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190195 · Mitteilungsvorlage

Gastspiel des Bonner Weihnachts Circus auf dem Pützchens Markt Gelände (alt: 1912842)

Nummer
190195
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190195
Gastspiel des Bonner Weihnachts Circus auf dem
Pützchens Markt Gelände (alt: 1912842)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Stadt Bonn wird dem Bonner Weihnachts Circus im Zeitraum vom
01.12.2019 bis 10.01.2020 inkl. Auf- und Abbau eine Fläche auf dem
Pützchens Markt Gelände für ein Gastspiel zur Verfügung stellen.
Die Spielzeit selber liegt zwischen dem 20.12.2019 und 05.01.2020.
Der Aufbau der Zeltanlage (ca. 5000-8000 qm) würde ganz hinten im
Anschluss an das Firmengelände der Fa. Althoff erfolgen.
Der Bonner Weihnachts Circus ist nach eigenen Angaben eine
eingetragene Marke, seit 13 Jahren Kult und gehört zu den Bonner
Traditionsveranstaltungen. Alljährlich bietet er ein hohes Niveau und
Ambiente mit Artisten und Künstlern aus aller Welt.
Seit dem Wegfall des Vorplatzes der Beethovenhalle sowie durch den
künftigen Wegfall des Bereiches an der Siegburger Straße sucht der
Bonner Weihnachts Circus eine adäquate Fläche.
Das Pützchens Markt Gelände bietet eine hervorragende
Infrastruktur. Private Flächen bieten sich demgegenüber nicht an.
Auch die Beschallung wird vor Ort kein Problem darstellen.
Wiederkehrende Lärmschutzmessungen bei vergangenen
Veranstaltungen haben ergeben, dass die vorgeschriebenen Werte
eingehalten werden. Darüber hinaus werden die Abendvorstellungen
spätestens um 21:30 Uhr beendet sein, sodass der Abreiseverkehr
bis 22:00 Uhr abgeschlossen sein wird.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Die Konditionen zur Nutzung und ggfl. notwendig werdenden
Wiederherstellung der Fläche auf dem Pützchens Markt Gelände wird
die Verwaltung in einem mit dem Zirkusbetreiber abzuschließenden
Platzpachtvertrag festlegen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Pützchens Markt Gelände
grundsätzlich nur als Spiel- und Freizeitfläche für den Pützchens
Markt erhalten bleibt und auch künftig nur in begründeten
Ausnahmefällen für andere Veranstaltungen genutzt wird.
Der Veranstalter erklärt sich bereit, die unmittelbaren Anlieger/innen
frühzeitig zu informieren und eventuell entstehende Schäden am
Gelände unmittelbar zu beseitigen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de