190217 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Bauvorhaben Lindershausweg 14 (alt: 1912527)
Kerndaten
- Nummer
- 190217
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190217 Bürgerantrag : Bauvorhaben Lindershausweg 14 (alt: 1912527) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren für ein Bauvorhaben im Lindershausweg 14. Einzelheiten zur Begründung und zu den Antragsinhalten ergeben sich aus beigefügtem Online-Bürgerantrag. Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt 1 Anlage/n 1 Bürgerantrag: Bauvorhaben Lindershausweg 14 (öffentlich) 2 Bürgerantrag: Bauvorhaben Lindershausweg 14 (nichtöffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 21.08.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bauvorhaben Lindershausweg 14 Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 5N3c4Hdb 21.08.19 20:34Seite 2 von 4 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, im Lindershausweg 14 in Bonn-Holzlar soll aktuell auf einem Grundstück, auf dem bisher nur ein Haus stand, dieses kernsaniert und drei weitere zusammenhängende Häuser (Hausgruppe) errichtet werden. Meine Frau und ich sind Besitzer des Hauses im Lindershausweg mit direktem Blick auf die aktuelle und künftige Baustelle, die direkter an ein Landschaftsschutzgebiet grenzt. Der aktuell gültige Bebauungsplan (8323-19) sieht in den Festsetzungen für diesen Bereich Wohngebäude mit max. 2 Wohneinheiten vor. Es sind max. zwei Etagen zulässig, Drempel und Dachaufbauten sind unzulässig. Dadurch das Drempel und Dachaufbauten für unzulässig erklärt wurden (wahrscheinlich um den Blick auf das dahinter befindliche Landschaftsschutzgebiet nicht zu sehr zu beeinträchtigen), hat sich der Bauherr für eine Staffelgeschoss entschieden, dass im Ergebnis zu einer wesentlich massiveren Beeinträchtigung führt als eine Drempel oder Dachaufbau. Aus dem aktuell bestehenden Einfamilienwohnhaus soll nunmehr ein Dreiparteienhaus entstehen. Der Erwerber des Grundstückt und Antragsteller der Baugenehmigung (eine GmbH) behauptet, dass Haus wäre „bereits seit Jahrzehnten als Dreiparteienhaus genutzt“ worden. Dies reicht für das Bauordnungsamt offensichtlich aus, um künftig eine Dreiparteienhaus zuzulassen. Aus meiner Sicht stellt die offensichtlich nunmehr (unter aufschiebenden Bedingungen) erteilte Baugenehmigung ein Rechtsbruch dar, da hier gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen wird. Das Haus ist in den Jahrzehnten vor dem Verkauf von den ehemaligen Eigentümern, bewohnt worden. Diese hatten zwar in den letzten Jahren einen Mieter im Keller und einen häuslichen Pfleger der ebenfalls im Haus wohnte, dass aber diese Haus „seit Jahrzehnten als Dreiparteienhaus genutzt wurde“ ist unwahr und dürfte aufgrund von Meldebescheinigung durchaus nachvollziehbar sein. Im Ergebnis kann auch die vorherige Nutzung dahinstehen, da es nunmehr um die künftige Nutzung geht. Diese hat dem aktuell geltenden Recht zu entsprechen. Gem. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes kann ein Vorhaben nach § 30 BauGB Abs. 1–3 nur zulässig sein, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht (vgl. BVerwG Beschl. v. 4.3.1997 – 4 B 233/96, BauR 1997, 611; Urt. v. 7.5.2001 – 6 C 18/00, NVwZ 2001, 1046 (Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, 13. Aufl. 2016, BauGB § 30 Rn. 1+12). Hier wird aber eine Nutzung festgelegt, die nicht nur der Festsetzung des Bebauungsplanes widerspricht, sondern auch jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt. Schon aus einem rein demokratischen Verständnis heraus ergibt sich aus meiner Sicht, dass die Exekutive die Legislative nicht eigenständig konterkarieren kann. Weiterhin wurde für das Bauvorhaben ein sog. Befreiungsbescheid erteilt. Dieser setzt u.a. voraus, dass Abweichungen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind (§ 31 Abs. 2 BauGB). Unabhängig davon, dass meines Wissens nach in diesem Verfahren eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist, hatten wir mehrfach zumindest um Anhörung gebeten. Für uns als Nachbarn gibt es keinerlei Hinweise, warum alle geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein sollten. Die Abwägungsgründe der Verwaltung sind weder bekannt noch ersichtlich. Als wir unser haus gebaut haben, gab es Vor-ort Termine mit den Nachbarn um die Interessen darzulegen und auszutauschen, warum in diesem Fall nicht? Die gesamte Umgebung besteht aus Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften. Bisher war eine 1 ½ oder max. 2-geschossige Bauweise vorgesehen. Keines der Häuser im Geltungsbereich des Bebauungsplans hatte bisher ein Staffelgeschoss („Nicht-Vollgeschoss“) das faktisch zumindest optisch ein drittes Geschoss darstellt. Zusätzlich erstaunt mich, dass (angeblich) eine Baugenehmigung mit aufschiebenden Bedingungen erteilt wurde. Als ehemaliger Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung weiß ich, dass solche Fälle äußerst selten vorkommen, warum also genau bei diesem Vorhaben, wo offensichtlich doch noch viele Dinge nicht abschließend geklärt sind? Nicht nur für sie Rat dürfte es interessant sein zu wissen, wieviel Prozent der Baugenehmigungen mit aufschiebenden Bedingungen (also vor dem Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen erteilt) werden. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Insofern wäre ich für eine Überprüfung und Rückmeldung dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen Seite 3 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de