190208 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Wiedereinführung der ursprünglichen Streckenführung der Buslinie 550 durch Schwarzrheindorf und Beuel (alt: 1912728)
Kerndaten
- Nummer
- 190208
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190208 Bürgerantrag : Wiedereinführung der ursprünglichen Streckenführung der Buslinie 550 durch Schwarzrheindorf und Beuel (alt: 1912728) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Wiedereinführung der ursprünglichen Streckenführung der Buslinie 550 durch Schwarzrheindorf und Beuel. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Online-Bürgerantrag. Anlage/n 1 Buslinie 550 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Buslinie 550 Bürgerantrag 2 (nichtöffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 10.09.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Wiedereinführung der ursprünglichen Streckenführung der Buslinie 550 durch Schwarzrheindorf und Beuel Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 7RHZLUpf 10.09.19 16:17Seite 2 von 3 Ihr Antrag „Wiedereinführung der ursprünglichen Streckenführung der Buslinie 550 durch Schwarzrheindorf und Beuel“ Begründung: Viele Schulkinder, Pendler und ältere Menschen aus den rheinnahen Gebieten in Niederkassel-Rheidt, Niederkassel-Mondorf sowie Schwarzrheindorf nutzten die Linie 550, um mit dieser in das Zentrum von Bonn- Beuel, z. B. zum Konrad-Adenauer-Platz, zu gelangen. Diese Fahrten sind beispielsweise notwendig, um zur nächstgelegenen gemischtgeschlechtlichen konfessionellen Schule, dem Kardinal-Frings-Gymnasium, zu gelangen, Arztbesuche zu erledigen oder die Arbeitsstätte zu erreichen. Eine Streckenführung der Linie 550 über die Nordbrücke und die Bonner Nordstadt macht diese Fahrten unmöglich. Die Umstiegshaltestellen zur SB55 sind in beiden Richtungen nicht geeignet. Die Umstiegsmöglichkeit Richtung Bonn in Mondorf, Haltestelle Provinzialstraße (Haltestelle Netto Markt), ist ungeeignet, da hier zu wenig Platz zur Verfügung steht. Die Umstiegsmöglichkeit in Richtung Niederkassel, Haltestelle Siegaue, ist Kindern und älteren Menschen nicht zuzumuten. Der Platz ist hier nicht ausreichend und die Lage der Haltestelle ist zu gefährlich, da es dort weder ein Schutzhäuschen gibt und der Bürgersteig nicht breit genug ist, um vielen Menschen ein sicheres Umsteigen zu ermöglichen. Gerade laufen gesellschaftlich und politisch große Bemühungen, im Rahmen des Klimaschutzes und zur Verbesserung der Luftqualität in Bonn, die Möglichkeiten des Personennahverkehres auszubauen und mehr Menschen dazu zu bewegen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und das eigene Auto stehen zu lassen. Die geplante Streckenänderung wird jedoch dazu führen, dass den oben genannten Personengruppen die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Bonn-Beuel deutlich erschwert wird. Beispielsweise ist der Bus der Linie SB55 ist zu den morgendlichen Zeiten (7:04, Abfahrt Mondorf Provinzialstraße) dermaßen überfüllt, dass die Kinder nicht mehr in den Bus einsteigen können. Auch Kinder, die bereits in Rheidt zusteigen möchten, kommen schon nicht mehr in den Bus hinein. Dies führt natürlich auch dazu, dass die Fahrgäste, die in Schwarzrheindorf zusteigen möchten, dies nicht mehr können. Der nachfolgende Bus ist zu spät, um rechtzeitig zur Schule zu kommen. Der frühere Bus um 6:54 Uhr ist sicherlich für Schulkinder, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten, nicht empfehlenswert. Dies alles wird zu einer Zunahme des Autoverkehrs in Bonn, insbesondere nach und durch Bonn-Beuel, führen, wodurch auch die bereits sehr angespannte Parkplatzsituation weiter verschärft wird. Insbesondere auch die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte wird vermutlich erschwert werden. Hinzu wird dies zu einer steigenden Lärmbelästigung für die Anwohner sowie zu einer erhöhten Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer durch die zu erwartende Steigerung des Autoverkehrs führen. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de