190191-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn (alt: 1911435ST5, FF: Amt 63)
Kerndaten
- Nummer
- 190191-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190191-1 ST Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn (alt: 1911435ST5, FF: Amt 63) Beratungsfolge Hauptausschuss 31.10.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Trifft es, wie vom General Anzeiger berichtet, zu, dass im Baugebiet Am Hölder „rund 30 Bauherren ihre „Vorgärten“ mit Lagen von Kies und Schotter verdichtet“ haben? Bei einer Ortsbesichtigung im Mai 2019 im Neubaugebiet Am Hölder wurden bei ca. 30 Grundstücken teilweise sogenannte Schottergärten und teilweise größere gepflasterte Flächen festgestellt. 2. Wann sind die Wohnhäuser, vor denen diese Schottergärten angelegt worden sind, fertiggestellt/ abgenommen worden? Manche der betroffenen Bauvorhaben wurden bereits abgenommen, bei anderen Bauvorhaben stehen Fertigstellung und Abnahme noch aus. Detaillierte Angaben zu jedem einzelnen Bauvorhaben sind für die Frage, wie mit den Schottergärten und den befestigten Vorgartenflächen weiter umzugehen ist, nicht erheblich. Die Bereitstellung entsprechender Daten wäre mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden, so dass hierauf verzichtet werden muss. 3. Ist der Stadtverwaltung inzwischen bekannt, wann die Vorgärten rechtswidrig als Schottergärten von den Bauherren angelegt worden sind? Es erfolgen zurzeit keine diesbezüglichen pauschalen Recherchen. Ziel der Bearbeitung sind zukünftige Verbesserungen. Insofern ist der Zeitpunkt, an dem die bedenkliche Gestaltung der Vorgartenflächen erfolgte, zunächst einmal unerheblich. 4. Seit wann ist der Stadtverwaltung dieser eklatante Verstoß gegen die Vorschriften des § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung bekannt? Das Bauordnungsamt wurde durch verschiedene Bürgeranträge und Anfragen aus den Monaten Februar 2019 bis April 2019 auf das Thema Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Seite 2 aufmerksam. Daraufhin erfolgte die bereits erwähnte Ortsbesichtigung zur Sachverhaltsermittlung im Mai 2019, bei der festgestellt wurde, dass die Vorgartengestaltung im Neubaugebiet Am Hölder zum Teil nicht den Anforderungen des § 8 Abs. 1 BauO NRW entspricht. 5. Bei welcher Baukontrolle/ Bauabnahme sind diese Gesetzesverstöße der Stadtverwaltung amtlich bekannt geworden? Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 4 verwiesen. 6. Sind erfahrungsgemäß bei solchen Baukontrollen/ Bauabnahmen Vorgärten überhaupt schon angelegt oder ist nicht erst zu einem viel späteren Zeitpunkt damit zu rechnen? Grundsätzlich sind auch die Außenanlagen Gegenstand der Schlussabnahme, jedoch werden die meisten Bauherren zur Schlussabnahme erst ein Mindestmaß der vorgesehenen Begrünung hergestellt haben und die Gartengestaltung nach der Schlussabnahme fortsetzen. 7. Wann sind Verfügungen zur Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustandes ergangen? Es wurden keine Ordnungsverfügungen erlassen. 8. Wann sind Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die umweltschützende Vorschrift des § 8 Abs. 1 Landesbauordnung ergangen? Ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BauO NRW allein stellt noch keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 86 BauO NRW dar, so dass seitens des Bauordnungsamtes keine Ordnungswidrigkeitenverfahren initiiert wurden. 9. Wie beurteilt die Verwaltung die negativen Auswirkungen dieser Art von rechtswidriger Vorgartengestaltung mit Schotter auf Fauna und Flora sowie das Kleinklima? Üblicherweise erfolgt die Anlage eines Schottergartens in der Form, dass etwa einen halben Meter tief der humose Oberboden ausgehoben wird und der Grubenboden zumeist mit einem Flies oder einer Folie ausgelegt wird. Danach wird die Grube mit Schotter aufgefüllt. Das auftreffende Niederschlagswasser versickert zügig in die Tiefe. Da der Schotter nur grobe Poren aufweist, kann dieser keine nennenswerten Mengen an Wasser binden. Bei trockener und heißer Witterung steht dann an der Oberfläche keine Feuchtigkeit zur Verdunstung zur Verfügung. Eine solche Verdunstung hat eine kühlende Wirkung auf die Umgebung und ist entscheidend für das Wohlbefinden der Menschen im direkten Lebensumfeld. Dadurch, dass der humose Oberboden entfernt wird, und das Niederschlagswasser in den Grobporen des Schotters versickert, entfällt die Filter- und Pufferwirkung des humosen Oberbodens.Seite 2 von 3 Seite 3 Ein humoser Oberboden ist in der Lage, Feinanteile im Niederschlag zurückzuhalten und den relativ niedrigen pH-Wert des Niederschlagswassers auszugleichen. Auch kleine Grünflächen und bepflanzte Vorgärten haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt. Sie bilden bei entsprechender Gestaltung „ökologische Trittsteine“ für Pflanzenarten, Kleinsäuger, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Trittstein zu Trittstein wandern. Diese Funktion fällt bei einem Schottergarten weg. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de