190195 · Mitteilungsvorlage
Gastspiel des Bonner Weihnachts Circus auf dem Pützchens Markt Gelände (alt: 1912842)
Kerndaten
- Nummer
- 190195
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190195 Gastspiel des Bonner Weihnachts Circus auf dem Pützchens Markt Gelände (alt: 1912842) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Stadt Bonn wird dem Bonner Weihnachts Circus im Zeitraum vom 01.12.2019 bis 10.01.2020 inkl. Auf- und Abbau eine Fläche auf dem Pützchens Markt Gelände für ein Gastspiel zur Verfügung stellen. Die Spielzeit selber liegt zwischen dem 20.12.2019 und 05.01.2020. Der Aufbau der Zeltanlage (ca. 5000-8000 qm) würde ganz hinten im Anschluss an das Firmengelände der Fa. Althoff erfolgen. Der Bonner Weihnachts Circus ist nach eigenen Angaben eine eingetragene Marke, seit 13 Jahren Kult und gehört zu den Bonner Traditionsveranstaltungen. Alljährlich bietet er ein hohes Niveau und Ambiente mit Artisten und Künstlern aus aller Welt. Seit dem Wegfall des Vorplatzes der Beethovenhalle sowie durch den künftigen Wegfall des Bereiches an der Siegburger Straße sucht der Bonner Weihnachts Circus eine adäquate Fläche. Das Pützchens Markt Gelände bietet eine hervorragende Infrastruktur. Private Flächen bieten sich demgegenüber nicht an. Auch die Beschallung wird vor Ort kein Problem darstellen. Wiederkehrende Lärmschutzmessungen bei vergangenen Veranstaltungen haben ergeben, dass die vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Darüber hinaus werden die Abendvorstellungen spätestens um 21:30 Uhr beendet sein, sodass der Abreiseverkehr bis 22:00 Uhr abgeschlossen sein wird. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Die Konditionen zur Nutzung und ggfl. notwendig werdenden Wiederherstellung der Fläche auf dem Pützchens Markt Gelände wird die Verwaltung in einem mit dem Zirkusbetreiber abzuschließenden Platzpachtvertrag festlegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Pützchens Markt Gelände grundsätzlich nur als Spiel- und Freizeitfläche für den Pützchens Markt erhalten bleibt und auch künftig nur in begründeten Ausnahmefällen für andere Veranstaltungen genutzt wird. Der Veranstalter erklärt sich bereit, die unmittelbaren Anlieger/innen frühzeitig zu informieren und eventuell entstehende Schäden am Gelände unmittelbar zu beseitigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de