1
Fahrradstellplatz je 30m² Wohnfläche vorzusehen.
Technische Erschließung
Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung sind im Umfeld des
Plangebietes vorhanden und können genutzt werden.
Freiraumkonzept
Das zukünftige Quartier soll seinen Bewohnern eine hohe Aufenthaltsqualität
bieten. Zu diesem Zweck werden sämtliche Freiflächen begrünt. Die Tiefgarage
wird vollständig mit einem mindestens 0,8 m dicken Substrataufbau überdeckt,
so dass günstige Voraussetzungen für das Anwachsen von Hecken,
Sträuchern und kleineren Bäumen gegeben sind. Ferner werden die
vorhandenen Bäume so weit wie möglich erhalten. Ihr Erhaltungszustand wird
fachlich bewertet und gegebenenfalls durch Pflegemaßnahmen gefördert.
Durch diese Maßnahmen lassen sich Verbesserungen der kleinklimatischen
Verhältnisse im Quartier erzielen.
Auswirkungen der Planung
Schutzgut Mensch
Durch die Bebauung finden keine Beeinträchtigungen der Belichtung und
Besonnung in der näheren Umgebung statt. Ebenso wird kein Verlust von
Erholungsraum für die Öffentlichkeit bewirkt. Das Plangebiet war bisher als
Privatgelände genutzt und nicht für die Allgemeinheit zugänglich. DerSeite 5 von 12

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andeutungsweise erkennbare Kinderspielplatz hat in den zurückliegenden
Jahren keine Bedeutung für Aufenthalt und Spiel gehabt. Im Zuge der
Neubebauung wird ein neuer privater Spielplatz eingerichtet.
Das Plangebiet ist durch Lärmemissionen durch Straße (Landgrabenweg) und
Schiene (rechtsrheinische Strecke Köln-Niederlahnstein der Deutschen Bahn
AG) vorbelastet.
Die Schienenverkehrslärmbelastung beträgt 60 bis 65 dB(A) im Tagesmittelwert
und 55 bis 60 nachts und erfordert insofern gebäudeseitigen Lärmschutz.
Durch die Neubebauung und durch die Konzentration des ruhenden Verkehrs
in der Tiefgarage wird sich die heutige aufgrund der Nutzung des
Garagenhofes gegebene Lärmsituation verbessern. Dennoch wird die
Lärmsituation im weiteren Verfahren gutachterlich zu untersuchen sein.
Schutzgut Boden
Aufgrund der langjährigen Nutzung als Garagenhof mit sechs Garagen auf dem
südlichen Grundstücksteil (Flurstück 318) ist das Plangebiet teilversiegelt. Die
übrige nördliche Teilfläche (Flurstück 317) ist unversiegelt. Durch die
Neubebauung wird der hier lagernde Boden, eine Parabraunerde, zerstört
werden. Dieser Bodentyp ist als schutzwürdig klassifiziert. Seine Überbauung
im Rahmen einer Maßnahme der Innenentwicklung wird durch den dringenden
Bedarf an Wohnraum in Bonn gerechtfertigt.
Schutzgut Wasser
Da das Grundstück vor dem Stichtag 1.Januar 1990 bereits bebaut war,
besteht keine Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser gemäß § 44
Abs.1 des Wassergesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz - LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs.2 des Gesetzes zur
Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) ortsnah zu versickern, verrieseln oder
direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige
öffentlich-rechtliche Vorschriften oder Belange der Wasserwirtschaft
entgegenstehen. Wegen der weitgehenden Unterbauung des Grundstücks mit
Tiefgaragen und Kellergeschossen ist eine Versickerung des
Niederschlagswassers kaum möglich. Das anfallende Niederschlagswasser
wird daher über die vorhandene Kanalisation abgeleitet. Das Plangebiet liegt
nicht in einem von Hochwasser gefährdeten Bereich.
Schutzgut Klima / Luft
Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht
tritt mit 4,5-5 K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der
Bonner Freiflächen ein mäßiger Wärmeinseleffekt auf. Vor dem Hintergrund derSeite 6 von 12

