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190207 · Mitteilungsvorlage

Sachstand Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens (alt: 1912758)

Nummer
190207
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190207
Sachstand Pflege und Sanierung des Steiner
Häuschens (alt: 1912758)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Hinsichtlich der Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens haben zwischenzeitlich
Gesprächstermine sowie Ortstermine stattgefunden.
Der Landschaftsverband Rheinland wurde beratend in die Angelegenheit einbezogen.
Im Folgenden wird über den Stand der Angelegenheit berichtet:
Grundsätzliches
Lage des Steiner Häuschens
sh. Anlage 1
Bedeutung der Burganlage bzw. des Steiner Häuschens
Die Burganlage lag wahrscheinlich an einer landschaftlich sehr exponierten Stelle, was sich
heute nur noch erahnen lässt.
Im Rahmen der Ausgrabungen wurden Fundstücke aus karolingischer Zeit gefunden, welche
sehr selten sind. Unter anderem wurde Pingsdorfer Keramik aus dem 12 Jahrhundert
gefunden.
Auch ist der Erhaltungszustand des Bodendenkmals in dieser Qualität sehr selten. Nach der
Zerstörung im Jahr 1217 durch einen Blitzschlag und eine Feuersbrunst ist das Bodendenkmal
nahezu unberührt. Insbesondere sind die Brandschichten wie auch die Schichten aus
karolingischer Zeit vollständig erhalten.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 9

Seite 2
Die Burganlage bzw. das Steiner Häuschen als Bodendenkmal
Bei der Burganlage bzw. dem Steiner Häuschen handelt es sich um ein Bodendenkmal, d.h.
die Überreste liegen zum größten Teil noch unberührt im Boden. Ca. 30 cm unter der
Erdoberfläche beginnen die relevanten Schichten. Dies bedeutet, dass die Landschaft
möglichst wenig neu modelliert und der Boden durch Baumaßnahmen etc. nicht beeinträchtigt
werden darf.
Die überirdischen Mauern sind zum großen Teil in den 1980er Jahren freigelegte Bereiche, die
im Zuge einer Sanierung mit umliegenden Steinen der Burg ca. 50cm hochgemauert wurden,
um Schutz und Ablesbarkeit herzustellen. Sie sind daher Teil des Bodendenkmals.
Denkmalbereich:
sh. Anlage 2
Aktuelle Situation des Steiner Häuschens
Auf das Steiner Häuschen weisen zwar Informationstafeln hin, jedoch wurde das Steiner
Häuschen weitgehend sich selbst überlassen. Seit der Restaurierung im Jahr 1985 sind nach
bisherigem Kenntnisstand keine weiteren Arbeiten mehr an dem Steiner Häuschen erfolgt. Das
Gelände liegt in einem waldartigen Bestand im Hang und ist über die Jahre zugewachsen. Die
nachfolgenden Fotos belegen den Zustand der Anlage im September 2018:
sh. Anlage 3
In der Folge wurde ein Rückschnitt des Bewuchses vorgenommen. Zusätzlich wurde das Efeu
weitestgehend entfernt. Hierbei zeigten sich die Fugen des Mauerwerks in einem guten
Zustand und sind nicht – wie zunächst befürchtet – durch die Entfernung des Efeus beschädigt
worden. Die nachfolgenden Fotos belegen den Zustand der Anlage im Februar 2019:
sh. Anlage 4
Der Bewuchs hat in der sich anschließenden Vegetationsperiode erneut zugenommen.
An der Anlage werden durch Amt 52, welches die Liegenschaft aufgrund der benachbarten
Sportanlage betreut, nach bisheriger Planung jährlich zwei Pflegegänge mit einer Dauer von
jeweils 25 Stunden durchgeführt, bei denen die Anlage und die Wege freigeschnitten werden.
Zusätzlich werden in den restlichen Jahresmonaten je eine einstündige Kontrolle und
Müllbeseitigung durchgeführt. Jährlich dürfte sich der Arbeitsaufwand auf 60 Arbeitsstunden
summieren. Darüber hinaus sind 60 LKW-Stunden, 4 Traktor- und Häckslerstunden sowie ca.
30 Kleingerätestunden (Freischneider, Motorsäge, Heckenschere usw.) anzusetzen.Seite 2 von 9

