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190191 · Große Anfrage

Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn (alt: 1911435NV3)

Nummer
190191
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
16.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 31.10.2019 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190191-1 ST Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn (alt: 1911435ST5, FF: Amt 63)

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Große Anfrage
öffentlich
190191
Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der
nicht überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung
dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn
(alt: 1911435NV3)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 31.10.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
Im Bonner General Anzeiger ist am 8. August 2019 unter der Überschrift
"Versteinerte Vorgärten - Die Stadt Bonn will Schottergärten nicht dulden..."
berichtet worden, dass die Stadtverwaltung die Anlage von Schottergärten an
Stelle von Grünflächen, wie sie nach der Landesbauordnung (§ 8 Abs.(1))
vorgeschrieben sind, nicht (mehr) dulden will. Angesichts der dargestellten
großen Zahl derartiger Schottergärten im Neubaugebiet Am Hölder drängen
sich aber mehrere Fragen auf:
1. Trifft es, wie vom General Anzeiger berichtet, zu, dass im Baugebiet Am
Hölder "rund 30 Bauherren ihre 'Vorgärten' mit Lagen von Kies und Schotter
verdichtet" haben?
2. Wann sind die Wohnhäuser, vor denen diese Schottergärten angelegt
worden sind, fertiggestellt / abgenommen worden?
3. Ist der Stadtverwaltung inzwischen bekannt, wann die Vorgärten
rechtswidrig als Schottergärten von den Bauherren angelegt worden sind?
4. Seit wann ist der Stadtverwaltung dieser eklatante Verstoß gegen die
Vorschriften des § 8 Abs. (1) der Landesbauordnung bekannt?
5. Bei welcher Baukontrolle / Bauabnahme sind diese Gesetzesverstöße der
Stadtverwaltung amtlich bekannt geworden?
6. Sind erfahrungsgemäß bei solchen Baukontrollen / Bauabnahmen
Vorgärten überhaupt schon angelegt oder ist nicht erst zu einem viel
späteren Zeitpunkt damit zu rechnen?
7. Wann sind Verfügungen zur Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustands
ergangen?
8. Wann sind Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die
umweltschützende Vorschrift des § 8 Abs. (1) Landesbauordnung
ergangen?
9. Wie beurteilt die Verwaltung die negativen Auswirkungen dieser Art von
rechtswidriger Vorgartengestaltung mit Schotter auf Fauna und Flora sowie
das Kleinklima?
Begründung
Fragesteller/in:
Stv. Marcel Schmitt, AM Bernhard Wimmer und BBB-FraktionSeite 1 von 2

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Vorberatung:
Gremien Sitzung Ergebnis
Hauptausschuss 19.09.2019 vertagt nach Wortbeiträgen
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Kenntnisnahme
CDU, FDP und SPD haben am 27. Juni im Hauptausschuss den Antrag des
BBB abgelehnt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden sollte
"die Einhaltung der in § 8 Abs. (1) BauO NRW festgelegten Vorgaben, nach
denen die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren Anlagen überbauten
Flächen der bebauten Grundstücke
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind
angemessen und regelmäßig zu kontrollieren"
Stattdessen sind CDU, FDP und SPD der Stadtverwaltung gefolgt, die in der
sogenannten Klimastadt Bonn auch weiterhin nur "anlassbezogen sowie im
Rahmen von Baugenehmigungsverfahren bei Kontrollen und Abnahmen tätig
werden" will. Dies ist aus Sicht des BBB völlig unzureichend, da die
Vorgartengestaltung erst zeitlich deutlich nach Fertigstellung eines
Bauvorhabens angegangen wird / werden kann, und eine Bauabnahme durch
Baukontrolleure, wenn sie rechtlich notwendig ist, die Gestaltung des
Vorgartens gar nicht mit umfasst / umfassen kann.
Angesichts dieses im General Anzeiger am 8. August 2019 publik gemachten
spektakulären Vorgangs, der sich auf die Fertigstellung von Schottergärten in
einem Neubaugebiet bezieht, ist es wichtig zu erfahren, ob und wann die
Verwaltung Baukontrollen / Bauabnahmen dort durchgeführt hat, wann der
Verwaltung die eklatanten Verstöße gegen die Vorschriften der
Landesbauordnung zur Gestaltung von Vorgärten bekannt geworden sind und
welche Konsequenzen sich daraus für die Bauherren wann ergeben haben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de