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190202 · Bürgerbrief

Kanalbauarbeiten Pappelweg

Nummer
190202
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner im Pappelweg in Bonn-Bad Godesberg – Ortsteil Heiderhof
Kanalbauarbeiten in Ihrer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr investiert die Stadt Bonn wieder etwa 20 Millionen Euro in den umweltgerechten
Ausbau des Kanalnetzes. Der Kanal in Ihrer Straße gehört ebenfalls zu diesem Maßnahmenpa-
ket. Er befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Die
Sanierung des Kanals erfolgt grabenlos im sogenannten Schlauchliningverfahren.
Bauzeit
Die Stadt Bonn beabsichtigt, Ende Oktober 2019 mit der Sanierung des Kanals Pappelweg zu
beginnen. Die Arbeiten werden im Verbindungsfußweg zwischen Pappelweg Hausnummer 146
und dem Ahornweg Hausnummer 83 durchgeführt. In dem genannten Bereich wird eine unterir-
dische Renovierung des Kanals in geschlossener Bauweise mit einem sogenannten Inliner
durch eine Spezialfirma erfolgen. Danach werden offene Tiefbauarbeiten, welche jedoch örtlich
begrenzt sind (an den Schächten), durchgeführt. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Mitte
Februar 2020 abgeschlossen sein.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z. B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im
Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Verkehrsführung
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es auf dem Gehweg zu Behin-
derungen kommt. Die Arbeiten werden allerdings so ausgeführt, dass der Fußgänger- bzw.
Radverkehr an der Baustelle (punktuelle Beeinträchtigungen an den Schächten) vorbeigeführt
werden kann.
Hausanschlüsse
Für Informationen über die Haus- und Grundstücksentwässerung, wie z.B. „Tipps zum Schutz
gegen Rückstau aus dem städtischen Entwässerungsnetz“, steht Ihnen die Beratungsstelle Ka-
nalhausanschlüsse gerne zur Verfügung.
Auf § 14 Abs. 6 der Entwässerungssatzung vom 18. Dezember 2017 wird hingewiesen. Dem-
nach obliegt dem Anschlussberechtigten die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseiti-
gung sowie die laufende Unterhaltung der Anschlussleitung. Dabei ist die Dichtheit der An-
schlussleitung gemäß den anerkannten Regeln der Abwassertechnik zu gewährleisten.Seite 1 von 2

Ansprechpartner
Bauoberleitung: Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt (66-22)
Stadthaus, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Christian Naumann, Telefon 77 41 87
christian.naumann@bonn.de
Kanalhausanschlüsse: Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt (66-24)
(Beratung) Stadthaus, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Philipp Becker, Telefon 77 37 73
philipp.becker@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürger-
brief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, alle Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgesehenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Oktober 2019
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat Oberbürgermeister. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de