Seite 3
Häufigere Pflegemaßnahmen – wie sie wünschenswert wären - sind personell leider nicht
umsetzbar.
Lösungsmöglichkeiten
Hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Steiner Häuschen wurden vier
Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und thematisiert:
Lösungsmöglichkeit 1: Weitere Ausgrabungen der Burganlage in Federführung durch den
Landschaftsverband Rheinland
Lösungsmöglichkeit 2: Erhaltung des Bodendenkmals durch die Bundesstadt Bonn
Lösungsmöglichkeit 3: Sanierung des Steiner Häuschens – soweit notwendig - und
Herstellung des Geländes, so dass dieses für die
Öffentlichkeit zugänglich ist, sowie weitere Pflege der
Anlage und des Geländes durch die Bundesstadt
Bonn
Lösungsmöglichkeit 4: Sanierung des Steiner Häuschens – soweit notwendig - und
Herstellung des Geländes, so dass dieses für die
Öffentlichkeit zugänglich ist, sowie Gewinnung der
Stiftung Arboretum Park Härle als Pächter durch die
Bundesstadt Bonn und Übernahme der Pflege der
Anlage und des Geländes durch die Stiftung, wobei
der Besuch des Bodendenkmals ausschließlich zu
den Öffnungszeiten des Arboretum Park Härle
möglich ist
Als nachhaltigste Lösungsmöglichkeit wird derzeit Lösungsmöglichkeit 4 weiterverfolgt.
Hierzu im Einzelnen:
Gespräche mit der Stiftung Arboretum Park Härle zum Austausch hinsichtlich der Idee, dass
Gelände an die Stiftung Arboretum Park Härle zu verpachten und die Pflege der Anlage und
des Geländes in deren Hände zu legen, haben stattgefunden. Grundsätzlich steht der Vorstand
der Stiftung der Übernahme der Fläche im Rahmen eines Pachtvertrages positiv gegenüber.
Das Steiner Häuschen würde aufgrund seiner Geschichte und Lage wie auch optisch
grundsätzlich eine Bereicherung für den Park darstellen.
Folgende Voraussetzungen müssten für eine Verpachtung an die Stiftung Arboretum Park
Härle gegeben sein:Seite 3 von 9

Seite 4
 Der Stiftung dürften durch die Übernahme der Pflege der Anlage und des Geländes
keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen.
 Das Steiner Häuschen müsste in das Parkgelände des Arboretum Park Härle
integriert werden.
Die Anlage wäre in diesem Fall zwar nicht mehr durchgängig, sondern nur noch zu den
Öffnungszeiten des Arboretum Park Härle für die Öffentlichkeit zugänglich, jedoch könnten
durch die Anbindung an die Parkanlage ein durchgängig guter Pflegezustand sowie eine
Präsentation in der Öffentlichkeit erreicht werden, welche der Bedeutung des
Bodendenkmals gerecht wird.
Das Arboretum Park Härle ist zweimal im Monat im Rahmen von öffentlichen Führungen
geöffnet. Die Führungen finden in den Monaten März bis einschließlich Oktober statt. An
den Tagen des Offenen Gartens kann der Park frei besucht werden. Zusätzlich werden
nach Terminvereinbarung jederzeit individuelle Gruppenführungen (ab 15 Personen)
angeboten.
Zur Anbindung an das Arboretum Park Härle wären die Schaffung einer Umzäunung und
entsprechender Zuwegungen auf Kosten der Bundesstadt Bonn erforderlich. Zu
berücksichtigen ist, dass sich die Zaunanlage an der Gestaltung der Zaunanlage des
Arboretum Park Härle orientieren soll. Die erforderliche Lage und Länge einer Umzäunung
wurde bisher nur grob geschätzt und bedarf einer weiteren Klärung und konkreten
Planung. Grundsätzlich dürfte jedoch mit Kosten im fünfstelligem Bereich zu rechnen sein.
Da die Grenzlagen teilweise unklar sind, wurde Ende August ein gemeinsamer Ortstermin
des Arboretum Park Härle, des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation sowie
der Bezirksverwaltungsstelle Beuel durchgeführt. Das Amt für Bodenmanagement und
Geoinformation wird bis möglichst Anfang September weitere Klärungen hinsichtlich
relevanter Grenzpunkte vornehmen.
 Der Pflegezustand der zu übernehmenden Fläche muss vor der Verpachtung
zwischen der Stiftung Arboretum Park Härle und der Bundesstadt Bonn abgestimmt
werden, wobei die entsprechende Umsetzung der Bundesstadt Bonn obliegt.
Die Stiftung Arboretum Park Härle hat bereits grobe Vorstellungen hinsichtlich der
zukünftigen Gestaltung der Fläche entwickelt.
Im September soll ein gemeinsamer Ortstermin des Arboretum Park Härle, des Amtes für
Stadtgrün, ggf. des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation sowie der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel stattfinden, um Vorstellung/Vorschläge zu sammeln und
dahingehend weitere Abstimmungen zu treffen.
 Ggf. erforderliche Sanierungen der Anlage sind durch die Bundesstadt Bonn zu
tragen.Seite 4 von 9

