← Vorlagen

190194-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Testweise Abschaltung der Signalisierung des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen Gottfried-Claren-Straße und von-Sandt-Straße und der Ausfahrt der Von-Sandt-Straße in den Konrad-Adenauer-Platz zur Verbesserung des ÖPNV

Nummer
190194-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Anregung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 05.12.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190194 Testweise Abschaltung der Signalisierung des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen Gottfried-Claren-Straße und von-Sandt-Straße und der Ausfahrt der Von-Sandt-Straße in den Konrad-Adenauer-Platz zur Verbesserung des ÖPNV (alt: 1912460, FF: Amt 66)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.660 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190194-3 ST
Testweise Abschaltung der Signalisierung des
Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz
zwischen Gottfried-Claren-Straße und von-Sandt-
Straße und der Ausfahrt der Von-Sandt-Straße in
den Konrad-Adenauer-Platz zur Verbesserung des
ÖPNV
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Beuel hat am 25.09.2019 die Beschlussvorlage der
Verwaltung und die beiden zugehörigen Änderungsanträge mit der Maßgabe
vertagt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung folgende Punkte prüft
bzw. umsetzt:
1. Ist in dieser Thematik nicht die Bezirksvertretung gem.
Gemeindeordung sowie Bezirkssatzung abschließend zuständig?
2. Ein/e Vertreter/in der Stadtwerke Bonn soll zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Beuel eingeladen werden.
3. Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel gestellten Fragen bis zur
nächsten Sitzung beantwortet werden. Die Fragen werden seitens der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel nochmals schriftlich zusammengefasst
und dem federführenden Fachamt kurzfristig zugestellt.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zu 1.
Nach § 7 Abs. 1 der Bonner Bezirkssatzung sind Bezirksvertretungen für alle
Angelegenheiten zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den
Stadtbezirk hinausgeht (siehe auch § 37 Abs. 1 GO NW).
Laut § 7 Abs. 2 Buchst. l der Bonner Bezirkssatzung sind Bezirksvertretungen
nach Maßgabe des Abs. 1 zwar für die Aufstellung von Verkehrssignalanlagen
zuständig, jedoch nur in den Fällen, wo die Bedeutung der Signalanlage nicht
über den Stadtbezirk hinausgeht. Vorliegend geht es um die testweise
Abschaltung der Signalisierung eines Fußgängerüberwegs, die Auswirkungen
auf die Bahnlinien 66, 62 und die Buslinien hat. Diese Veränderungen haben
maßgebliche Auswirkungen auf die Lichtsignalanlagen des gesamten
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Knotenpunktes und auf die Fahrzeiten der Stadt- und Straßenbahnen. Daneben
ist die Verkehrsachse Konrad-Adenauer-Platz/Kennedybrücke eine Hauptroute
für den öffentlichen Nahverkehr in Bonn und eine Hauptein- und -ausfallstraße
für den MIV aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis, gleichzeitig auch eine
Verbindung zum ICE-Bahnhof Siegburg/Bonn und zum Flughafen Köln/Bonn.
Mithin sind Veränderungen an Signalanlagen unter Berücksichtigung der
genannten Aspekte gesamtstädtisch zu betrachten und fallen nicht in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung Beuel.
Zu 2.
Ein/e Vertreter/in der Stadtwerke Bonn wird eingeladen.
Zu 3.
Der Fragenkatalog liegt dem Tiefbauamt vor und wird zurzeit abgearbeitet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de