190191 · Große Anfrage
Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn (alt: 1911435NV3)
Kerndaten
- Nummer
- 190191
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 190191 Umweltgerechte Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (§ 8 Abs. 1 BauO NRW); Einhaltung dieser Vorschrift in der Bundesstadt Bonn (alt: 1911435NV3) Beratungsfolge Hauptausschuss 31.10.2019 Kenntnisnahme Fragestellung Im Bonner General Anzeiger ist am 8. August 2019 unter der Überschrift "Versteinerte Vorgärten - Die Stadt Bonn will Schottergärten nicht dulden..." berichtet worden, dass die Stadtverwaltung die Anlage von Schottergärten an Stelle von Grünflächen, wie sie nach der Landesbauordnung (§ 8 Abs.(1)) vorgeschrieben sind, nicht (mehr) dulden will. Angesichts der dargestellten großen Zahl derartiger Schottergärten im Neubaugebiet Am Hölder drängen sich aber mehrere Fragen auf: 1. Trifft es, wie vom General Anzeiger berichtet, zu, dass im Baugebiet Am Hölder "rund 30 Bauherren ihre 'Vorgärten' mit Lagen von Kies und Schotter verdichtet" haben? 2. Wann sind die Wohnhäuser, vor denen diese Schottergärten angelegt worden sind, fertiggestellt / abgenommen worden? 3. Ist der Stadtverwaltung inzwischen bekannt, wann die Vorgärten rechtswidrig als Schottergärten von den Bauherren angelegt worden sind? 4. Seit wann ist der Stadtverwaltung dieser eklatante Verstoß gegen die Vorschriften des § 8 Abs. (1) der Landesbauordnung bekannt? 5. Bei welcher Baukontrolle / Bauabnahme sind diese Gesetzesverstöße der Stadtverwaltung amtlich bekannt geworden? 6. Sind erfahrungsgemäß bei solchen Baukontrollen / Bauabnahmen Vorgärten überhaupt schon angelegt oder ist nicht erst zu einem viel späteren Zeitpunkt damit zu rechnen? 7. Wann sind Verfügungen zur Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustands ergangen? 8. Wann sind Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die umweltschützende Vorschrift des § 8 Abs. (1) Landesbauordnung ergangen? 9. Wie beurteilt die Verwaltung die negativen Auswirkungen dieser Art von rechtswidriger Vorgartengestaltung mit Schotter auf Fauna und Flora sowie das Kleinklima? Begründung Fragesteller/in: Stv. Marcel Schmitt, AM Bernhard Wimmer und BBB-FraktionSeite 1 von 2 Seite 2 Vorberatung: Gremien Sitzung Ergebnis Hauptausschuss 19.09.2019 vertagt nach Wortbeiträgen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 Kenntnisnahme CDU, FDP und SPD haben am 27. Juni im Hauptausschuss den Antrag des BBB abgelehnt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden sollte "die Einhaltung der in § 8 Abs. (1) BauO NRW festgelegten Vorgaben, nach denen die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind angemessen und regelmäßig zu kontrollieren" Stattdessen sind CDU, FDP und SPD der Stadtverwaltung gefolgt, die in der sogenannten Klimastadt Bonn auch weiterhin nur "anlassbezogen sowie im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren bei Kontrollen und Abnahmen tätig werden" will. Dies ist aus Sicht des BBB völlig unzureichend, da die Vorgartengestaltung erst zeitlich deutlich nach Fertigstellung eines Bauvorhabens angegangen wird / werden kann, und eine Bauabnahme durch Baukontrolleure, wenn sie rechtlich notwendig ist, die Gestaltung des Vorgartens gar nicht mit umfasst / umfassen kann. Angesichts dieses im General Anzeiger am 8. August 2019 publik gemachten spektakulären Vorgangs, der sich auf die Fertigstellung von Schottergärten in einem Neubaugebiet bezieht, ist es wichtig zu erfahren, ob und wann die Verwaltung Baukontrollen / Bauabnahmen dort durchgeführt hat, wann der Verwaltung die eklatanten Verstöße gegen die Vorschriften der Landesbauordnung zur Gestaltung von Vorgärten bekannt geworden sind und welche Konsequenzen sich daraus für die Bauherren wann ergeben haben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de