Seite 5
Um eine Einschätzung hinsichtlich der ggf. notwendigen Arbeiten sowie der möglichen
Kosten erhalten zu können, wurde ein Ortstermin mit einer Fachfirma vereinbart.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Hinblick auf eine Vergabe eine Entscheidung
erforderlich wäre, ob nur die oberen oder auch die unteren Mauern berücksichtigt werden
sollen. Ferner sind bei äußerlicher Betrachtung der Mauern mögliche Schäden nicht
umfänglich feststellbar, da diese häufig erst im Rahmen der auszuführenden Arbeiten
ersichtlich werden. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen einer Sanierung Fugen
entfernt und erneuert, aber auch Steine aus dem vorhandenen Material versetzt/ersetzt
oder auch neu ergänzt werden müssten. Oberhalb des unteren Mauerrings stehen Bäume,
die ggf. entfernt werden müssten. Eine stichhaltige Einschätzung der möglichen Kosten
konnte nicht gegeben werden, jedoch wäre mit Kosten in fünfstelligem Bereich zu rechnen.
Das Grundstück ist aufgrund der Nähe zum Sportplatz Amt 52 zugeordnet.
Bis aktuell sind keine Haushaltsmittel für das Bodendenkmal veranschlagt. Daher wären
grundsätzlich entsprechende Haushaltsmittel
 sowohl für die Anbindung an das Arboretum Park Härle durch die Schaffung einer
Umzäunung und entsprechender Zuwegungen,
 als auch für die Herstellung des Pflegezustandes der durch das Arboretum Park Härle zu
übernehmen Fläche
 und für später erforderliche Sanierungsmaßnahmen
einzuplanen. Hierbei wären Möglichkeiten einer Bezuschussung oder Unterstützung durch
Dritte zu prüfen und zu berücksichtigen.
Da sich die Fugen des Mauerwerks nach dem erfolgten Rückschnitt in einem guten Zustand
zeigten, wird derzeit von keiner akuten Sanierungsnotwendigkeit ausgegangen. Sollten sich im
weiteren Fortgang andere Erkenntnisse ergeben, wird die Thematik wieder aufgegriffen.
Anlage/n
1 Steiner Häuschen Anlagen 1 bis 4 (öffentlich)Seite 5 von 9

Anlage 1:
Lage des Steiner HäuschensSeite 6 von 9

Anlage 2:
Denkmalbereich:Seite 7 von 9

Anlage 3:
Aktuelle Situation des Steiner HäuschensSeite 8 von 9

Anlage 4:
Aktuelle Situation des Steiner HäuschensSeite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de