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stadtklimatischen Situation im Planungsraum und der vorgesehenen
Wohnnutzung ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort
am Tag und in der Nacht, auch im Hinblick auf den Trend zur weiteren
Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten relevant
und zu berücksichtigen.
Ab einer Größe von 200m² müssen Flachdächer sowie flach geneigte Dächer
(bis 15°) mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden (Ratsbeschluss vom
08.09.2010: „Dachbegrünung in Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064). Aufgrund
der vorgesehenen Ausführung als Satteldach (33°Neigung) kann keine
Dachbegrünung festgesetzt werden. Empfohlen wird neben der vorgesehenen
Tiefgaragenbegrünung die Begrünung geeigneter Fassadenflächen. Bezogen
auf den Freiraum sollte Wert auf verschattende Elemente (nach Möglichkeit
Erhalt der vorhandenen Bäume) insbesondere im Bereich der Spielfläche sowie
auf einen geringen Versiegelungsgrad (Ausführung von Fußwegen und
Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Materialien) gelegt werden, um tagsüber
Aufenthaltsmöglichkeiten mit hohem Klimakomfort zu schaffen sowie die
Entstehung von Kaltluft in der Nacht zu begünstigen.
Vereinbarungen zur Energieversorgung und zum Energieeffizienzstandard
werden im städtebaulichen Vertrag verankert. Gemäß dem
Hauptausschussbeschluss vom 14.11.1995 ist ein Energiekonzept auf der
Grundlage einer vergleichenden Variantenbetrachtung unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit, der CO2-Emissionen, sowie dem Einsatz erneuerbarer
Energien zu erstellen. Der Ratsbeschluss „Energieeffizienz im Neubau“ vom
22.10.2015 schreibt bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen,
städtebaulichen Verträgen, Entwicklungsmaßnahmen und dem Verkauf
städtischer Grundstücke den Standard des KfW-Efizienzhauses55EnEV2014 fest.
Geeignete Dächer sind mindestens für eine mögliche Nachrüstung von
Photovoltaikanlagen vorzurichten.
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Eine artenschutzrechtliche Untersuchung (ASP 1) hat ergeben, dass durch die
geplanten Baumaßnahmen im Plangebiet bei europäisch geschützten Arten die
Zugriffsverbote des § 44 Abs.1 BNatSchG ausgelöst werden können:
- Eine Nutzung der beiden Flurstücke durch Brutvögel und die
Nutzung von Baumhöhlen auf dem Flurstück 317 durch
Fledermäuse kann nicht ausgeschlossen werden. Die Bauarbeiten
und die geplanten Fällungen könnten zu Verletzungen oder
Tötungen planungsrelevanter Arten führen (Verbotstatbestand
gem. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG).
- Eine negative Auswirkung auf den Erhaltungszustand von
planungsrelevanten Arten, durch die bei den Bauarbeiten und
Fällarbeiten entstehenden Störungen, ist möglich
(Verbotstatbestand gem. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG).Seite 7 von 12

