190202 · Bürgerbrief
Kanalbauarbeiten Pappelweg
Kerndaten
- Nummer
- 190202
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner im Pappelweg in Bonn-Bad Godesberg – Ortsteil Heiderhof Kanalbauarbeiten in Ihrer Straße Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr investiert die Stadt Bonn wieder etwa 20 Millionen Euro in den umweltgerechten Ausbau des Kanalnetzes. Der Kanal in Ihrer Straße gehört ebenfalls zu diesem Maßnahmenpa- ket. Er befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Die Sanierung des Kanals erfolgt grabenlos im sogenannten Schlauchliningverfahren. Bauzeit Die Stadt Bonn beabsichtigt, Ende Oktober 2019 mit der Sanierung des Kanals Pappelweg zu beginnen. Die Arbeiten werden im Verbindungsfußweg zwischen Pappelweg Hausnummer 146 und dem Ahornweg Hausnummer 83 durchgeführt. In dem genannten Bereich wird eine unterir- dische Renovierung des Kanals in geschlossener Bauweise mit einem sogenannten Inliner durch eine Spezialfirma erfolgen. Danach werden offene Tiefbauarbeiten, welche jedoch örtlich begrenzt sind (an den Schächten), durchgeführt. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Mitte Februar 2020 abgeschlossen sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z. B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Verkehrsführung Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es auf dem Gehweg zu Behin- derungen kommt. Die Arbeiten werden allerdings so ausgeführt, dass der Fußgänger- bzw. Radverkehr an der Baustelle (punktuelle Beeinträchtigungen an den Schächten) vorbeigeführt werden kann. Hausanschlüsse Für Informationen über die Haus- und Grundstücksentwässerung, wie z.B. „Tipps zum Schutz gegen Rückstau aus dem städtischen Entwässerungsnetz“, steht Ihnen die Beratungsstelle Ka- nalhausanschlüsse gerne zur Verfügung. Auf § 14 Abs. 6 der Entwässerungssatzung vom 18. Dezember 2017 wird hingewiesen. Dem- nach obliegt dem Anschlussberechtigten die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseiti- gung sowie die laufende Unterhaltung der Anschlussleitung. Dabei ist die Dichtheit der An- schlussleitung gemäß den anerkannten Regeln der Abwassertechnik zu gewährleisten.Seite 1 von 2 Ansprechpartner Bauoberleitung: Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt (66-22) Stadthaus, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3 Christian Naumann, Telefon 77 41 87 christian.naumann@bonn.de Kanalhausanschlüsse: Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt (66-24) (Beratung) Stadthaus, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3 Philipp Becker, Telefon 77 37 73 philipp.becker@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürger- brief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, alle Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgesehenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Oktober 2019 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat Oberbürgermeister. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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