190194-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Testweise Abschaltung der Signalisierung des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen Gottfried-Claren-Straße und von-Sandt-Straße und der Ausfahrt der Von-Sandt-Straße in den Konrad-Adenauer-Platz zur Verbesserung des ÖPNV
Kerndaten
- Nummer
- 190194-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anregung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190194-3 ST Testweise Abschaltung der Signalisierung des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen Gottfried-Claren-Straße und von-Sandt- Straße und der Ausfahrt der Von-Sandt-Straße in den Konrad-Adenauer-Platz zur Verbesserung des ÖPNV Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Beuel hat am 25.09.2019 die Beschlussvorlage der Verwaltung und die beiden zugehörigen Änderungsanträge mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung folgende Punkte prüft bzw. umsetzt: 1. Ist in dieser Thematik nicht die Bezirksvertretung gem. Gemeindeordung sowie Bezirkssatzung abschließend zuständig? 2. Ein/e Vertreter/in der Stadtwerke Bonn soll zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel eingeladen werden. 3. Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel gestellten Fragen bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden. Die Fragen werden seitens der Bezirksverwaltungsstelle Beuel nochmals schriftlich zusammengefasst und dem federführenden Fachamt kurzfristig zugestellt. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Zu 1. Nach § 7 Abs. 1 der Bonner Bezirkssatzung sind Bezirksvertretungen für alle Angelegenheiten zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht (siehe auch § 37 Abs. 1 GO NW). Laut § 7 Abs. 2 Buchst. l der Bonner Bezirkssatzung sind Bezirksvertretungen nach Maßgabe des Abs. 1 zwar für die Aufstellung von Verkehrssignalanlagen zuständig, jedoch nur in den Fällen, wo die Bedeutung der Signalanlage nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Vorliegend geht es um die testweise Abschaltung der Signalisierung eines Fußgängerüberwegs, die Auswirkungen auf die Bahnlinien 66, 62 und die Buslinien hat. Diese Veränderungen haben maßgebliche Auswirkungen auf die Lichtsignalanlagen des gesamten Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Knotenpunktes und auf die Fahrzeiten der Stadt- und Straßenbahnen. Daneben ist die Verkehrsachse Konrad-Adenauer-Platz/Kennedybrücke eine Hauptroute für den öffentlichen Nahverkehr in Bonn und eine Hauptein- und -ausfallstraße für den MIV aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis, gleichzeitig auch eine Verbindung zum ICE-Bahnhof Siegburg/Bonn und zum Flughafen Köln/Bonn. Mithin sind Veränderungen an Signalanlagen unter Berücksichtigung der genannten Aspekte gesamtstädtisch zu betrachten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Beuel. Zu 2. Ein/e Vertreter/in der Stadtwerke Bonn wird eingeladen. Zu 3. Der Fragenkatalog liegt dem Tiefbauamt vor und wird zurzeit abgearbeitet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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