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- Der Baumbestand des Flurstücks 317 weist mehrere geeignete
Höhlenbäume für Fledermäuse und Brutvögel auf. Die geplanten
Fällungen können zum Verlust von Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten führen (Verbotstatbestand gem. § 44 (1) Nr. 3
BNatSchG).
Aufgrund der nicht auszuschließenden artenschutzrechtlichen Konflikte ist für
die betreffenden Arten eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände durch
eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art-Analyse (ASP Stufe II)
erforderlich. Die Ergebnisse der ASP und ggf. artenschutzrechtlich notwendige
Maßnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Im Plangebiet wurden 17 Bäume erfasst, wovon 15 Bäume gemäß der
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützt sind.
Eine im Jahr 2018 durchgeführte Bewertung des Baumbestandes ergab, dass
eine aus Bäumen bestehende Feldahorngruppe sich aufgrund von Vorschäden,
Engstand und hieraus entstandenen Fehlentwicklungen der Kronen in einem
lediglich ausreichenden bis mangelhaften Allgemeinzustand befindet. Die
Entfernung dieser Bäume zugunsten weiterentwicklungsfähiger Bäume wird
empfohlen.
Der verbleibende Bestand ist von Art und Alter her als robust und
anpassungsfähig zu bewerten. Eine entsprechende Regeneration und
Neubildung von evtl. im Rahmen der Baumaßnahme betroffenem Wurzelwerk
ist bei diesen noch relativ jungen und vitalen Bäumen zu erwarten.
Zudem wird durch Verzicht auf eine Unterkellerung eines Teils des nördlichen
Baukörpers und durch Wahl von Punktfundamenten anstelle von
Streifenfundamenten für diesen Gebäudeteil auf die Empfindlichkeit des
Wurzelsystems Rücksicht genommen.
Bei der Anwendung von entsprechenden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen
und einer erfolgten Anpassung des Baukörpers bietet die vorliegende
Bauplanung aus baumbiologischer Sicht ausreichende Möglichkeiten für die
mittelfristige Erhaltung des Baumbestandes.
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
Eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist durch die
Neubebauung nicht zu befürchten. Das geplante Vorhaben wird durch die
Gebäude der näheren Umgebung, die sich in vergleichbarer Größenordnung
darstellen, flankiert.
Das Vorhaben schließt eine Baulücke entlang der Kreuzherrenstraße, die
bisher durch einen Garagenhof genutzt wurde. Dieser Garagenhof liegt
gegenüber der umgebenden Bebauung und der vorgelagerten Straßenfläche
etwa 1 m tiefer. Durch die Bebauung wird keine Fernwirkung erzeugt, da dieSeite 8 von 12

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Bauhöhen sich dem Gebäudebestand der Nachbarschaft anpassen. Negative
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind nicht zu erwarten.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Durch das Vorhaben werden keine Kultur- und Sachgüter betroffen.
Starkregenereignisse (Klimawandel)
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten
Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse
aus den hierdurch entstandenen Schäden sind in der Bauleitplanung und bei
der Objektplanung für neue Bauvorhaben, aber auch in der Betrachtung des
Bestandes zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des §
1a Absatz 5 Baugesetzbuch (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel).
Überflutungen infolge von Starkregenereignissen können folgende Ursachen
haben:
Hochwasser in einem Gewässer,
Überlastung der Kanalisation,
Sturzfluten, die sich aufgrund massiver Niederschläge auf der
Geländeoberfläche bilden.
Bei der Planung ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen
entstehen. Es sind Notwasserwege aufzuzeigen, in denen das Wasser auf der
Geländeoberfläche gefahrlos abgeleitet werden kann. Gefährdungen
bestehender Baukörper durch das geplante Bauvorhaben sind unbedingt zu
verhindern. Das städtische Kanalnetz ist für die Ableitung der Abflüsse bei
Starkregenereignissen ungeeignet. Kritische Infrastrukturelemente wie
beispielsweise Mischverkehrsflächen ohne Bordsteine sind nach Möglichkeit zu
vermeiden.
Hierzu ist eine erweiterte Überflutungsbetrachtung entsprechend den
Anforderungen des Tiefbauamtes der Stadt Bonn durch einen geeigneten
Fachplaner durchführen zu lassen und dem Tiefbauamt zur Prüfung
vorzulegen.
Neben diesen Überlegungen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen.
Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses, aber auch
der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Diese sind bereits bei den
Planungen für Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Typische Schwachpunkte wie
ebenerdige Eingänge und Terrassen,
befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus,
Einfahrten mit Gefälle zum Haus,
Souterrainwohnungen,Seite 9 von 12

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tiefliegende Einfahrten
sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
Anlage/n
1 Bebauungsplan Kreuzherrenstraße Übersichtsplan (öffentlich)Seite 10 von 12

Bundesstadt Bonn
Übersichtsplan zur vorgesehenen Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 7921 - 2, Kreuzherrenstrasse
Stadtbezirk Beuel
Ortsteil Limperich
Amt 61-2Seite 11 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 02:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de